ROLLSTUHL GÄNGIG !???

In meinen Ferien bin ich in der Nordostschweiz einer Atraktion begegnet die als Rollstuhlgängig angepriesen wurde .Ausser das ich diesen Begriff nicht gut gewählt finde , ein Rollstuhl geht ja nicht , sind mir dazu noch ein paar Fragen aufgetaucht .
Gibt es gesetzliche oder bauliche Vorschriften bezüglich Rollstuhl tauglicher Einrichtungen ? Ist die Verwendung des Piktograms geschützt ?
Wie erlebt ihr solche Einrichtungen Getraut ihr euch in Gondelbahnen. Ab wann ist eine Zufahrrampe zu steil . Ab welcher Kantenhöhe ist ein Hinderniss unüberwindlich. Wie ist die Befahrbarkeit von Naturwegen .

Antworten

  • Guten Morgen Colores
    in Deutschland gibt es Grundlagen nach DIN Norm 1840
    http://www.din18040.de/
    Wie es in der Schweiz aussieht weiss ich nicht, sicher ähnlich.
    Schönen Tag
  • Hallo Holger neben den Normen nimmt mich vor allem wunder wie Du und andere kleinere und grössere Hindernisse meistern . Sicher ist jedes Empfinden individuell . Aber ich möchte einfach ein Gespür entwickeln was drinnliegt und was nicht . Die von mir erwähnte Atraktion ist ein Klang-Weg bei dem die Hälfte der Strecke Naturweg ist , würdest Du dir soetwas zb zutrauen oder zumuten ?
  • Guten Abend Colores
    da scheiden sich bestimmt die Geister. 😀 Leider sind Vorschriften nicht selten realitätsfern oder werden gemacht von Menschen die sich nicht in die Lage eines Behinderten (z.B. Rollifahrer) hineinversetzen können. In meiner kurzen E-Rollizeit habe ich schon ein paar Kuriositäten erlebt was als behindertengerecht gilt, darum würde ich mich nicht wagen die von dir angesprochenen Attraktion zu erleben.
    Sicher hängt das auch von Mut, Alter und Fähigkeit den Rollstuhl zu bewegen ab.
    Schönen Abend
  • Hallo colores,

    Dein Anliegen habe ich bzgl. der entsprechenden Vorschriften an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

  • Hallo colores

    Ich habe mich vorallem mit den formellen und rechtlichen Vorschriften auseinandergestzt. Hier mal eine Auflistung was ich alles gefunden habe:

    Die Basis ist das Behindertengleichsetellungsgesetz (BehiG) von 2004. Die wichtigsten Punkte dieses Gesetzesartikels haben wir hier zusammengestellt:

    http://www.myhandicap.ch/ch-behinderung-bau-gesetz.html

    Zudem haben wir einen interessanten und kritischen Artikel zum BehiG, welcher ein Resumee zieht nach 5 Jahren:

    http://www.myhandicap.ch/ch-behinderung-bau-gesetz.html

    Nebst dem Behindertengleichstellungsgesetz gibt es noch kantonale Regelungen und Verordnungen. Viele Behörden versuchen sich deshalb an die technische Fachnorm die Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten", Ausgabe 2009, des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) zu halten. Was darunter verstanden wird steht hier:

    http://www.sia.ch/fileadmin/content/download/sia-norm/korrigenda_sn/500_2009_d_auslegung.pdf

    In der Schweiz gibt es zudem eine Fachstelle für behindertengerechtes Bauen. Hier der Link zu dieser Organisation:
    http://www.hindernisfrei-bauen.ch/beitraganzeigen_d.php?titel=Aktuell

    Und hier habe ich sonst noch zwei spannende Links gefunden, welche die interessieren dürften:

    http://www.edi.admin.ch/ebgb/05114/05185/index.html?lang=de

    http://www.edi.admin.ch/ebgb/index.html?lang=de (nach unten scrollen)

    Ich hoffe dir mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.

    Liebe Grüsse 😃
Diese Diskussion wurde geschlossen.