zusammentreffen Unfallrente aus DDR Zeit/ mit voller Erwerbsminderungsrente jetziger Zeit

Hallo ich habe mal eine dringende Frage an einen Experten in Sachen Rentenrecht.

Ich bekomme seit 1984 eine Unfallrente nach Klage 2001 und Bewilligung 2003)
Der Unfall passierte mir damals auf dem Weg zur Berufschule(anerkannter Wegeunfall,seitdem Gehbehindert) in meiner Lehrzeit 1.Ausbildungsjahr und ich war zu dem Zeitpunkt 17Jahre alt.
Aber das Problem ist..es passierte in der ehemaligen DDR.

Nun bekomme ich eine volle Erwerbsminderungsrente durch anderen Unfall und anderer Gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Nun muss ich der Rentenstelle ja angeben ,dass ich auch eine Unfallrente bekomme.Nun ist es wohl so bei ehem.DDR Bürgern,das dann nicht der reale JAV(Jahresarbeitsverdienst )zur Berechnung eingesetzt wird sondern bei mir wurde ein mindest.JAV der sehr viel geringer ist zur Berechnungsgrundlage herangezogen.

Als Facharbeiter und dann gleich darauf als Meister habe ich aber vor meiner vollen Erwerbsminderungsrente und vor dem 30.Lebensjahr aber dann deutlich höher verdient.
Nach meiner Recherche ist mir klar geworden,dass im Einheitsvertrag dort ein Fehler gemacht wurde und ich auf Grundlage einer Reichsverordnung von 1924 den mindest.JAV zu bekommen habe.
Nun wird wohl meine EW-Rente gekürzt werden die ohnehin schon nicht sonderlich hoch ist,und ich kann auch noch eventl. die Überzahlung zurückbezahlen.
Ich bin völlig verzweifelt und weiß echt nicht mehr weiter.
Wer hatt eventl.ähnliche Erfahrungen oder weiß wohin ich mich wenden kann..zb.Fernsehn oder Zeitung oder ähnl.oder kann mir einen Rat geben.
Bei Anwalt müsste ich wohl über alle Instanzen gehen.
vg Christian

Antworten

  • Hallo Christian,

    die Presse/Öffentlichkeit wird da wohl wenig machen können.

    Du brauchst kompetente Unterstützung vor Ort, damit jmd. Deine Unterlagen einsehen und Dich ggf. bei rechtlichen Schritten unterstützen kann.
    Daher schlage ich vor, dass Du dich an einen Sozialverband vor Ort (z.B. VdK oder SoVD) wendest. Dort berät und unterstützt man Mitglieder kostenlos.
    Die Mitgliedsbeiträge sind absolut erschwinglich.

    Auch wenn ich Dir nicht direkt helfen konnte, war meine Antwort hoffentlich etwas hilfreich für Dich.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin,
    vielen Dank für deine Antwort erstmal,im meinem speziellen Fall geht es darum ob jemand schon ähnliche Erfahrung mit meinem geschilderten Problem hatte,ob er eventl.auch geklagt hatte.

    Und noch besser wäre es wenn ein Jurist mir einen Tipp geben könte.

    Zudem ist es eine schreiende Ungerechtigkeit das bei mir jetzt ein Gesetz von 1924 greifen soll nur weil ich In der DDR gelebt hatte und 5 Jahre später ich eh viel mehr verdient hatt,und das obwohl ich jetzt die gleichen Kosten habe und es ständig mit den Kosten nach oben geht.
    Also ich brauche konstuktive Hilfe ,da ich mir einen Anwalt nicht leisten kann und keine PKH mehr beantragen möchte..da der Ausgang doch sehr ungewiss ist weil so weit ich weiß noch kein postives Urteil mir bekannt ist.
    Oder macht es Sinn sich an den Petitionsausschuss zu wenden?



