Ich leide unter Epilepsie. Habe ich Anrecht auf eine Ausweiskarte für reisende mit einer Behinderung

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  • Da leider Epilepsie nicht als Behinderung sondern als Krankheit gilt, haben Sie kein Anrecht auf eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung. Die SBB darf nicht im Alleingang für einzelne Krankheiten ein Anrecht auf Fahrkostenbefreiung erteilen. Dies im Sinn einer Gleichbehandlung aller anderen Krankheiten.
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