Hallo! Mein GdB (durch Non-Hodgkin-Lymphom, Behandlung bis Mitte 2008) soll von 80 auf 0 reduziert w

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  • Wie lautet die Begründung?
  • Hallo dilledapp,

    Krebs ist einer der Erkrankungen, bei denen man eine Heilungsbewährungszeit von 5 Jahren hat.

    Wenn Du also den GdB von 80% nur wegen der Krebserkrankung zuerkannt bekommen hast, läuft jetzt die Heilungsbewährung ab und dir wird der Auweis wieder aberkannt.


    Tipp:

    Ich hatte in den 1990er Jahren 2 mal den Morbus Hodgkin (etwas leichterer Verlauf als bei Non Hodgkin) und mir blieben durch die Krebserkrankung und auch durch die äußerst intensive Therapie, einige Duerschäden zurück. Leichte Taubheit in den Fingerspitzen etc.

    Solltest du auch Folgeschäden davon getragen haben und sind diese bereits deinen behandelnden Ärzten bekannt und in deiner Krankenakte, kannst du versuchen, aufgrund dieser Folgeschäden, einen neuen Gdb feststellen zulassen. Was aber definitiv nicht 80% ausmachen wird.

    Ansonsten wird es Zeit, das du diese Folgeschäden,bei deinen Ärzten, Akten kundlich machst. Nur über das was in den Arzt Unterlagen steht, wird vom Medizinischen Dienst der Versorgungsämter berücksichtigt.

    Sonst würde ich mich einfach des Lebens freuen, das der Krebs wohl besiegt ist😀

    lg Yeggdrasil


  • Lieber dilledapp,

    erstmal herzlich willkommen bei uns!

    Der vom Versorgungsamt zugestandene Grad der Behinderung gilt grundsätzlich nur, solange die hierbei anerkannten gesundheitlichen Einschränkungen vorhanden sind (daher auch die Befristung). Sind diese nicht mehr da, wird der GdB auch aberkannt. Das kommt durchaus vor bei Krebspatienten, wie Yeggdrasil bereits sagte. Könnte es sein, dass es auch bei Dir so war? Die Begründung der Herabsetzung zu wissen, wäre für uns auch interessant, damit wir Dir besser weiterhelfen können.

    Mehr Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis findest Du übrigens hier:

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
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