  • Hallo,

    ich kann zu Deiner konkreten Frage nichts sagen, aber folgendes:

    - Bei den von Justin vorgeschlagenen Verbänden beraten auch JuristInnen. D.h. dort würdest Du eventuell genau den Tipp bekommen, den Du möchtest. Mir erscheint der Sachverhalt, den Du beschreibst einigermaßen komplex und relativ speziell und ich hätte Zweifel, dass jemand eine halbwegs belastbare juristische Ferndiagnose stellen kann, ohne die Dokumente/Bescheide etc. eingesehen zu haben.

    - Wenn Du eine bloße Beratung brauchst und nicht klagen willst, dann ist PKH ohnehin nicht das Richtige, sondern die sog. Beratungshilfe, die genau für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt gewährt wird, http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

    - Ich würde bezweifeln, dass Dir ein Petitionsausschuss zeitnah helfen kann, falls es sich bei den Vorschriften, die in Deinem Fall angewendet werden, um GEsetzesnormen handelt, die standardmäßig so angewendet werden und keinen Ermessenspielraum bieten. Behörden können sich ja nicht einfach über geltende Gesetze hinwegsetzen - oder wäre Dein Ziel, dass die entsprechenden Gesetze insgesamt geändert werden? Das würde sicherlich dauern. Zudem haben Petitionsauschüsse nur die Möglicheit, Empfehlungen abzugeben.

    Aber vielleicht meldet sich ja tatsächlich hier noch jemand mit entsprechenden Erfahrungen oder Kenntnissen zu genau der Frage... ich drücke die Daumen.

    Herzlichen Gruß, ananim


  • Guten Tag Chriss,..

    Nur zu den von dir gemachten Angaben kann man keine Aussage treffen wo es in deinem Falle hängt.

    Aus deinen Rentenbescheiden muss der §§ hervorgehen zu dem die Renten berechnet wurden, und heute wird mit dem Zusammentreffen von mehreren Renten. Das zum einen,..

    Wenn du damals minderjährig warst zum Unfallzeitpunkt solltest du da ansetzen. Oft haben Eltern Entscheidungen getroffen die sich in der heutigen Rentenentwicklung negativ auswirken.

    Jedoch hätte es dann wenn du die Ausbildung abgeschlossen hast eine Änderung und Neufestsetzung zur Rente ergehen müssen. Und nochmals zum Meister etc. Und zusätzlich eine Rentenanpassung stattfinden müssen.

    Unfallrenten sind eine komplizierte Thematik weil oft zum Anspruch geklagt werden muss. Nur wenn du geklagt hast muss ja eine Anpassung, Erstattung stattgefunden haben?! Oder gab, gibt es Regressforderungen, gingen andere Träger in Vorleistung etc. ?

    Nur all dies schreibst du leider nicht. In so einem Fall zählen Fakten was, wann durch Bescheid bewilligt, anerkannt wurde und vieles mehr. Oder was aufgehoben wurde.

    Aus deinem Beitrag werde ich nicht wirklich schlau. Hattest du nochmals einen AU = Arbeitsunfall ? Oder aus dem Wegeunfall eine Verschlechterung= Verschlimmerung ? Wurde durch dich ein Verschlimmerungsantrag gestellt zum Wegeunfall ? Hast du andere Leistungen durch deine zuständige BG erhalten, Wäschegeld, Pflegegeld? Oder hast du überhaupt eine Pflegestufe ? Warst du immer beschäftigt oder gab es auch AL – Zeiten = Arbeitslos. Bei letzterem gibt es eine Erhöhung der Rente SGB 7 § 58.

    Suche dir einen Fach - RA für Sozialrecht und beantrage mit ihm/ ihr PKH = Prozesskostenhilfe wenn du es nicht aus eigener Kraft schaffst. Wünsche dir viel Kraft Mfg Lyn 😺

  • Hallo Christian,

    aus den Rückmeldungen der Community kannst Du bereits ableiten, dass dies ein komplexer Sachverhalt ist.
    Unterstützung und Beratung vor Ort ist daher angezeigt.

    Wie Dir bereits erklärt wurde, erhält man bei den von mir erwähnten Verbänden fachlich kompetente Unterstützung.

