Stiefvater aggressiv zu mir.Wie muß ich mich verhalten?

Hallo ihr lieben

Ich weiß einige haben mir den Tip gegeben zum Anwalt zu gehen.Aber ich habe jetzt einen Brief aufgesetzt und ich wollte wissen ob man den so lassen kann..Die einzelheiten über das was er mir schon an den kopf geschmissen hat möchte ich euch ersparen.Ich hoffe dadurch zu erreichen das er mich endlich in Ruhe läßt.Wahrscheinlich hat das aber keinen Sinn.Ich weiß´ich gehe euch im Moment auf die Nerven.Tut mir leid


Hier ist die Kopie wie ich den aufgesetzt habe.

02.07.2013

Hallo D............

Allmählich reicht mir deine Aggressivität mir gegenüber.Wenn du deine Aggressivität mir gegenüber nicht abstellst dann hörst du von meinem Anwalt.Ich möchte jeden Kontakt zu dir abbrechen.Wenn du nicht aufhörst mich zu nerven dann lasse ich mir eine andere Nummer geben und du zahlst und dagegen beschweren kannst du dich nicht denn das ist Nötigung.Wenn du Probleme hast dann lasse deine Agression woanders aus.Nicht bei mir.Jedesmal wenn du mich anrufst werden die Gespräche aufgenommen.Ab sofort.Die Gesprächsprotokolle bekommst du mit der Anzeige.Diesen Brief bewahre ich auf.Ich bin nicht deine leibliche Tochter und bin dir auch keine Rechenschaft schuldig.Weil du nichts auf die Reihe bekommen hast ist das jetzt der Dank dafür.

Antworten

  • Guten Abend Jessica
    was erwartest du auf den Brief hin? Der lacht sich Tod und du ärgerst dich noch mehr.
    Wie ich dir im Chat schon vorschlug, geh zum Anwalt oder auch online (siehe anderen Thread) lass dir vom Anwalt einen Brief mit Fakten aufsetzen und der wird mehr Wirkung haben weil dein Stiefvater merkt daß du es ernst meinst. Das kostet dich vielleicht 30-40,-€. Das sollten dir deine Nerven Wert sein.
    Es gibt ein gutes Sprichwort, nicht zum Schmidtchen sondern zum Schmidt gehen.
    Schönen Abend

  • Hallo liebe User

    Ich habe ebgen mit einem Anwalt gesprochen wegen meinem Stiefvater.Der Anwalt sagt dieses Strafrechtsverfahren muß ich alles selber bezahlen,wenn ich ihn anzeige.Das hat nichts mit meiner Rechtsschutzversicherung zu tun.Dann frage ich mich wofür habe ich eine Rechtschutzversicherung wenn die da nichts machen kann.Dann freut sich mein Stiefvater das ich alles bezahlt habe.Wo ist da die Logik?
  • Guten Tag Jessica
    das verstehe ich jetzt nicht, was hat ein Brief vom Anwalt mit einem Strafrechtsverfahren zu tun? Seit wann habe ich Kosten wenn ich jemanden Anzeige? Ich denke dein Anwalt ist nicht der Richtige oder du hast dich nicht richtig ausgedrückt was du vor hast!
    Ich kann ja verstehen daß du durch den Wind bist, aber meinst du nicht auch daß du langsam mal Nägel mit Köpfen machen solltest?
    Noch einmal, ein saftiger Brief vom Anwalt kostet 30,- - 40,-€. Wenn dann dein S. immer noch nicht beigibt zeigst du ihn an. Basta.
    Schönen Tag

  • holger63 hat geschrieben:
    Guten Tag Jessica
    das verstehe ich jetzt nicht, was hat ein Brief vom Anwalt mit einem Strafrechtsverfahren zu tun? Seit wann habe ich Kosten wenn ich jemanden Anzeige? Ich denke dein Anwalt ist nicht der Richtige oder du hast dich nicht richtig ausgedrückt was du vor hast!
    Ich kann ja verstehen daß du durch den Wind bist, aber meinst du nicht auch daß du langsam mal Nägel mit Köpfen machen solltest?
    Noch einmal, ein saftiger Brief vom Anwalt kostet 30,- - 40,-€. Wenn dann dein S. immer noch nicht beigibt zeigst du ihn an. Basta.
    Schönen Tag



