Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und Beihilfen

Ich erhalte nach Unfällen von der BG eine kleine Rente, bin vom medizinischen Dienst als erwerbsunfähig eingestuft worden, habe GdB 100% mit Merkmal aG, G und B. Ebenfalls bin ich in Pflegestufe 2.
Auf grund multipler rheumatischer Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats habe ich mir vor einigen Jahren ein Wasserbett gekauft.
Inzwischen sind die Matratzen, bzw. das Innenleben kollabiert und ich brauche dringend neue. Ich kann in dem Bett nicht mehr schlafen. Beim Amt für Grundsicherung habe ich noch keinen Antrag gestellt, sondern nachgefragt, ob die Kosten als einmalige Beihilfe überrnommen werden können. Dies wurde verneint.
Ebenfalls wurde die Übernahme der Zuzahlug fürorthopädische Schuhe, die ich brauche, abgelehnt, obwohl dies auf dem Flyer, den ich bekam, als übernahmefähig deklariert wurde.
Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich in Rheinland-Pfalz aus? Gibt es einen Gesetzestext, der besagt, dass einmalige Beihilfen in solchen Fällen zu gewähren sind?
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix

Antworten

  • Guten Tag beatrixs
    Matratze, Pflegebett usw beantragst du bitte bei der Pflegekasse.
    Der Eigenanteil für orthop. Schuhe wird nicht übernommen, er entspricht den Kosten eines paar normalen Straßenschuhen die du dadurch ja sparst.
    Schönen Tag
  • Guten Tag,..

    Du schreibst das du durch Unfälle eine BG / UV - Rente beziehst. Und so ist dein zuständiger Träger und Ansprechpartner die BG= Berufsgenossenschaften.

    Hier greift das - SGB VII § 31 Hilfsmittel.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__31.html

    Ob das Wasserbett übernommen wird kann ich nicht beantworten. Hier denke eher nein.

    Was in Betracht kommt ist eine Orthopädische Spezial Matratze = Bett komplett. Übernimmt die BG nicht die Kosten dann ist der Träger die Pflegekasse zur Pflegestufe 2. Dein Träger.

    Bekommst du Pflegegeld jedoch durch die BG über die Pflegekasse gezahlt, dann ist die BG in allen Punkten dein Träger. Gleiches gilt auch zu den Schuhen ! Und dann hast du gar keinen Zuzahlungsbetrag zur BG hin.

    Es muss unterschieden werden ob die benötigten Hilfsmittel benötigt werden zum erworbenen Schaden der einzelnen Unfälle durch dich geschrieben. Mfg Lyn


  • Hallo beatrixs,

    Du hast aus der Community schon die entsprechenden Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

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