Kindergeldabzweigung bei "Hilfe zum Lebensunterhalt" III.Kapitel

Moin zusammen,

es geht um meine Geistig Behinderte Schwester!

Das Sozialamt zweigt ja gerne das Kindergeld ab, nun meine
Frage;

Nur bei erhalt der Grundsicherung (?) ( Viertes Kapitel)
oder auch bei der Zahlung von Hilfe zum Lebensunterhalt ( drittes Kapitel) ?

Denn wie man mir neulich vom SA mitteilte gibt es diesbezüglich (je nach Erhalt welcher Leistung)
auch andere Unterschiede, wie z.B.; beim Mehrbedarf beim Buchstaben "G".
Dieser erhält man scheinbar nur bei der Grundsicherung...?!

Naja meine Frage sollte im Fokus dieses Beitrages stehen :)

Über eure Ratschläge oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

Lieben Gruß

Erhan

Antworten

  • Guten Tag Erhan
    hier habe ich eine HP mit jede Menge Infos zu "Hilfe zu Lebensunterhalt" mit weiter führenden Links:
    http://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr441.php
    Mehrbedarf in Form der 17% des Regelbedarfs ist nur bei Grundsicherung vorgesehen, es gibt aber Ausnahmen.
    Schönen Tag
  • Moin Erhan,

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

  • Guten Tag Erhan,..

    dann schaue in diesen Artikel und er wird deine Fragen beantworten;

    http://www.myhandicap.de/rechtstipp-kindergeld-behinderung.html

    Wenn du etwas nicht verstehst so frage bitte nach. Liebe Grüße an deine Mädels- Schwestern, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Erhan,

    unser Fachexperte, Rechtsanwalt Jürgen Greß, teilte mir zu Deinem Anliegen mit:

    Sobald das Sozialamt den Lebensunterhalt des Kindes sicherstellt, kann es das Kindergeld abzweigen – also auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt.
    Allerdings können die Eltern das verhindern, wenn sie noch zusätzliche behinderungsbedingte Kosten für das Kind nachweisen können.


    Siehe hierzu bitte auch den Artikel in unserem Info-Bereich, auf den Lyn bereits hingewiesen hat.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Erhan hat geschrieben:
    ...auch andere Unterschiede, wie z.B.; beim Mehrbedarf beim Buchstaben "G".
    Dieser erhält man scheinbar nur bei der Grundsicherung...?!

    ...


    Huhu Erhan
    "G" steht für "Gehbehinderung", bringt aber im realem Leben nicht mehr viele Vergünstigungen. Heutzutage muß es schon ein "aG" sein, "außergewöhnlich gehbehindert".

    Kann mich ja irren, aber es steht nicht für Grundsicherung. In der BRD meißelt man einem nur ein PKG auf die Stirn und in die Akten, womit man für immer verraten und verloren ist. Zumindest in diesem Leben.

    An anderer Stelle habe ich Dir einen "Link" gegeben", wie ihr um die Abzweigung des Kindergeldes vllt. herumkommt, bzw. kommen könnt, wenn ihr wirklich soviel außergewöhnliche, zusätzliche Kosten habt mit deiner Schwester, aufgrund ihrer Behinderung. Da heißt es allerdings fleißig dokumentieren und Quittungen sammeln, was auch nerven kann und Arbeit bedeutet. Für mich jedenfalls.

    NRj

Diese Diskussion wurde geschlossen.