Schwester behindert: Kindergeld und Grundsicherung

Hallo,

meine Schwester ist seit Kindheit geistig behindert. Sie lebte bisher bei unseren Eltern. Sie bezogen für sie Kindergeld.

Sie ist jetzt 50, mein Vater ist 78 und hat Alzheimer, meine Mutter ist 70. Mit anderen Worten, es kommt der Tag näher wo ich mich um sie kümmern muß. Sie fragt mich ob sie Rente bekommen würde usw, aber sie hat nie gearbeitet. Es gibt in diesem Fall wohl die Grundsicherung.

Wie sehen die Regelungen in diesem Fall aus?

a, bekomme ich als Bruder dann auch das Kindergeld oder fällt das dann weg?

b, ab wann bekommt man die Grundsicherung, ist dieser abhängig von meinem Verdienst? Beide Eltern bekommen zusammen 2300.- Rente netto, hätte sie da schon Grundsicherung beantragen können?

c, ist Kindergeld noch möglich wenn man Grundsicherung bekommt?

Vielen Dank für eure Antworten.

Antworten

  • Hallo ilhany,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo ilhany,

    ich habe die Mitteilung erhalten, dass unser Fachexperte bis Ende des Monats im Urlaub ist.
    Da Dein Anliegen ja noch nicht eilt, würde ich vorerst keinen weiteren Fachexperten hinzuziehen, sondern erst einmal warten.

    Vielen Dank für Dein Verständnis und eine gute Zeit.
  • Hallo Justin,

    vielen Dank für die freundliche Aufnahme in die Community, ich freue mich darüber.

    Weitere Informationen könnten sein, dass sie als 50% behindert gilt, ich und meine Mutter jeweils einen Betreuerausweis für sie besitzen. Rentenbeiträge hat sie nie eingezahlt. Mehr fällt mir im Moment nicht ein.

    Freundliche Grüße,
    Ilhan


  • Hallo Justin,

    natürlich hat es Zeit.

    Freundliche Grüße,
    Ilhan
  • Hallo Ilhan,

    vielen Dank für die Ergänzungen.

    Unser Fachexperte ist über Dein Anliegen informiert und wird sicher nach seinem Urlaub zeitnah antworten.

    Du kannst unterhalb der Beiträge aktivieren, dass Du bei neuen Antworten in diesem Thread per Email benachrichtigt wirst 😉

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit in einem neuen wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • ilhany hat geschrieben:
    Hallo,

    ...

    Vielen Dank für eure Antworten.




    Huhu !

    Also, alle Angaben ohne Gewähr.

    1. Man kann als Geschwisterteil Kindergeld für seine behinderten Geschwister erhalten, wenn Du für selbige sorgst und in dieser Höhe Kosten entstehen. Normalerweise ist Kindergeld immer eine Leistung an die Eltern, aber bei Behinderung gibt es da eine Ausnahme. Meiner Meinung nach, um die hohen Kosten, die eine Behinderung ja doch meistens so mit sich bringt, auf den stärksten Träger, den BUND abzuwälzen. Einen kleinen Teil davon jedenfalls. Die Grundsicherung wurde bisher auch von den Kreisen oder Komunen getragen, aber ich glaube, die zahlt jetzt auch der Bund, weil manche Komunen und Kreise pleite bis bankrott sind und der Bund ja genug Geld für Pleite-Banken und andere hat.

    2. Die Grundsicherung oder andere Sozialhilfe ist nachrangig aller anderen Leistungen, die man bekommen kann, somit auch dem Kindergeld.

    3. Reicht das Kindergeld nicht aus, damit sich die Person selber unterhalten kann, können zusätzlich Grundsicherung oder andere Sozialleistungen beantragt werden.

    Tippe in die Suchmaschine mal "FH Kiel Kindergeld für behinderte Kinder ein". Die Seite ist gut und erklärt die Sache recht einfach. Alles andere kann man auch den Gesetzen entnehmen, welche sich aber oft schwer lesen lassen und nicht so richtig mit den Zahlen rausrücken, da diese sich ja auch ständig ändern.

    Ach so, nee, die Grundsicherung unterscheidet sich da in Hartz IV, viele Unterschiede gibt es nicht, aber z.B. der, das die Verwandten nicht für aufkommen müssen. Außer Sie gehören zu den gut Betuchten. In der Waagerechten, also Geschwister untereinander ist man nicht unterhaltspflichtig. Wäre da jetzt allerdings die Frage nach Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft, wobei deine Schwester ja schon 50 ist. Kommt jetzt höchstwahrscheinlich auf die Ausgaben (vor allem Miete/ Abtragung) deiner Eltern drauf an. Ich gehe mal von einer normalen Miete aus und denke mir, das Sie GS beantragen hätte können aber wohl nicht viel bekommen hätte. Regelbedarf vlt. also 330 € für Haushaltsmitglied. Da gibt es aber vllt. auch bei der GS Ausnahmen für Behinderte.