    Eine Petition hat nur Erfolg, wenn sie von einer Vielzahl von Menschen unterstützt wird. Da Dein Anliegen wohl doch eher ein sehr spezieller Einzelfall ist, befürchte ich, dass Deine Petition nicht das nötige Gewicht erhalten würde…

    Wenn jmd. in der Community bereits Erfahrungen in einer solchen Angelegenheit hat, wird er sie sicherlich mit Dir teilen.

    Du kannst natürlich auch gerne mit uns teilen, wie es bei Dir weitergeht.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community.
  • Hallo zusammen ersteinmal recht vielen Dank für Eure Antworten..und ich muss zugeben es ist in meinem Fall recht schwierig ,da einige komponenten aus unterschiedlichen zeiten und Systemen zusammentreffen.
    Zum einem war ich dahmal minderjährig und am Anfang meiner Berufsausbildung im 1.Lehrjahr,dann hatte ich einen Unverschuldeten Wegeunfall(Verkehrsunfall)habe 1Jahr stationär im Krankenhaus gelegen meine Lehre nach hinten verschieben müssen und keine Unfallrente beantragt oder bekommen,also auch meine Eltern haben sie nicht beantragt.
    Warum auch immer ich weiß es nicht.
    Dann kam die Wende und erst im Jahre 2001 habe ich den Unfall der Unfallkasse angezeigt und alle notwendigen Unterlagen ,Bescheide usw.hergereicht.
    Dann kam was kommen musste Ablehnungsbescheid ..also Klage vor dem S.Gericht und Recht bekommen.
    Aber was ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste und mir mein zur Seite stehender Anwalt auch nicht gesagt hatte ist,dass der festgesezte Jahresarbeitsverdienst(JAV) der als mindest Jahresa.verdienst von der Unfallkasse genannt wurde ,auch später sehr wichtig ist auch bei der Altersrente.
    Jetzt da ich nach einen anderen Unfall und wie gesagt anderen Ges.beeinträchtigungen volle EWRente bekomme fällt mir dieser Jahresa.verdienst auf die Füsse.
    Er bestimmt die Höhe der beiden zusammen gerechneten Rentenhöhe.
    Mein realer JAV Verdienst war aber bis zum Jahre 2003 wesentlich höher ..und nur weil mein Unfall im Osten passierte und ich keinerlei DDR Rente bekam wurde mir der Mindest JAV zur Berechnungsgrunglage mitgegeben.
    Nun meine Frage ob ich eventl.doch den höheren JAV der mir alles wesentlich erleichtern würde in Ansatz bringen köönte ..oder muss ich als alter Ossi wieder mal bluten.
    Die Gerichte haben schon einen Richter auf EIS gesetzt weil er sich zu stark für die Rentner eingesetzt Hatte auch für die aus dem Osten,denn die Rentenstellen wollen uns natürlich kurz halten.

  • Guten Tag Christian,..

    Das liest sich besser und man kann es in etwa nachvollziehen.

    Eine Unfallrente wie in deinem Fall – zum Wegeunfall- hat dein RA ( vermutlich ) schlicht gepennt. Nach der Anerkennung und Prozessende hast du durch deine zuständige BG einen Rentenbescheid erhalten und dieser hätte ganz genau geprüft werden müssen auf Richtigkeit und Rechtssicherheit. ( aus Vergangenheit, Gegenwart & Zukunft )

    Was du nichts schreibst ob aus der Vergangenheit – Rente aufgelaufen ist und du die ausbezahlt bekommen hast.?! Wenn ja hätte davon Altlasten zu anderen Trägern beglichen werden müssen. Auch dazu wurde nichts geschrieben ob es dies gab in deinem Fall. Oder ob es eine Anpassung zur 1. Unfallrente gab durch die BG immer zum 1.7. Jährlich?

    Zum JAV wird immer das Einkommen zugrunde gelegt das man zum Zeitpunkt Unfall erzielte. In deinem Fall war es Lehrgeld und du hattest die Ausbildung auch noch nicht abgeschlossen.

