gdb 100 %, Merkzeichen abgelehnt

ich habe sb 100 %, bekomme aber keine merkmale, obwohl schwer krank. (z.B. G). Nach Lungen-Op und Gelenkeproblemen kann ich nicht 2 km innerhalb 30 Minuten ohne Beschwerden laufen. (Schmerzen, Luftnot). Ablehnung vom Versorgungsamt. Klage beim Sozialgericht eingereicht. Hilft mir ein Anwalt kostenlos weiter? Habe leider nur Hartz4

Antworten

  • Hallo pizza95,

    sei uns Willkommen im Forum.

    Hast Du denn die gewünschten Merkzeichen (Du schreibst z. B. "G") auf dem Antragsformular angegeben? Hast Du selbst den Antrag gestellt?

    Die Sachbearbeiter genehmigen meist nur das, was gefordert wurde.

    Hast Du nach der Ablehnung erstmal Widerspruch eingelegt oder direkt Klage eingereicht?

    Meines Erachtens hast Du bei Hartz4 Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe.


    Wie lautete die Begründung für die Ablehnung? Wäre schön, wenn Du uns mit weiteren Infos "füttern" kannst, damit wir Dir besser helfen können.

    Lieben Gruß 😉
  • Hallo pizza95,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie schon von Zornroeschen geschrieben wurde, wären einige weitere Infos von Dir gut, um Dir besser weiterhelfen zu können. Freue mich darauf, wieder von Dir zu lesen und Dir weiterhelfen zu dürfen.

    Wünsche erst einmal ein schönes Wochenende 😀
  • Hallo,
    bei Ablehnung eines Antrages legt man Widerspruch ein, wird der abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht einreichen.
    Hast Du einen Schritt übersprungen, oder hier nur nicht erwähnt.

    Ich verstehe Dich so, dass Du ohne Anwalt Klage eingereicht hast. Das kann man natürlich. Du solltest die Klage begründen, den bescheid gegen den Du Widerspruch einlegst in Kopie beifügen. Ebenso den Schriftverkehr in doppelter Ausführung.

    http://www.anhaltspunkte.de könnte eine interessante Seite sein (Urteile zum Schwerbehindertenrecht).

    Über Prozesskostenhilfe informiert das Gericht oder man schaut im Internet. Der Fall muss Aussicht auf Erfolg haben.
    Nachfragen, ob trotzdem Kosten entstehen, ist trotzdem immer sinnvoll.
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