    Im Prinzip sind die Ämter aber immer froh, wenn man sich zu Hause um jemanden kümmert, weil die Heimplätze übersteigen die anderen Kosten meistens um ein Vielfaches. Wenn DU es seelich, nervlich aushälst und deine Schwester trotz Arbeit gut versorgen kannst wirst Du auch auf den Ämtern kompetente Ansprechpartner finden.

    Vermögen deiner Schwester über 2600€ muß aber erst aufgebraucht werden, bevor Sie GS bekommen kann. Bei nur Kindergeld gibt es da keine Grenze mehr. Aber nur Kindergeld wird ja wohl nicht reichen. Arbeitet Sie noch nebenbei oder hat Sie Einkünfte ? Das ist alles wichtig. In diesem Falle aber nicht, da deine Eltern ja für Sie Kindergeld beziehen und Sie sich somit wohl durch ihre eigenen Einnahmen, sofern es welche gibt, nicht unterhalten kann.

    Du kannst auch nach SGB IX, Hilfe für Teilhabe am kulturellen Leben, Hilfe im Haushalt etc. beantragen oder ihr einen ehrenamtlichen Betreuer bestellen, der soetwas für Sie macht. Wenn DU Zeit hast, nach zwei Wochen hartes durchforsten der Gesetzbücher und diverser Internetseiten, weiß man dann das Wichtigste.

    P.S. Blöde Tippfehler
  • Hallo,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort, da stehen viele nützliche Informationen drin. Ich hatte jetzt erstmal Ende August abgewartet und habe diese Antwort nicht zeitiger gesehen.

    😃
  • Hallo und guten Tag,

    zu den Fragen:
    a, Bekomme ich als Bruder dann auch das Kindergeld oder fällt das dann weg?
    Nein, außer die Schwester würde in Ihrem Haushalt wohnen.

    b, Ab wann bekommt man die Grundsicherung, ist dieser abhängig von meinem Verdienst? Beide Eltern bekommen zusammen 2300.- Rente netto, hätte sie da schon Grundsicherung beantragen können?
    Die Schwester hat vermutlich Anspruch auf Grundsicherung, wenn das Einkommen der Eltern unter jährlich € 100.000,00 liegt und die Schwester kein Einkommen und Vermögen hat.

    c, Ist Kindergeld noch möglich, wenn man Grundsicherung bekommt?
    Ja!
    Allerdings sind die Fragestellungen relativ komplex und rechtlich schwierig, sodass eine persönliche Beratung sinnvoll und nötig wäre.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche noch einen schönen Tag.
  • Hallo,

    an wen muß ich mich zwecks Beratung wenden? Wenn es ein Anwalt ist, welche Fachrichtung? Sollte man die Durchführung eines solchen Antrags dann auch einem Anwalt überlassen?

    Vielen Dank
  • Hallo ilhany,
    ich würde dir raten dem VDK oder dem Sozialverband beizutreten, da kann man mit wenig Geld Mitglied werden und hat vor Ort Menschen, die sich auskennen (haben auch Anwälte im Hause) und dich bei allem unterstützen können.

    LG
    Mona

  • Hallo Mona,
    danke für dn Tip mit der VDK. Nur bin ich mir nicht schlüssig, da die Beratung ausschließlich dem Mitglied gilt. Soll ich dann meine Schwester zum Mitglied machen oder helfen die dann auch mir bei ihrem Antrag?

    Gruß,
    Ilhan
  • Guten Tag ilhany
    Ja die VDK hilft dann auch bei der Antragsstellung und wenn nötig ziehen die auch ein Verfahren vor dem Sozialgericht durch, die haben entsprechende Anwälte im Sozialrecht.
    Ich denke es lohnt sich Mitglied zu werden,
    Schönen Tag
  • Guten Tag Holger,

    danke, aber soll ich jetzt Mitglied werden oder meine Schwester? Wieviel kostet denn ein Anwalt ohne Mitglied zu werden?

    Gruß,
    Ilhan
  • Hallo Ilhan,

    die Frage der Mitgliedschaft klärst Du am Besten direkt mit dem entsprechenden Sozialverband.

    Die Frage mit dem Anwaltshonorar am Besten direkt mit Deinem Anwalt.
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