    § 91 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst, Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen bei Neufestsetzung1)2)

    Bei Neufestsetzungen des Jahresarbeitsverdienstes3) nach voraussichtlicher Schul- oder Berufsausbildung oder Altersstufen4) sind die Vorschriften über den Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst und über den Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen entsprechend anzuwenden.

    1 Vorschrift ist am 1. 1. 1997 in Kraft getreten. Sie entspricht §§ 575, 577 RVO a. F.

    2
    Gesetzeszweck: Klarstellung, dass §§ 85, 87 aus dem Unterabschnitt "Erstmalige Feststellungen" auch für den im Abschnitt "Neufestsetzung" eingeordneten § 90 gelten.
    3
    Neufestsetzung des JAV: setzt eine vorhergehende Erstfestsetzung voraus. Die Erstfestsetzung des JAV bei Versicherungsfällen von Kindern regelt § 86, von Jugendlichen § 85. Bei Neufestsetzung des JAV gem. § 90 sind sowohl § 85 als auch § 87 entsprechend anzuwenden.
    4
    Altersstufen:
    § 91 nennt neben der Neufestsetzung nach voraussichtlicher Schul- und Berufsausbildung (§ 90 Abs. 1) nur die Neufestsetzung nach Altersstufen (Abs. 2 bis 4) und nicht nach Berufsjahren sowie Bewährungszeiten (Abs. 2 und 3).
    Es ist nach dem Zweck der Regelungen des § 91 kein sachlicher Grund erkennbar, Berufsjahre und Bewährungszeiten auszunehmen und § 91 nicht für alle JAV-Festsetzungen gelten zu lassen (Kass-Komm-Ricke, § 91 RdNr. 2; Hauck-Keller, § 91 RdNr. 3).

    Allerdings hätte es zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachbesserung geben müssen zur 1. Unfallrente wenn du weitere Ausbildungen etc. getan- abgeschlossen hast.

    Dritter Unterabschnitt Neufestsetzung

    § 90 Neufestsetzung nach voraussichtlicher Schul- und Berufsausbildung oder Altersstufen1)2)

    Und so musst du die Dinge auch nicht hinnehmen wie du es nennst weil du ein Ossi bist. Du hast das Recht den Klageweg zu beschreiten wie jeder andere Bundesbürger auch. Nur bevor du dies tust musst du dich informieren ob du wirklich im Recht bist. Nur ganz einfach ist es auch nicht ein Verfahren in deinem Fall kann gut 4- 6 Jahre dauern, - wenn nicht sogar länger.

    Ich habe selbst über 10 J. geklagt gegen die BG und alle Instanzen gewonnen und wenn ich heute zurück blicke würde ich es wieder tun. Denn meine persönliche Erfahrung ist, gerade das ist es worauf die Träger vertrauen, dass man den Klageweg nicht beschreitet.

    Eine Petition würde nicht viel bringen, ist ein guter Gedanke nur du würdest ziemlich allein dastehen.

    Um andere Mitstreiter zu finden wäre dies eine andere Möglichkeit www.unfallopfer.de es ist eine Plattform wo Fälle wie du sich begegnen. Allerdings liest dort die BG das solltest du wissen. Für mich war dies nie (k)ein Problem, weil mir ging es um Fakten und um Aufklärung. Nicht nur zu mir zu meinem Anliegen, sondern auch in Richtung BG. Ich war sehr naiv und habe ziemlich viel einstecken müssen.

    Auch bin ich davon überzeugt wenn die BG langfristig ihr Ansehen wirklich verbessern möchte zu den Verunfallten, Betroffenen & Angehörigen geht es nur wenn man sich auf Augenhöhe, respektvoll begegnet auf einer sachlichen Ebene. Und es muss ein miteinander, ein ehrlicher Umgang durch beide Seite auf den Weg gebracht werden. Nur dies ist wohl durch mich eine Vorstellung die sich nicht umsetzen lässt. Die Gründe sind vielfältig auf beiden Seiten. Für mich war es ein sehr strenger Weg den ich ganz allein bis zum Ende gegangen bin.