    Hallo Holger.Vielenm Dank für deine Antwort

    Das ist mir auch unklar.Ich habe ihm ganz klar erklärt was mein Stiefrvater mit mir treibt.Oder soll ich zur Polizei gehenh?.Das nützt mir wahrscheinlich auch nichts.Dann werde ich mir noch eine zweite Meinung von einem anderen Anwalt einholen.Ich habe eine Polizeiwache gleich um die Ecke
  • Hallo Jessica
    für eine Anzeige brauchst du keinen Anwalt. Zeig ihn an wegen Belästigung.
    Besser wäre aber , wie zuvor erwähnt, vom Anwalt einen Brief aufsetzen zu lassen wo er aufgefordert wird jegliche Belästigung und Kontakt mit dir zu unterlassen.
    Hält er sich nicht daran zeigst du ihn an. Dann hast du das Schreiben vom Anwalt als Beweismittel.
    Schönen Abend
  • Wir sind eben von der Polizei gekommen.Der Beamte hat gesagt das der Anwalt mir Mist erzählt hat.Auf Deutsch heißt das ich bin von dem Anwalt schlecht beraten worden.Der Beamte hat mir gesagt das gegen meinen Stiefvater nichts vorliegt.Jetzt müssen wir abwarten.
  • Hallo Jessica
    was willst du abwarten? Daß er dich noch mehr fertig macht?
    Dir einen Rat zu geben ist wie gegen eine Wand reden, sorry, aber ich sehe das so.
    Noch mal zu deinem Anwalt, ich sagte ja bereits er ist nicht der Richtige, wollte mich nicht krass ausdrücken.
    Ob die Rechtsschutz eine Sache übernimmt entscheidet die Versicherung, nicht der Anwalt.
    Da der Anwalt aber höheres Honorar ansetzen kann wenn du es selber zahlen mußt hat er dir diesen Stuß erzählt.
    Die Rechtsschutzversicherungen haben feste Honorarsätze, das gefällt manchen Anwalt nicht, drum reden sie solch einen Stuß.
    Ich klinke mich nun aus dem Thema aus.
    Schönen Abend
  • Hallo, ich kenne den Anfang dieser Geschichte nicht, aber vielleicht, um ein bisschen Klarheit unter juristischen Gesichtspunkten reinzubringen:

    - Eine Anzeige ist eine Sache, die man bei der Poilzei macht. Anzeigen kann man jemand, wenn man den Verdacht hat, dass er sich in strafbarer Weise verhält, d.h. z. B. jemand bedroht, nötigt, beleidigt oder stalkt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht alles, was man selber z. B. als "Nötigung" empfindet, auch eine Nötigung im rechtlichen Sinne ist. Nur, wenn die Polizei auf Grund der Anzeige überzeugt ist, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen könnte, wird sie weiter ermitteln. Eine "Belästigung" ist kein Straftatbestand.

    - Daneben gibt es das Gewaltschutzgesetz. Danach kann ein Zivilgericht eine Verfügung erlassen, die es z. B. jemand verbietet, einen anzurufen und sich zu nähern - das muss man direkt beim Gericht beantragen. Das geht allerdings nur, wenn jemand bereits gewalttätig gegenüber der entsprechenden Person geworden ist, jemanden bedroht hat, unerwünscht in dessen Wohnung eingedrungen ist oder "eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt".


    - Ein Anwalt kann im Prinzip natürlich immer einen Brief schreiben und z. B. ankündigen, dass man eine der beiden genannten Alternative verfolgen möchte. Ein guter Anwalt wird das aber nur tun, wenn das auch irgendwie rechtlich fundiert ist.

    - Es ist richtig, dass die Rechtschutzversicherung entscheidet, ob sie in einem Verfahren Rechtsschutz gewährt. Allerdings decken Rechtsschutzversicherungen nicht alle juristischen Verfahren ab, die man gerne anstrengen würde. Familienrecht ist z. B. manchmal nicht abgedeckt, und Strafrecht häufig auch nur in begrenztem Umfang. Du müsstest mal in Deinen Versicherungsbedinungen genau nachlesen, was bei Dir abgedeckt ist.

    Ansonsten halte ich es grundsätzlich immer für eine gute Idee, anderen Leuten klar mitzuteilen, was man möchte, oder nicht - aber ich kenne natürlich niemand der Beteiligten.

    Beste Grüße, ananim


  • Hallo Jessica,


    das ist doch doof was Du für Auskünfte bekommen hast. Mir fiel auf Anhieb die ÖRA ein, die öffentliche Rechtsauskunft in HH. Leider ist diese nur für Leute mit wenig Einkommen und nicht für Leute die eine Rechtschutzversicherung haben.

    Aber was Du machen kannst, es gibt doch eine Anwaltskammer die müssten dir doch Auskunft geben können, wo Du einen Anwalt für Dein Problem in HH finden kannst.


    Ich wünsch dir viel Glück bei Deinem Unternehmen.
    LG Sanne
  • Hallo liebe User

    Ich war heute bei meiner Anwältin.Sie wird meinem Stiefvater einen Brief schreiben.Wenn er sich nicht daran hält dann wird das vor Gericht gehen.Dann bekomme ich die einstweilige Verfügfung gegen ihn.
  • Hallo Jessica,

    vielen Dank für dieses Update.

    Weiterhin alles Gute und starke Nerven!
  • Hallo ihr lieben.
    Meine Anwältin hat meinen Stiefvater jetzt angeschrieben.Seitdem ist Ruhe.Ich will hoffen das er sich jetzt dran hält.Wahrscheinlich muß er auch aus der Wohnung raus.Das ist aber nicht mein Problem
  • Hallo Jessica,

    das sind doch gute Neuigkeiten. Freut mich für Dich 😀

    Wünsche Dir jetzt eine ruhige und erholsame Zeit!
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