Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für ein Anbau wenn die Untere Landschaftbehörde nicht zustimmt?

Bei jetziger Recherche bin ich erneut auf My Handicap gestoßen.

Folgende Situation:

Meine Lebenspartnerin hat ein Anwesen am Niederrhein gekauft. Wir planen zusammen zu ziehen. Jedoch ist es für meine Person erforderlich am Haus ca. 35m² anzubauen, damit ich als Rollstuhlfahrer ein Bad und ein Zimmer zum Schlafen im Erdgeschoss habe. Es soll nur ein Anbau im Erdgeschoss erfolgen. Das Haus hat im Moment 2 Etagen je 36m².

Das Anwesen ist ein alter Hof mit 2 Häusern. Es darf laut Grundbucheintrag nur innerhalb der Familie genutzt werden. Im anderen Haus ziehen die Kinder ein. Für uns ideal als Generationenhaus. Rundum ist freies Land. wovon 7000m² zum Anwesen gehören.

Das Bauamt stimmt dem Bauantrag zu. Die Untere Landschaftbehörde nicht, da z.B. der Gesamtanblick des Umfelds mit dem Umbau gestört werden soll. Der kleine Anbau würde jedoch kaum auffallen.

Nun gibt es viele Ausnahmeregeln und uns fehlt die Argumentation bzw. finden wir keine Ausnahme die wir anbringen könnten. Für uns ist es nicht verständlich, dass man ein Anwesen, welches nur familiär genutzt werden darf, nicht schwerbehindertengerecht und / oder altersgerecht erweitern darf.

Hat jemand Erfahrungen, Kenntnisse, Hinweise oder sonstige Infos wie man ein Ausnahmeregelung bei der Unteren Landschaftsbehörde beantragen kann? Für jeder Empfehlung, jeden Rat bin ich und meine Partnerin dankbar!

Danke im Voraus!

Grüße Uwe

Antworten

  • Hallo Uwe,

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hey,

    da im Naturschutzrecht nur der Rahmen vom Bund gesetzt wird, es daneben aber auch noch Naturschutzrecht auf Landesebene gibt, wäre es vermutlich gut, wenn Du noch angibst, um welches Bundesland es sich handelt (vielleicht ergibt sich das für manche Leute schon aus dem Wort "Niederrhein", für mich aber nicht 😀....).

    Grundsätzlich kann eine Behörde natürlich nur die Ausnahmen machen, die im Gesetz vorgesehen sind; allerdings ist z. B. die Frage, ob, wie Du schreibst, der Gesamtanblick gestört wird, natürlich auch in gewissem Maße eine Frage subjektiver Beurteilung durch den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin. Deswegen kann es sich zB lohnen die Widerspruchsstelle bzw. ggf. dann auch ein Gericht einzschalten. Habt Ihr schon einen Bescheid und ggf. dagegen Widerspruch eingelegt?

    Herzlichen Gruß, ananim (keine Expertin gerade für die Frage, aber kenne mich allgemein ein bisschen im Umweltrecht aus 😀)

  • Hallo,

    da ich Architekt bin, zwar nicht am Niederrhein, und den bisherigen Vorgang nicht genau kenne, habe ich aber trotzdem einen guten Tip.
    Da es um eine Landschaftsbehörde bzw. das Landschaftsbild (eventuell steht dieses Ensemble unter auch unter kulturellem bzw. Denkmal-Schutz?) geht, ist es am Besten, direkt mit der Behörde und deren Mitarbeitern Kontakt aufzunehem. Ohne Erwähnung von gerichtlichen Schritten oder Anwälten.
    Grundsätzlich hat jeder das Recht, auf seinem Grund und Boden zu Bauen. Dieses Recht wird dann von der Gesetzgebung (Gesetze, Verordnungen, Bebauunsgpläne, Raumordnungspläne, Naturschutz, Landschaftsschutz etc.pp.) eingeschränkt. Weil damit ja negative Auswirkungen für die Allgemeinheit verhindert werden sollen.
    Ich will damit sagen: Die Mitarbeiter der Behörde haben ihre Vorgaben, nach denen sie ein Baugesuch beurteilen müssen und entsprechend handeln.
    Deshalb ist es sinnvoll ein Gespräch zu suchen und gemeinsam eine Lösungsmöglichkeit zu finden. Sturheit ist dabei nicht sinnvoll, und bei Erwähnung von rechtlichen Schritten wird die Behörde naturgemäss auf Sturheit umschalten. Aber genauso sollte man sich selbst im Klaren sein, dass man selbst auch Kompromisse machen muss. Sicher gibt es einen Weg, das Bauvorhaben zu realisieren. Vielleicht muss nur an der Gestaltung des Anbaus etwas verändert werden, evtl. wird nur eine Auflage bei der Farbgebung gemacht. Aber dies muss eben im persönlichen Gespräch geklärt werden, und dann steht einer zügigen Genehmigung nichts im Weg. Rein schriftliche Kommunikation wird die Sache unnötig in die Länge ziehen.
    Sollten bestimmte bauausführende Auflagen aus denkmalschützenden Gründen, die Mehrkosten verursachen, getroffen werden, so ist eventuell auch eine finanzielle Förderung über das Denkmalamt möglich.
    Das ist zwar keine direkte Beantwortung der Frage, aber ich hoffe es ist trotzdem hilfreich.
    Viele Grüsse M.G.
  • Hallo Uwe,

    ich habe eine Rückmeldung von unserem Fachexperten bekommen. Er hat mit einem befreundeten Architekten gesprochen, der auf diese Thematik spezialisiert ist. Die Anfrage sei jedoch zu komplex, um sie im Forum zu beantworten…

    Unser Fachexperte bietet jedoch an, dass Du ihn direkt anrufst und er ggf. seinen Bekannten zur Beratung hinzuzieht. Bei Interesse schreib mir bitte eine PN. Ich würde Dir dann die Kontaktdaten zukommen lassen.

    Ich wünsche einen schönen Abend 😀
  • Hallo Uwe,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!