Krankenkasse genehmigt keinen passenden Rollstuhl - bis zum 10. Juli 2013 hätte ich angeblich Zeit v

Was kann ich tun, wenn ich von der Krankenkasse AOK München mir keinen Rollstuhl genehmigt und ich nicht laufen / nicht das Haus verlassen kann, 100 % und nun laut Krankenkasse bis zum 10. Juli 2013 vor dem Sozialgericht klagen kann / soll – und ich keine Ahnung habe, wie ich das anstellen soll, wenn ich schon seit über einem Jahr das Haus nicht mehr verlassen konnte –

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein großes Problem bzgl. Krankenkasse und weiß nicht, wie ich mir mein Recht erkämpfen kann.

Seit ca. 1 ½ Jahren kämpfe ich nun schon mit der AOK München, um einen vom Arzt zweimal verschriebenen Aktivrollstuhl.

Zum einen habe ich nach Hüftoperation extreme Spätfolgen wegen zwei Bakterienstämmen, die sich nach der Operation so intensiv aus dem Gelenk heraus entwickelt hatten, dass eine Notoperation einschl. Entfernung des Gelenkes über mehrere Monate notwendig war.

Die Spätfolgen (Schmerzen ohne Ende – Schmerzmittel plus Morphinpflaster sind unerträglich – dementsprechend auch die Kraftlosigkeit der Beine) sind kaum auszuhalten.

Da dadurch die Beweglichkeit bzw. das Laufen immer beschwerlicher wurde bzw. nicht mehr möglich ist – seit langer Zeit, habe ich einen Rollstuhl bei der AOK beantragt.

Am Anfang hatte ich bereits einen, den ich jedoch wegen seiner Schwere in meiner Wohnung nicht nutzen konnte und wieder zurück geben musste.

Deshalb habe ich in Abstimmung mit meinem Arzt und dem Erkundigen bei mehreren Sanitätshäusern einen Aktivrollstuhl beantragt (eigentlich zweimal beantragt – einschl. der Begründung, warum es ein besonders leichter Rollstuhl sein muss – auch weil ich mehrere Treppen zum und vom Fahrstuhl (zwei Etagen – Fahrstuhl hält in der Hälfte jeder Etage) überwinden muss, um nach draußen zu kommen.

Und da mir kein Hilfspersonal zur Verfügung steht, die über eine Größe von 2 Meter verfügen, sondern nur 1.60 im Durchschnitt groß und Frauen sind, ist es unzumutbar, dass so ein schwerer Rollstuhl, wie ihn die Krankenkasse vorschlägt, für mich nutzbar ist. Ganz davon abgesehen, dass der Fahrstuhl gerade einmal für zwei Personen stehend genutzt werden kann und da auch kein Rollstuhl rein passt, es sei denn ein Klapprollstuhl / Aktivrollstuhl zum Klappen.

Der AOK ist dies alles bekannt und egal. Nun bin ich auch nicht gerade untätig gewesen und habe mich nach einer Wohnung erkundigt. Dies ist bei der heutigen Situation in München aber anscheinend vollkommen aussichtslos.

Also bin ich gezwungen schon seit ca. 1 ½ Jahren nicht mehr am Leben teilnehmen zu können, da mir absolut die Kraft fehlt – von den massiven Schmerzen mal abgesehen.

Was kann ich tun, damit ich doch noch Recht bekomme, denn es kann doch nicht sein, dass auf der einen Seite jedes Jahr solche Dinge wie Walkingkurse in großer Zahl durch den Olympiapark sowie Westpark bezahlt werden, damit die Leute spazieren gehen und man mir sagt, ich solle mal eben ca. 1.800 Euro dazu bezahlen, obwohl bekannt ist, dass ich den Sozialhilfesatz habe, da ich nicht mehr in der Lage bin, zu arbeiten – was ich vorher massiv getan habe (zu meinem Hauptjob noch mindestens 1 Nebenjob, meistens zwei und dann auch noch Sport – und nichts ist mehr möglich). Und Hilfe ist auch nicht in Sicht, so wie die Krankenkasse meine Einsprüche und Erklärungen immer abschmettert.

Vielleicht können Sie mir mit einem Rat weiter helfen, den ich auch von zu hause aus umsetzen kann, denn wie gesagt, ich kann nicht mehr das Haus verlassen, zumindest nicht ohne vernünftiges Hilfsmittel.

Mit freundlichen Grüßen
Manu

Antworten

  • Hallo Manu!

    Herzlich willkommen im Forum!

    Mit welcher Begründung wurde der Rolli denn abgelehnt? Was stand auf dem Rezept des Arztes (Diagnose, Rollityp)?


    Gruß, Katrin
  • Hallo Manu,

    Willkommen im Forum.

