Expertenrat gesucht: Rechtssituation bei Unfall von Rollstuhlfahrern

Sehr geehrte Damen und Herren,

per Zufall habe ich dieses Forum entdeckt und hoffe, von Ihnen einen professionellen rechtlichen Rat zu bekommen. Die Situation ist folgende: Ich arbeite einmal wöchentlich ehrenamtlich in der Cafeteria eines Düsseldorfer Seniorenclubs. Zu den Gästen gehört eine liebenswerte 85-jährige Rollstuhlfahrerin. Regelmäßig hole ich (oder eine Kollegin) sie Donnerstagsnachmittags zu Hause ab und fahre sie in den nur ca. 100 Meter entfernten Seniorenclub. Dabei überquere ich eine nicht sehr stark befahrene Straße.

Nun weigert sich diese Dame konsequent, ihre Fußstützen zu benutzen und trippelt mit ihren Füßen immer auf dem Boden mit während ich den Rollstuhl schiebe. Nachdem ich sie mehrfach mündlich gebeten habe, entschloss ich mich vor einigen Tagen, ihr einen Brief zu schreiben, in dem ich ihr freundlich ankündigte, sie nur noch abzuholen, wenn sie ihre Fußstützen benutzt. Sie reagierte darauf verständnislos und beleidigt.

Auf dem Weg zur Kirche ist vor zwei Wochen bereits ein Unfall passiert, weil sie beim schritteweise mitlaufen mit dem Absatz am Kopfsteinpflaster hängengeblieben und aus dem Rollstuhl gefallen ist. Außer einer Stirnverletzung, diversen Prellungen und einer kaputten Brille sind keine weiteren Schäden entstanden. Glück gehabt! Sie hätte sich bei dem Sturz auch problemlos sämtliche Knochen brechen können. Die Ursache lag meines Erachtens nach in den fehlenden Fußstützen. Hätten ihre Füße da drauf gestanden, wäre vermutlich nichts passiert.

Wie sieht die Situation denn nun rechtlich aus? Kann man mich für einen Sturz ohne Fußstützen verantwortlich machen? Und wenn ja, dann in welcher Form?

Abgesehen davon habe ich die nette Rollstuhlfahrerin im Frühjahr mit meinem Auto in den Westerwald gefahren, damit sie an dem „Ausflug des Seniorenclubs“ teilnehmen konnte. Die anderen Damen fuhren mit dem Bus, in den sie aufgrund des Bewegungsdefizits ihrer Beine niemals hätte einsteigen können.
Mittlerweile habe ich Angst, sie beim nächsten Ausflug im August 2013 wieder im Auto zu befördern, weil mir nicht klar ist, wie die Situation rein rechtlich aussieht, falls ihr im Auto, beim Aussteigen oder beim Rollstuhlschieben irgendetwas passieren sollte.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Herzlichen Dank im voraus!

Antworten

  • Hallo Mercedes

    Wenn du eine Rollstuhlfahrerin hast Es spielt keine Rolle ob derjenige nein sagt.Immer die Fußstütze rauf Das hast du jetzt gesehen was da passiert ist.Wenn sie keine Fußstützen will dann nimmst du sie nicht mehr mit Du mußt darauf bestehen das sie die Fußstützen nimmt.Dann bist du rechtlich abgesichert.Fuß stützen müssen drauf.Egal ob derjenige will oder nicht.Ich fahre niemanden ohne Fußstützen
  • Ich glaube rechtlich ist dies gar nicht so einfach.

    Es ist eine Frage ob man Aufsichtspflicht hat wenn die Person jetzt
    Minderjährig oder nicht mehr Geschäftsfähig ist z.B..

    Wenn die Person, noch im vollen Besitz ihrer Rechtlichen Lage ist, dann muss
    sie dafür Sorge tragen ob sie die stärkere Unfallgefahr trägt oder nicht.

    Beim Verkehrsrecht ist es inzwischen auch so, daß man selbst zahlt wenn man nicht angeschnalt und nicht der Halter bzw. Fahrer des PKW.

    Wenn du einer Person sagst, ich trag dich jetzt mal auf dem Rücken für eine Weile, dann muss diese Person es sich auch überlegen bzw. das Risiko eingehen das man jetzt z.B. nicht zusammebricht.

    Außer wenn du Lehrer bist oder der rechtlicher Betreuer einer Person usw..

    Du hilfst ihr ja Privat, in keinerlei Position, wie ich es lese.

    Nur die genaue rechtliche Situation kann ich dir nicht sagen. Da dies nur Laienwissen ist.
  • Hallo Mercedes88,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Sie MyHandicap gefunden haben 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie steht Ihr Arbeitgeber zu der Angelegenheit?
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