Muss ich einen alten reparierbedürftigen E-Rolli aus dem Lagerbestand der Krankenkasse annehmen oder

Hallo,
ich habe folgendes Problem: Mein alter Elektro-Rollstuhl, 10 km/h, 12 Jahre alt, ging vor 3 Jahren kaputt und war nicht mehr zu reparieren. Infolge dessen holte ich mir von meinem Hausarzt ein Rezept für einen neuen E-Rolli. Nun wollte ich natürlich wieder einen 10-km/h-Rollstuhl. Ich sprach also mit meinem Reha-Techniker und alles wurde so bei der Krankenkasse (AOK) eingereicht. Der zuständige Sachbearbeiter meinte dann nach einem Gespräch mit meinem Reha-Techniker, dass die Versorgung mit einem 10-km/h-Elektro-Rollstuhl nicht möglich sei. Es gäbe nur die 6-km/h-Version. Ich muss dazusagen, dass mir mein früheres Sanitätshaus, welches ich nach ein paar Jahren wechselte, einen zinslosen Ratenkauf für die 10-km/h-Version anbot und ich das Angebot natürlich dankend annahm. Also dachte ich vor 3 Jahren, inzwischen bei einem anderen Sanitätshaus, dass ich wieder einen neuen Elektro-Rollstuhl bekäme mit einem 10-km/h-Getriebe, welches ich auch gerne wieder selbst abbezahlt hätte. Ich dachte also, dass das Ganze wieder so einfach ginge. Weit gefehlt! Ich bekam die Absage von seitens der Krankenkasse. Dann bekam ich einen E-Rolli zugeteilt aus dem alten Lagerbestand der Krankenkasse, einiges älter als mein alter E-Rolli, an verschiedenen Stellen defekt mit einer Höchstgeschwindigkeit von gerade mal 5 km/h. Zu guter Letzt knallte es mich bei einer Fahrt mit diesem E-Rolli nach vorne raus, da er ständig von 5 km/h auf 0 stehenblieb. Da war ich mehr als erbost und sauer und wollte mir das so nicht von der Krankenkasse gefallen lassen. Mein Reha-Techniker gab das Gerät unter Angaben der verschiedenen Mängel an die Krankenkasse zurück und ich legte ebenfalls Widerspruch ein gegen die Versorgung mit einem 6-km/h-Rollstuhl. Dann legte die AOK Widerspruch ein usw... Danach nahm ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch und klagte gegen die Krankenkasse. Ich wollte die Genehmigung einer Zuzahlung für das 10-km/h-Getriebe erwirken (nicht die komplette Kostenübernahme für einen 10-km/h-Rollstuhl!!!). Das ganze dauerte also 3 Jahre mit dem Ergebnis, dass das Landessozialgericht die Klage letztendlich abwies, die AOK Recht bekam und dieses Urteil auch nicht anfechtbar ist. Die Argumentation der Krankenkasse war bei den Widerspruchs- und Urteilsschreiben für mich mehr als haarsträubend. Meine Erklärungen und Argumente, die für einen 10-km/h-Elektro-Rollstuhl sprachen, wurden hierbei völlig außer Acht gelassen. Das passierte also alles in den letzten 3 Jahren.

Der neue Stand der Dinge ist nun der:
Ich habe mir vor einigen Wochen ein neues Rezept von meinem Hausarzt ausstellen lassen für eine Versorgung mit einem neuen (!) 6-km/h-Elektro-Rollstuhl. Alles wurde wieder bei der Krankenkasse eingereicht. Nun wurde dem Sanitätshaus abermals ein nicht fahrtüchtiger (!) alter Elektro-Rollstuhl mit mehreren Fehler-Code-Meldungen auf dem Display (!) für mich aus dem alten Lagerbestand der Krankenkasse zugewiesen mit der Anweisung, mein Reha-Techniker solle den Rollstuhl nach der mitgelieferten Fehlerliste prüfen, wieder instand setzen und mir zur weiteren Nutzung übergeben (so ähnlich jedenfalls)...

