IV-Hilfe für Autisten

Guten Tag

Ich bin auf der Suche nach Informationen bezüglich IV-Hilfe für Autisten im Kanton St. Gallen (Schweiz). Wie läuft so ein Prozess ab und welche Hilfe bekommen Autisten. Ebenso würde mich interessieren was genau ein IV-Coach macht und wie ein solches Gesuch aussieht.
Desweiteren wäre ich über möglichst viele Informationen darüber sehr dankbar (Vorgehensweise: Vom Antrag bis zur monatlichen Geldhilfe).

Besten Dank und freundliche Grüsse
JMendes

Antworten

  • Hallo JMendes,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

    Wir benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin

    Vielen Dank für deine Antwort. Werden sich deine Kollegen von der Schweiz dann direkt bei mir melden?

    Ich benötige Informationen über die Vorgehensweise von der Diagnose Autismus bis zur staatlichen Hilfe (IV). Habe auch schon gehört, dass Autisten beispielsweise einen IV-Coach an der Seite haben und würde gerne mehr über dies erfahren. Diese Informationen sollten sich auf den Kanton St. Gallen beziehen, sowie wenn möglich auch über das Vorgehen im Fürstentum Liechtenstein (damit ich einen Vergleich machen kann - falls möglich). Zusammengefasst: Was für staatliche Hilfen erhält ein Autist, um sein Leben einfacher zu gestalten.

    Ebenso würde ich mehr über die Bildungsmöglichkeiten für Menschen mit frühkindlichem Autismus sowie mit Asperger-Syndrom erfahren (auch bezüglich Kanton St. Gallen und Fürstentum Liechtenstein).

    Desweiteren ob Sie Betriebe kennen, welche Arbeitsstellen für Autisten ausgeschrieben haben. Wie sehen die Berufschancen aus, wie sind diese Betriebe auf Autisten vorbereitet etc. (auch - wenn möglich - bezüglich Kanton St. Gallen und Fürstentum Liechtenstein, ansonsten Schweiz allgemein)

    Und als letztes wie sind Schulen, Betriebe sowie spezielle Heime für Autismus ausgestattet und wie sind/werden die Lehrer bzw. Betreuer um mit Autisten umzugehen geschult? (auch - wenn möglich - bezüglich Kanton St. Gallen und Fürstentum Liechtenstein, ansonsten Schweiz allgemein)

    Da es bei mir um eine Facharbeit geht, bin ich über jede Information sehr dankbar. Falls Sie Personen kenne, die mir vllt weiterhelfen können, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Kontakte geben können um direkt in Kontakt zu treten.

    Einen schönen Abend & MFG,
    JMendes
  • Hallo JMendes,

    die Kollegen werden sich direkt hier im Forum melden.

    Wünsche ebenfalls noch einen schönen Abend 😀
  • Hallo JMendes

    Auch von meiner Seite noch ein herzliches Willkommen im Forum. Ich versuche dir bezüglich Arbeitsstellen von Autisten, Asperger-Patienten weiterzuhelfen.

    Wir haben auf unserem Portal einige Artikel, welche für dich sicher von Interesse sind:

    http://www.myhandicap.ch/specialisterne-autismus-personalvermittlung-ch.html

    http://www.myhandicap.ch/arbeitsplatz-ideal-autismus-ch.html

    http://www.myhandicap.ch/asperger-informatik-ch.html

    Weitere kann ich dir diesen Link empfehlen:

    http://www.kind-autismus.ch/en/links-e.html

    Was deine Fragen zur staatlichen Unterstützung angeht, habe ich diese an eine Mitarbeiterin der IV weitergeleitet. Ich hoffe Sie wird dir weiterhelfen können.

    Sobald ich was erhalten habe, werde ich es wieder im Forum veröffentlichen.
    Ansonsten kannst du dich auch direkt an die entsprechende Stelle im Kanton St. Gallen wenden.

    Liebe Grüsse
  • Hallo JMendes

    Unsere Fachexpertin der SVA Zürich hat uns betreffend deiner Frage folgende Antwort zukommen lassen:

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    Zu einer IV-Rente darf es nur kommen, wenn die Eingliederung ausgeschlossen werden muss. Als Grundlage für die Beurteilung gilt dabei nicht, was Ihnen fehlt, sondern welche Ressourcen Sie mitbringen.

    Die entscheidenden Fragen bei einer Erkrankung sind deshalb:

    · Welches Potenzial ist vorhanden?

    · Welche Tätigkeiten können Sie in Zukunft noch ausführen?

    · Welche Massnahmen und Mittel führen zur erfolgreichen Eingliederung?

    Gut zu wissen

    Je früher mit der IV-Stelle Kontakt aufnehmen, desto grösser ist die Chance für eine nachhaltige berufliche Integration.

    Antworten auf häufige Fragen

    Wann muss ich mich bei der IV anmelden?
    Wenn unklar ist, ob Sie Ihren Beruf nach der Erkrankung wieder im gleichen Masse ausüben können, so schnell als möglich. Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht frühestens sechs Monate nach der Anmeldung.

    Wie kann mich ein Job Coach unterstützen?
    Ein Job Coach kann Sie unterstützen, wenn Sie psychische Probleme haben. Wo Sie Unterstützung brauchen, bestimmen Sie weitgehend selbst. Gemeinsam mit dem Eingliederungsberater unterstützt er Sie auf der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle, die Ihre Fähigkeiten aber auch Einschränkungen berücksichtigt und bespricht beispielsweise mit Ihnen, wie Sie Ihre Krankheit ansprechen können. Der Job Coach ist auch Ansprechpartner für Ihren Arbeitgeber und führt wenn gewünscht gemeinsame Gespräche mit Ihnen und dem Arbeitgeber durch.

    IV-Renten: Anspruch

    Wenn die Erwerbsfähigkeit trotz zumutbaren Eingliederungsmassnahmen nicht wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann, prüft die IV-Stelle, ob Anspruch auf eine Invalidenrente besteht.

    Voraussetzungen

    · Der oder die Versicherte war während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig.

    · Nach Ablauf des Jahres besteht eine Erwerbsunfähigkeit von 40 Prozent oder mehr.

    Wann beginnt der Anspruch auf eine IV-Rente?

    Der Anspruch beginnt frühestens nach Ablauf des Wartejahres sowie sechs Monate, nachdem die Anmeldung bei der IV-Stelle eingereicht wurde und frühestens in jenem Monat, der auf die Vollendung des 18. Altersjahres folgt.

    Wann erlischt der Anspruch auf eine IV-Rente?

    Der Anspruch auf eine IV-Rente erlischt am Ende des Monats, in dem:

    · die Invalidität wegfällt.

    · der Anspruch auf eine Altersrente oder auf eine höhere Hinterlassenenrente entsteht.

    · die berechtigte Person stirbt.

    Falls Sie zusätzliche Informationen haben möchten, gehen Sie auf die Homepage der SVA Zürich: www.svazurich.ch und klicken Sie auf

    ð Private

    ð Gesundheitssituation

    Dort sind weitere Informationen ersichtlich.

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    Wir hoffen Dir mit diesen Angaben noch mehr nützliche Infos gegeben zu haben.

    Liebe Grüsse
  • Hallo Simon

    Vielen lieben Dank für deine Bemühungen und für dein Feedback!

    Ihr habt mir sehr geholfen!


    Viele Grüsse
    JMendes
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