    Bei medizinischer Notwendigkeit muss Dir die gesetzliche KK einen geeigneten Rollstuhl zur Verfügung stellen.

    http://www.hsp-verein.de/fileadmin/user_upload/docs/Hilfsmittelversorgung_J_Susak.pdf

    Liebe Grüße

  • Die Klage beim SG ist kostenlos. Wenn du im VDK bist, stellt dir deser ggf. einen Anwalt.

    Wenn die KK abgelehnt hat und du widersruch eingelegt hast und sie wieder ablehnt, kannst du beim SG klagrn. dazu ist wichtig, dass die Frist eingehalten wird. Die Begründung zur Klageerhebung kann später eingereicht werden.
    Also klagen mit Begründung: folgt.


    Dann musst du dir im klaren sein, dass mit einem Urteil frühestens in 12 bis 24 Monaten erstinstanzlich zu rechnen ist. Du brauchst also einen langen Atem.

    Die nächste Frage ist, wie willst du dein weiteres Laben gestalten? Dass die Damen den Rollstul die Treppen runter schaffen müssen, ist ja erst mal nicht dein Problem, sondern denen ihres. Die andere Frage ist, ist die Wohnung dann so für dich überhaupt geeignet? Hast du alternativen? Ich meine, eine Wohnung mit Treppen zum Lift ist als Rollifahrer ein Krampf. Selbst wenn du einen Sopur Helium mit 6,5 kg für 2.500 € hättest, wäre es vermutlich ein unüberwindbares Hindernis. Zumindest für dich alleine.
    Ob der Rollstuhl jetzt 5 kg leichter oder schwerer ist, spielt vermutlich weniger eine Rolle, wenn du ebenerdig das Haus verlassen könntest. Macht es nicht eher Sinn, da mehr Energie rein zu stecken?
  • Hallo Manu
    Ich frag mich grad ob du dich nicht freier Fühlen wurdest wenn du eine Rollstuhlgängige Wohnung hättest egal wo. Darum meine Frage wieso konzetriest du dich bei deiner suche auf München? Wenn ich dich richtig verstanden habe kannst du ja nicht mehr arbeiten und bist in dem aspeckt unabhängig und kannst überall hin wohnen gehen wo es dir gefällt.
    Lg Blitz
  • Hallo,

    wie schon von jemand anders geschrieben ist die Verfahrensdauer vor Sozialgerichten recht lang - eine schnelle Lösung ist das also nicht. Für die Klageerhebung an sich brauchst Du aber erst einmal nicht aus dem Haus bzw. Du brauchst nur jemand der/die Dir einen Brief einwirft.

    Am besten Du googelst mal "Anwalt" und "sozialrecht" und Deine Stadt, rufst da an, schilderst grob die Lage und fragst nach Prozesskostenhilfe (die solltest Du, so wie Du den Sachverhalt schilderst, eigentlich bekommen, Details müsstest Du aber anhand Deiner Unterlagen klären lassen) - Prozesskostenhilfe heißt, Dein Anwalt/Anwältin wird für das Gerichtsverfahren vom Staat bezahlt.

    Ich sehe nicht, was dagegen spricht, dass Du einem Anwalt Unterlagen z. B. per Scan mailst oder Deine Assistentinnen einen Brief mit den Unterlagen zur Post bringen lässt. Ob Du dann in einer evenutellen Verhandlung persönlich anwesend sein musst - eventuell auch nicht zwingend, aber das wäre ja dann auch noch eine Weile hin.

    Ansonsten kannst Du auch selber eine Klage schriftlich einreichen - Du musst dabei natürlich ungefähr darstellen, was Du willst, aber Sozialgerichte sind grundsätzlich "bürgerfreundlich", d.h. man kann da in normaler Sprache ohne juristisches Fachchinesisch oder Paragraphenangaben hinschreiben, natürlich mit allen relevanten Unterlagen. Auch dazu brauchts Du das Haus erst einmal nicht verlassen. Wenn das Gericht mehr Informationen braucht, wird es Dir schreiben.
    Mehr Infos dazu z. B. hier: http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Sozialgericht/Einzelverfahren/klage_4/index.php.

    Viel Erfolg!





  • Guten Abend Manu
    Ein Anwalt ist immer erst mal besser, ich weiss das ist meist teuer aber aus eigener Erfahrung geht es auch viel billiger und vor allem komplett online.
    Schau mal bitte den Link an.
    http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
    Gute Nacht
  • Liebe Manu,

    willkommen zurück! 😀

    Ich möchte mich dem Tipp anschließen, dass rechtlicher Beistand von einem Sozialverband wie dem VDK anzuraten ist. Aber auch ein guter Sozialanwalt würde es tun (womit für Dich dann das Thema Prozesskostenhilfe interessant sein dürfte ).

    Mehr zum Thema kann man in diesem Artikel nachlesen: "Kostenübernahme abgelehnt! Was nun?"

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
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