Ich bin aber alles andere, als gewillt, diesen Rollstuhl anzunehmen, zumal ich ja schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht habe mit solch einem Gerät. Jetzt möchte mein Reha-Techniker dieses auf Verdacht reparierte Fahrzeug während seines Urlaubs bei mir zur Probe oder so ähnlich da lassen. Ich möchte das aber eigentlich überhaupt gar nicht erst annehmen. Die letzte Versorgung mit einem neuen (ab Werk hergestellten) Elektro-Rollstuhl ist jetzt mittlerweile 15 Jahre her. Ich habe doch sicher Anspruch auf eine Neuversorgung.

Ich habe noch nie hohe Ansprüche an die Krankenkasse gestellt oder habe dieser Institution jemals über Gebühr auf der Tasche gelegen und war bis vor 3 Jahren immer zufrieden, entgegenkommend und höflich. Die ganze Angelegenheit geht mit Sicherheit wieder über den gleichen Sachbearbeiter wie vor 3 Jahren. Ich weis jetzt überhaupt nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll, noch was ich als nächstes tun muss.

Muss ich nun diesen alten defekten, zwar durch meinen Reha-Techniker geprüften, aber auf Verdacht reparierten, fehlerhaften Elektro-Rollstuhl aus dem alten Lagerbestand der Krankenkasse annehmen oder nicht??? Muss ich dann jetzt Widerspruch gegen die Versorgung mit einem solchen Rollstuhl einlegen oder wie handhabe ich das Ganze nun??? Habe ich Anspruch auf einen neuen, ab Werk hergestellten E-Rolli nach mittlerweile 15 Jahren und wie mache ich diesen Anspruch geltend???

Ich brauche ganz dringend Hilfe und freue mich auf jede brauchbare Antwort und Unterstützung.

Vielen Dank sagt - nelly1104de

Antworten

  • Guten Abend Nelly
    grundsätzlich hast du Anspruch auf einen fehlerfreien E-Rollstuhl 6km/h. Neu muß er nicht sein und 10km/h ist reine Kulanzsache der KK, das Verfahren hättest du dir sparen können.
    Problematisch wird es wenn der Rehatechniker sagt der gebrauchte E-Rollstuhl sei fehlerfrei du aber findest Fehler. Da muß ggf ein unabhängiger Sachverständiger her.
    Mit dem verlorenen Prozeß hast du natürlich jetzt schlechtere Karten bei deiner KK, sorry aber etwas bleibt immer hängen.
    Viel Erfolg
    Schönen Abend
  • Moin..zu der rechtlichen Seite kann ich nichts sagen, da ich da keine Erfahrung habe. Aber was ich sagen kann ist: Defekte Hilfsmittel dürfen nicht abgegeben werden. Einfaches Beispiel..Unterarmgehstützen, die brüchige oder perforierte Gummipuffer haben, dürfen nicht abgegeben werden. Im Falle eines Sturzes würde dann das abgebende Sanitätshaus oder die Krankenkasse in Haftung gehen. Oder beim E-Rolli defekte Steuerung die nicht Anspricht auf Steuerbefehle.. Auch hier haftet das abgebende Sanitätshaus bzw. KK. Beide sind verpflichtet nur technisch einwandfreies Material abzugeben.
    Problematisch wird es natürlich wenn dir der Techniker sagt.. Rollstuhl ist technisch in einwandfreiem Zustand. Dann verlange in jedem Fall ein Prüfprotokoll. Solltest du dann eine Fehlerquelle feststellen, informiere die KK und das Sanitätshaus und verlange Nachbesserung. Sollte dieses verweigert werden, kannst du ein neutrales TÜV Gutachten androhen.. Ich denke spätestens dann werden sie reagieren.
    LG Thomas

  • Guten Morgen
    Bei Übergabe des Hilfsmittels wird in der Regel per Unterschrift der einwandfreie Zustand bestätigt. Nur wer die Unterschrift verweigert ist dann auch aus dem Schneider, ansonsten ist das Sanitätshaus fein raus.
    Also Vorsicht ist geboten mit unterschreiben wenn etwas fehlerhaft ist.
    Schönen Tag
  • Hallo Nelly,

