Mehrbedarfe für eine Behinderung ,bei aber mehrfache Behinderungen vorliegen !

ich habe seit 2004 eine Gehbehinderung, sowie aber auch hier noch 8 weitere Behinderung, steht mir nach §30, 5 hier für jede Behinderung eine Mehrbedarf zu ?oder nur für die Gehbehinderung ?

Antworten

  • Hallo Magdalena

    Meinst du die 17% "Zuschlag" auf den Regelsatz oder welchen Mehrbedarf meinst du. Der §30 SGB V gibt es einmal nicht mehr und ich glaube da ging es früher um Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen

    Klaus123
  • Liebe Magdalena,

    das Thema Mehrbedarf ist von Dir in der Vergangenheit hier schon zigfach thematisiert und auch mehrfach beantwortet worden.

    Bitte hab daher Verständnis, dass ich diesen Thread daher geschlossen habe. Es muss nicht ein weiteres Mal von/mit Dir ausdiskutiert werden.

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