Spina bifida: Rechte und Ansprüche als Rollstuhlfahrer

Hallo zusammen,

mein Name ist Alexandra, ich bin 29 Jahre alt und von Geburt an Querschnittsgelähmt (Spina bifida mit Hydrocephalus - Rollstuhlfahrerin), ich bin neu hier. Ich rede nicht lange um den heißen Brei rum. Seit Ausbildungsende (02/2007)hatte ich bereits zwei Jobs,jedoch befristet und nach einiger Zeit beendet, da ich ziemliche Schwierigkeiten hatte. Nicht mit den Kollegen oder Chefs, aber mit der jeweiligen Tätigkeit.
Seit Dez. 2011, nach einer befristeten Einstellung in einem Architektenbüro als Bürokraft bin ich wieder arbeitslos.

Mich würde jetzt interessieren, welche Rechte ich als Behindeter habe und natürlich auch welche Ansprüche, denn ich will arbeiten nur bekomme ich immer wieder absagen, Grund ist mein Rollstuhl.

Über Kontaktaufnahme und kommentare von euch würde ich mich freuen.

LG Alex

Antworten

  • Hallo Alexandra!

    Herzlich Willkommen im Forum.
    Was genau meinst du mit Rechten und Ansprüchen? Von Seiten des Arbeitgebers, der dir z.B. bei Hinterlegung des SBA Zusatzurlaub gewähren muss in Höhe der Wochenarbeitstage? Oder die kostenfreie Beförderung durch den ÖPNV, wenn du eine Wertmarke hast? Oder von Seiten des Arbeitamtes, dass bei der Jobvermittlung auf einen barrierefreien Arbeitsplatz achten sollte, was aber gerne mal vergessen wird?
    Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten für Rechte und Ansprüche, bitte konkretisiere deine Frage ein wenig.

    Gruß, Katrin
  • Hallo Alex,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wirf doch mal einen Blick in unseren Info-Bereich 😉 Dort findest Du auch viele interessante Informationen zum Thema Arbeit:
    http://www.myhandicap.de/arbeit-behinderung-job.html

    Bei konkreten Fragen wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin,

    ich hab vor einiger Zeit ein Gespräch gehabt mit meinem Behindertenbeauftragten, der mit u.a. gesagt hatte, was ich auch nicht wusste das ich wenn ich mich bewerbe und nicht zum Vorstellungsgepräch eingeladen werde, das ich das vor Gericht regeln kann, denn die Firmen sind verpflichtet einen zumindest zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Hab ihn (Behindertenbeauftragten) geben mit eine zusammenstellung über die Rechte und Ansprüche eines Behinderten zukommen zu lassen, denn ich habe gemerkt das ich nicht wirklich informiert bin, welche Ansprüche und Rechte ich eig. habe.

    LG alex
  • Hallo Alex84,
    mein Wissen ist, das man dich bei gleicher Eignung bevorzugt einstellen muss, aber nicht, dass du zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden musst nur aufgrund der Behinderung (willst du dir den Stress mit Anreise, Vorstellungsgesprächen, usw. geben, nur weil der Chef dich einladen musste? Gründe dich abzulehnen gibt es dennoch sehr viele).
    Ich persönliche möchte eingeladen werden aufgrund meiner Qualifikation und nicht, weil man muss (hatte solch ein Gespräch auch, mit Schwerbehindertenvertretung dabei, die mich einladen mussten, Behörde ist da so, obwohl sie sich schon für jemand anderen entschieden hatten. Grund der Ablehnung: die Klasse, die ich begleitet hätte, eine Klasse für behinderte und nichtbehindete ist immer im 2. Stock ohne Fahrstuhl ...

    Die Frage, was nützt dir ein Rechsstreit?? Meinst du, dass du in der Firma glücklich werden kannst, in der du dich eingeklagt hast???

    Du schreibst: "(...)ich bereits zwei Jobs,jedoch befristet und nach einiger Zeit beendet, da ich ziemliche Schwierigkeiten hatte."
    Welche Schwierigkeiten? Da sie was mit den Tätigketen im Büro zu tun haben wird die Situation natürlich alles erschweren ... und die Frage lautet eher, ist die Bürotätigkeit die richtige für dich?

    Die Frage nach grundsäzlichen Ansprüchen und Rechten ist schwer zu beantworten, da sie vielfältig und z.T. sehr individuell ist.

    Da rate ich dir den Eintritt z.B. im VdK oder Sozialverband, geringe Mitgliedsbeiträge, Rechtsauskunft usw.
    Gruß
    Mona

  • Hallo,

    also:

    Ein öffentlicher Arbeitgeber (also keine privaten Unternehmen) hat die Pflicht, Dich zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, solange Du grundsätzlich für die Stelle geeignet bist (d.h. es nicht fachlichen Qualifikationen, erforderlicher Berufserfahrung etc. fehlt). Das ergibt sich aus § 82 SGB IX, den Du hier nachlesen kannst: http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/82.html

    Andere Arbeitgeber haben nur die Pflicht, Dich nicht wegen Deiner Behinderung in Bewerbungsverfahren zu benachteiligen. Das heißt aber nicht, dass sie Dich einladen müssen, wenn sie zB finden, Du erfülllst die fachlichen Voraussetzungen für eine Stelle eindeutig nicht.

    Und falls Du Dich jetzt fragst, wie Du ggf. nachweisen kannst, dass ein Arbeitgeber Dich diskriminiert - nicht einfach, aber es gibt bestimmte gesetzliche Regeln, die Dir das einfacher machen.

    Mehr Infos zu diesem Thema findest Du z. B. hier
    http://www.hensche.de/Diskrimiminierung_schwerbehinderter_Stellenbewerber_Verletzung_der_Pruefpflicht_reicht_als_Nachweis_BAG_8AZR608-10.html

    (Link in den Browser kopieren, sonst funktioniert er eventuell nicht).

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo Alex,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Ich persönlich denke ebenfalls, es ist eine schlechte Idee, seinen zukünftigen Arbeitgeber per Gericht dazu zu zwingen, dich einzustellen.
    Konzentriere Deine Energie auf Arbeitgeber, die Deine Potenziale wertschätzen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Es würde mich übrigens ebenfalls interessieren, mehr über die von Dir beschriebenen "Schwierigkeiten" zu erfahren.
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