    Natürlich hast Du nach so langer Zeit Anspruch auf eine NEUVERSORGUNG eines elektrischen Rollstuhls. Der elktrische Rollstuhl ist, wie ich vermute, Dein wichtigtes Hilfsmittel. Er ermöglicht Dir die Teilhabe am öffentlichen Leben. Nach zwölf Jahren ist Dein Rollstuhl aufgebraucht, wahrscheinlich wird es für Dein Modell keine Ersatzteile mehr geben, um ihn so zu reparieren, dass er noch den Anforderungen der heutigen technischen Standarts gerecht wird.
    Die Krankenkassen versuchen immer, Rollstühle aus den eigenen Beständen weiterzugeben. Aber nach über zwölf Jahren ist eine Neuversorgung dringend angezeigt. Du wirst doch auf bestimmte Voraussetzungen angewiesen sein, die Dein E-Rolli haben muss, damit Du ihn auch optimal nutzen kannst. Ist das bei dem Gebrauchten, der Dir untergejubelt werden soll, der Fall? Ich empfehle Dir, dass Du Dir bei dem Modell, das Du kriegen sollst, Dir so viele Änderungswünsche einfallen lässt, die für Dich unbedingt gemacht werden müssen, um ihn benutzen zu können, dass es für Deine Krankenkasse wirtschaftlich uninteressant wird,für Dich einen Gebrauchten zu reaktivieren!

    Ich wünsche Dir, dass Deine Kasse bald einsieht, dass für Dich eine Neuversorgung mehr als gerechtfertigt ist und dass Du das Modell kriegst, das zu Dir, Deinen Bedürfnissen und Deiner Behinderung passt!

    reinhildbizarr
  • Guten Morgen reinhildbizarr.
    Kannst du mir bitte die Grundlage nennen aus dem du den Anspruch zur Neuversorgung herleitest?
    Ich kann hier :
    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?t=137499460181993345&sessionID=1962750061456770611&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=137489,39
    und auch sonst nichts finden
    Schönen Tag
  • Hallo nelly1104de,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie haben gegen Ihre Krankenversicherung einen grundsätzlichen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Es kommt also darauf an, welches Hilfsmittel in Ihrem konkreten Einzelfall erforderlich ist. Bei einem Elektrorollstuhl wird in der Regel davon ausgegangen, dass ein 6 km/h Modell ausreichend ist. Allerdings haben Sie gemäß § 33 Abs. 1 S. 6 SGB V die Möglichkeit, gegen Zahlung der Preisdifferenz auch eine Versorgung zu wählen, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht (etwa ein10 km/h Modell). Dies birgt jedoch durchaus gewisse Risiken, da bei Reparaturen oder anderen Zusatzkosten die Krankenkassen oftmals nur einen Teil der Kosten zu übernehmen bereit sind. (Z.B. erhöhte Abnutzung der Reifen durch erhöhte Geschwindigkeit, Zusatzkosten für Versicherung, Ersatz für Akkus etc. )

    Enttäuschen muss ich Sie leider dahingehend, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf Versorgung mit einem neuen Hilfsmittel besteht. Ein Anspruch besteht aber natürlich auf den für Sie erforderlichen Rollstuhl, der auch technisch einwandfrei funktionieren muss. Für die zur Verfügung Stellung des Hilfsmittels schließen Krankenkasse Verträge mit Leistungserbringern (z.B. Sanitätshaus) ab. Daher erscheint es hier sinnvoll, sich noch einmal mit ihrem Rehaberater in Verbindung zu setzen und zu klären, ob der Rollstuhl technisch einwandfrei zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Guten Tag JuliaHinkelmann
    vielen Dank für den erschöpfenden und aufklärenden Beitrag!
    Es freut mich daß meine Aussagen von ihnen als Fachfrau bestätigt werden.
    Schönen Tag
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