Mehrbedarf bei Behinderung

Hallo erstmal.
Also mein Mann hat seit 2010 einen Gdb von 30%.Er hat 2011 eine Umschulung begonnen über den Rententräger und erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. (Übergangsgeld)
Meine Frage ist nun ob ihm der Mehrbedarf zusteht. Denn seit 2011 geben wir es immer mit an doch bekommen ihn einfach nicht gewährt. Wir bekommen Leistungen nach SGB II.

Antworten

  • Guten Tag collibolli
    Mehrbedarf kann erst ab 50% GdB geltend gemacht werden.
    Schönen Tag
  • Hallo collibolli,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon die entsprechende Antwort erhalten.

    Wenn Dein Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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