    In diesem Sinne wünsche ich dir ganz viel Kraft und Mut zu den Dingen egal wie du dich entscheidest, Mfg Lyn😺

    P.s.
    Es gibt auch hier eine Mitarbeiterin einer BG auf der Seite. Sie hat sich gut vorgestellt im Profil und sehr gute Antworten gegeben. Vielleicht kann man dir behilflich sein durch die Redaktion. Ich habe dies leider nicht mehr gefunden.

    Oder Holger bist du in der Nähe, du bist doch ein Fuchs zu den Dingen,.. schmunzle. Ich habe auch nichts in der Usersuche dazu gefunden, leider.

  • hallo

    die userin nennt sich BGWissen

    lg rosi

  • Guten Tag rosi,..

    Super und danke, danke,..

    Christian es ging um diesen Beitrag den ich meinte in meiner Aussage und zu der Userin BGWissen. Ich gehe von aus das sie weibl. ist, - kann mich jedoch auch irren. Dann Sorry an der Stelle.

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=pkw-neuanschaffung-erneuter-f%F6rderung-bg&tx_mmforum_pi1[tid]=29174&tx_mmforum_pi1[action]=list_post

    Schreibe sie mal an im Forum oder per PIN (Klicke auf Profil und du siehst was möglich ist in der Kontaktaufnahme), vielleicht kann sie/ er dir gute Alternativen oder Lösungen aufzeigen. Mfg Lyn😉
  • Hallo und vielen vielen Dank für die Hinweise und Kommentare
    😃 das ist richtig toll von Euch ...Danke...
    Lyn das war auch sehr ausführlich und sehe ,das du auch schon viel gekämpft hast.
    Mein bisheriger Weg verlief ähnlich ich musste wirklich alles Wiedersprechen und danach einklagen,und habe bis heute 5 Gerichtsverfahren machen müssen ,die alle gewonnen wurden,zudem 39 unfangreiche Gutachten plus noch einigen Nebengutachten ,die ich über mich ergehen lassen musste,bis ich dann jetzt meine Rente bekomme.
    Du hast schon Recht mein RA der für mich bei der Klage zur Festsetzung der JAV und Rentenzahlung begleitet hatte ,hätte mich darauf hinweisen müssen,das die JAV sehr gering ist und als mindest.JAV festgesetzt wurde.
    Ich war zu dem Zeitpunkt nach der gewonnen Klage(von 2001-2003) dann nur froh,das ich eine Unfallrente bekomme ,da ich ja noch gearbeitet hatte und es mir nicht aufgefallen ist dadurch.
    Aber jetzt nach dem Zusammenlegen der beiden Renten ergibt sich ein völlig anderes Bild.
    Ich habe nie eine Nachzahlung der Unfallrente bis zu Unfallzeitpunkt1984 erhalten nur eben die Nachzahlung bis zur Klagestellung 2001.
    Aber ich weiß halt nicht ob ich ,da der Unfall in der ehem.DDR passierte es andere Kriterien gibt?
    Mein JAV war zb.zum Zeitpunkt der Klage 2001 fast doppelt so hoch und ich müsste mir dann jetzt keine Gedanken machen.
    PS.habe mal deinen Rat befolgt Lyn und eine PN gschrieben.
    Euch schonmal ein schönes WE!!

  • hallo Christian

    bei "BGwissen" handelt es sich um die rehaberaterin einer berufsgenossenschaft, die sehr kompetent zu sein scheint.

    sie war vier tage nicht mehr online.
    ich drücke die daumen, dass sie sich auf deine pn meldet und dir hilfreich tipps geben kann.

    viel erfolg und ein schönes wochenende 😉

    rosi
  • Hallo rosi..ja mal sehen...habe am Samstag Post von der Rentenstelle bekommen mit Nachzahlungsaufforderung.
    Nun habe ich 4 Wochen Frist, Stellung dazu zu nehmen.
    Oh man man muss überall heutzutage im allem ein Experte sein auch um die richtige Wortwahl in dem Amtsdeutsch zu finden.
    🥺
    vg Chris