behindertengerechtes Auto. Änderung der Auflagen im Führerschein

Ich bin seit 1992 im Besitz eines Führerscheines mit Auflagen ( Kl. 3 gilt nur für Kfz. mit Automatikgetriebe, Lenkraddrehknopf, linksseitige Handbremse, linksseitiges Gaspedal, mit Lenkhilfe, Kl. 5 gilt nur für Krankenfahrstühle)

Ich fahre nun seit über 20 Jahren Auto, ich kann einschätzen, dass ich diese Feststellbremse links nicht brauche, da ich die Feststellbremse auch rechts bedienen kann, geschieht äußerst selten, da ich sie dank Automatik fast nie brauche.

Was muss ich tun, damit dieser Eintrag im Führerschein geändert wird?

Die Automatikbedienung ist auch rechts... also zwischen den vorderen Sitzen und ich bediene diese mit der linken Hand und das schon über 20 Jahre. Warum dann nicht auch die Feststellbremse. Es ist für mich auch eine Kostenfrage, denn ich muss die Umbauten selbst tragen, da EU-Rentner.
Warum ich jetzt darauf komme, werden einige sicherlich fragen. Ich habe vor kurzem einen Behinderten getroffen, der auch seinen rechten Arm nicht nutzen konnte, er hatte Lenkraddrehknopf und Blinker links, so wie ich auch, aber die Feststellbremse war nicht umgebaut. Auf meine Frage, wie es dazu kam, meinte er, wurde bei der Begutachtung so festgelegt. Nun gut, meine Begutachtung beim Amtsarzt liegt 21 Jahre zurück und die Erfahrungen in den neuen Bundesländern waren mit solchen Fahrzeugen noch nicht so groß. Und ich wusste es auch nicht besser. Die Feststellbremse umgebaut ist jetzt links vor meinem Knie eingebaut. Ich bin der Meinung, wenn sie da bleiben könnte, wo sie eigentlich hingehört, also zwischen den vorderen Sitzen wäre es besser. Warum muss diese umgebaut werden, aber das Automatikgetriebe nicht?

Antworten

  • Wenn die Auflagen Dir Rätsel aufgeben, könntest Du auch mal nachfragen, ob sie eine Neubeurteilung in Betracht ziehen. -- Ich hatte etwa 2-3 Jahre nach erster Beurteilung den Eindruck, ich würde ohne Umbau auf Linkshandbetrieb (Lenkradknopf, Multifunktionsknöpfe für Blinker etc., teure Sache - Handbremse blieb aber auch bei mir rechts ohne Umbauvorschrift) eher besser fahren. Ich kümmerte mich also darum, gab mir Mühe, es kam zur erneuten Fahrprüfung bzw. Kontrollfahrt, die ich bestand. Jetzt habe ich die Erlaubnis, nicht umgebaute Fahrzeuge zu fahren (Automat, Servolenkung). Für mich war das sehr wichtig.
  • Hallo gubi57,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo gubi57,

    ich habe zu Deiner Anfrage folgende Rückmeldung von Andreas Mischk, Haag Rehatechnik, erhalten:

    Hallo Gubi,
    Deine Führerscheinauflagen lassen darauf schließen, dass Du eine rechtsseitig eingeschränkte Körperfunktion hast. Der Eintrag Lenkhilfe soll wahrscheinlich auf eine Servolenkung hinweisen, soweit – so gut …
    Nach STVO gilt (galt) die Feststellbremse (Handbremse) auch als Notbremseinrichtung in Gefahrensituationen. Da Du diese nicht mit der rechten Hand bedienen kannst, hast Du die Auflage bekommen die Feststellbremse mit der linken Hand zu bedienen.
    Hierzu sollst Du aber nicht nach rechts greifen, da dieses während der Fahrt als gefährlich anzusehen ist. Daher ist eine Verlegung der Handbremse nach links gefordert. Bei verschiedenen Fz ist die Handbremse links als Fußpedal ausgelegt (z.B Mercedes),
    da ist die Auflage natürlich erfüllt.
    Das Automatikgetriebe kann in Notsituationen nicht als Bremse o.ä. verwendet werden, daher muss der Bedienhebel nicht umgelegt werden.
    Wenn Du eine Neubegutachtung anstrebst, kann es Dir passieren das Du die Kennziffer 35 in Deinen Führerschein eingetragen bekommst. Das bedeutet Du musst zwingend einen Multifunktionsdrehknopf verwenden – und der ist nicht billig.
    Leider ist es heute immer noch so, dass es Unterschiede bei der Gutachten Erstellung gibt, obwohl bei 2 verschiedenen Personen das gleiche Krankheitsbild vorliegt.

    Mein Vorschlag: Wenn Dein Auto schon umgebaut ist, lass alles so wie es ist. Erst wenn Du über ein neues Fahrzeug nachdenkst, bleibt zu überlegen wie man Dir günstig die Auflage erfüllt.
    Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du gerne Kontakt mit mir aufnehmen.

  • Erst einmal vielen Dank für die kompetente Antwort.
    Ja es ist richtig, dass ich rechts eine eingeschränkte Körperfunktion habe, deswegen ja auch alles links. Als ich nach der Wende den Führerschein machen wollte ( 1992) musste ich mir eine Fahrschule suchen, die entsprechende Fahrzeuge hatte. Diese schickte mich dann zum Amtsarzt und dieser sollte mir bescheinigen, was für mein Krankheitsbild notwendig ist. Dieser Amtsarzt war damit auch *leicht* überfordert, er fragte mich, was denken sie, was sie brauchen. Na ja und dann hab ich mir vorgestellt, wie es wäre, wenn ich Auto fahren müsste. Dann haben wir zusammen die Auflagen aufgeschrieben. Soweit zu dem " Nach STVO gilt (galt) die Feststellbremse (Handbremse) auch als Notbremseinrichtung in Gefahrensituationen. Da Du diese nicht mit der rechten Hand bedienen kannst, hast Du die Auflage bekommen die Feststellbremse mit der linken Hand zu bedienen."
    Wenn ich es damals besser gewusst hätte, na ja nun nicht mehr zu ändern. Oder vielleicht doch, mein jetziges Fahrzeug ist mein zweites. Das erste habe ich 15 Jahre gefahren und dieses fahre ich nun schon 6 Jahre. Ich werde nun auch älter und diese Feststellbremse vor meinen Knien stört mich auch irgendwie.
    Ich greife mit der linken Hand doch auch nach rechts, um die Automatik einzustellen. Na gut, dabei fahre ich noch nicht bzw. nicht mehr.
    Wiederum glaube ich auch nicht, dass ich in einer hoffentlich nie eintreffenden Gefahrensituation die Feststellbrems benutze, dazu müsste ich das Lenkrad loslassen, das werde ich sicherlich nicht tun.
    Ich war jetzt nochmal bei meiner alten Fahrschule. Komisch, das behindertengerechte Fahrzeug hat die Feststellbremse auch nicht links.

    Was kostet denn so ein Multifunktionsdrehknopf in der Regel ?
    Ich fahre derzeitig einen Honda Jazz und bin am überlegen mir einen Honda CRV zuzulegen.


    Und was kostet denn so eine Neubegutachtung bei der Dekra, denn das habe ich nun schon recherchiert, der Amtsarzt ist wohl nicht mehr zuständig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Gubi
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