Kindergeld für volljährigen Sohn

Mein Sohn 24 Jahre, wohnt in ambulant betreuter Wohnanlage, Bundesland Hamburg, GdB 60 %, keine weiteren Eintragungen. Ich bekomme Kindergeld. Einkommen meines Sohnes: Grundsicherung plus 101 Euro mtl. Arbeitseinkommen (ausgelagerter Arbeitsplatz in einem Restaurant). Seit 1.6.13 hat er seinen Arbeitsplatz verloren und lebt von der Grundsicherung, bis eine neue Arbeitsstelle gefunden ist. War und ist mein Anspruch auf Kindergeld gerechtfertigt? Ich werde seit 3 Jahren nicht mehr von der Familienkasse angeschrieben; Kindergeld wird laufend weitergezahlt.

Antworten

  • Guten Abend Kaikrie
    schau doch bitte schon mal unter den Antworten im folgenden Link:
    http://www.myhandicap.de/4414.html?cx=016824734068205117944%3A1gqlazmqtfe&cof=FORID%3A10&ie=latin-1&q=Kindergeld+f%FCr+vollj%E4hrigen+Sohn%3F&sa=&siteurl=www.myhandicap.de%2Fforum.html&ref=www.myhandicap.de%2Fmeine-startseite-de.html&ss=12697j6843475j36
    vielleicht ist dort das für dich passende bereits schon dabei, wenn nicht frag einfach noch mal nach.
    Schönen Abend und Danke wenn ich etwas helfen konnte und deine Frage beantwortet habe
  • Hallo Kaikrie1989,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Grundsätzlich erhält man für sein volljähriges Kind mit Behinderung weiter Kindergeld, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kann. Wenn Dein Sohn Grundsicherung bezieht, ist davon auszugehen, dass dem so ist.

    Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch dieser Artikel in unserem Info-Bereich für Dich interessant:
    http://www.myhandicap.de/anrechnung-kindergeld.html

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin, danke für Deine Antwort.
    Das heißt also - um Deine Antwort richtig zu verstehen - dass ein volljähriges Kind mit Behinderung, das Grundsicherung bezieht, seinen Lebensunterhalt n i c h t selbst finanzieren kann?
  • Hallo Kaikrie1989,

    ich hoffe, Ihr hattet ein schönes Wochenende 😀

    Ja, genau, das heißt es.

    Bei der Kindergeldstelle erhaltet Ihr einen entsprechenden Antrag.

    Ich freue mich, dass ich helfen durfte. Wenn Dein Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community.
  • Recht herzlichen Dank für die Antwort!
    Ich werde mich an die Familienkasse wenden.
    Eine schöne Woche und allerherzlichste Grüße.
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