IV Rente

Ich bin getrennt lebend, habe ein 13 jähriges Kind, bin mit einem 40% Pensum angestellt, seit 7 Monaten 100% arbeitsunfähig und werde dies auch noch weiterhin sein.
Da die Alimente welche ich noch bekomme systematisch reduziert werden, müsste ich nach meiner Genesung eine Arbeit von mind. 60% - 80% ausüben. Eine Dame der IV teilte mir bei einem Gespräch mit, dass, wenn ich später eventuell eine IV Rente beziehen müsste, mein "noch Ehemann", von dem ich jedoch seit 8 Jahren getrennt lebe, mir mehr (die Differenz) bezahlen müsste, dies, da wir noch verheiratet seien. Die IV würde mir höchstens eine Teilrente von 40% ausrichten, da mein momentanes Pensum nur 40% betrage.

Das kann ja nicht sein, oder? Müssten wir uns scheiden lassen, damit mein "noch Ehemann" nicht belangt werden kann?

Besten Dank für Antworten.


Antworten


  • Guten Abend Echi,..

    und willkommen im Forum.

    In Deutschland wäre dies so, ja. Es wird das Solidaritätsprinzip zum Ehepartner bezeichnet. Wie dies in der Schweiz gehändelt wird ist mir nicht bekannt. Nur ich gehe davon aus, da man dich bereits darauf hingewiesen hat (durch die Behörde) wird es auch bei euch nicht anders sein.

    Persönlich denke ich dass es richtig so ist, denn das Sozialsystem egal in welchem Land, ist kein Rosinenkuchen. Jeder soll die Hilfe & Unterstützung bekommen die benötig wird zu der ganz persönlichen Situation. Nur so wie du schreibst bist du noch verheiratet.

    Sicher wird aus der CH dir jemand genaueres Antworten können dazu, habe bitte ein wenig Geduld. Ich wünsche dir eine gute Zeit im Forum und ein sonnigen Sonntag, Mfg Lyn😉
  • Hallo echi5cea,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

  • Hallo echi5cea

    Unsere Fachexpertin der SVA Zürich lässt mir folgende Antwort zu Deiner Frage zukommen:

    ---

    Ihre Frage kann nicht beantwortet werden, da viele Merkmale hypothetisch und die Bemessungskriterien unklar sind.

    In der Invalidenversicherung gilt der Grundsatz: Eingliederung vor Rente. Betreuung und Begleitung von (psychisch) kranken Versicherten und Aufbau der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel einer späteren Integration in den 1. Arbeitsmarkt.

    Unterstützung, damit Ihre Arbeitsstelle bestehe bleibt

    Wir unterstützen Sie und Ihren Arbeitgeber, damit Sie Ihre Arbeitsstelle behalten können und dass keine Kündigung ausgesprochen wird. Dass Ihre Arbeitsstelle bestehen bleibt, ist die effektivste Form der Eingliederung. Und: Die Invalidenversicherung ist eine Eingliederungs- und keine Erwerbsausfallversicherung. Das heisst, dass die SVA Zürich Personen mit einer gesundheitlichen Einschränkung zurück in den Arbeitsmarkt bringen möchte.

    Überprüfung der Rente: Nach Abschluss der Wiedereingliederungsmassnahmen wird eine Invaliditätsbemessung vorgenommen.

    Jeder Einzelfall wird geprüft, ob ein Anspruch auf eine IV Rente ausgewiesen ist.

    ---

    Ich hoffe Dir mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

    Liebe Grüsse
  • Hallo miteinander

    Danke für die Inputs.

    Die Antwort der Fachexpertin der SVA Zürich war mir bekannt.

    Wahrscheinlich käme,wie in einer vorhergehenden Antwort erwähnt, das Solidaritätsprinzip zum tragen. Da ich jedoch infolge der Arbeitsstelle, bzw. meinem Arbeitgeber krank wurde, sehe ich nicht ein, weshalb mein noch Ehemann der mich jetzt schon unterstützt, damit ich nicht noch finanzielle Probleme habe, später allfällig finanziell "gemolken" wird.

    Ich kläre dies demnächst mit einer Rechtsberatungsstelle ab, auch, ob das Solidaritätsprinzip Einkommensabhängig ist (Einkommen des Noch Ehemannes). Sicher ist, dass die Pensionskasse meines (Noch)-Ehemannes an einer allfälligen Rente beteiligt würde.

    Euch einen schönen Tag!
  • Hallo echi5cea

    Wäre sehr interessant zu erfahren was die Rechtsberatung dazu meint. Vielleicht kannst du uns ja darüber noch informieren?

    Wäre lieb wenn du den Thread noch bewertest mit dem Zahlenstrahl. So hilfst Du uns eine bessere Übersicht im Forum zu behalten.

    Bei weiteren Fragen kannst Du dich jederzeit wieder an mich, meine Kollegen oder an die Community wenden. Wir alle helfen Dir gerne weiter!

    Liebe Grüsse 😃

  • Hallo Simon
    Ich habe da andere Erfahrungen . Mein Rücken ist kaputt (LWS 4+5) aber noch zu wenig kaputt um irgend welche Leistungen zu erhalten . So hinke ich täglich zur Baustelle und krampfe unter ständigen Schmerzen bis der Schaden ireparabel ist


  • Hallo alle

    Die von mir privat angefragte Rechtsberatung befand meine Frage als zu kompliziert. D.h. sie kann diese nicht klar beantworten.

    Somit schliesse ich hier die Fragerunde und lasse mich in ferner Zukunft einfach überraschen.

    Liebe Grüsse
  • Hallo echi5cea,

    das ist sehr schade…

    Wäre in jedem Fall interessant, zu erfahren wie es weitergeht.

    Vielleicht magst Du die Community ja an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
  • Lieber Justin /Simon
    Amtsstellen konnten auch mir nicht weiterhelfen
    In der Zeitung Tages Anzeiger vom Samstag 17.8 Ist ein guter Artikel über Eingliederung in den ;Arbeitsmarkt; vielleicht kann man das auch online haben !
  • Danke für den Hinweis, colores 😀

    Magst Du vielleicht mal schauen, ob Du den besagten Artikel online findest und hier verlinken?
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