Von Krankenkasse finanzierter Rollstuhl weg

Ich bin vor 3 Jahren ca. 600 km entfernt, verzogen. Ich war ziemlich am Ende und habe den Umzug nicht selbst machen können. Da ich in der zuletzt lebenden Wohnung etwas "vermüllt" war, (konnte plötzlich nicht mehr richtig aufstehen, Treppen laufen usw) ist der Rollstuhl auch entsorgt worden. Er stand auf dem Balkon und war etwas verrostet. Ich hätte ihn ja eher abgegeben aber ging nicht, habe außerdem noch im 1. Stock ohne Aufzug gewohnt. Da ich aber dringend auf einen Aktivrollstuhl angewiesen bin hab ich einen verschrieben bekommen. Der Rollstuhl der auf dem Müll landete war ein "Standardrollstuhl". Gibt es da jetzt Probleme? Ich hab das natürlich auch gemeldet. Die Bearbeiterin sagte, da wäre sie nicht zuständig, sondern die Rehafirma die ihn mir ausgegeben hat. Die Sache ist halt, dass diese 600 km entfernt ist.
Vielleicht reicht das aus, dass Sie sich ein Bild von meiner Situation machen können.
Vielen Dank schon mal im voraus.
kristallstern

Antworten

  • Guten Morgen Kristallstern
    ich denke mal da gibt es keine Probleme, der dürfte nach so viel Jahren bereits abgeschrieben sein, wenn nicht kannst du es als Verlust deklarieren, kommt ja öfter mal vor.
    Gute Nacht
  • Hallo Holger,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube die Krankenkasse zahlt immer noch die Miete... Das hab ich auch als seltsam empfunden... Habe das auch dort gesagt, also bei der Krankenkasse.
    😳

    Mir bleibt da nur ausprobieren oder?!?

    LG
    kristallstern
  • Guten Morgen
    ja sicher auf jeden Fall, probieren geht über studieren.
    Schönen Tag
  • Hallo,

    ist ihr Rollstuhl eine Fallpauschale, so ist er Eigentum des Sanitätshauses. Davon gehe ich einmal aus, da sich Ihre Sachbearbeiterin von der Krankenkasse nicht zuständig fühlte.

    Im schlimmsten Fall erhalten Sie eine Rechnung vom Sanitätshaus über den Restbetrag des Hilfsmittels. Im besten Fall ist der Rollstuhl so alt, das er für das Haus nicht mehr von Nutzen ist.

    In jedem Fall müssen Sie den Vorgang dem Sanitätshaus melden und den Vorgang klar stellen.

    Mfg
    O. Barth
    http://www.rehaland.com/
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