pflegegeld läuft aus

Guten Tag,
meine Mutter, 83 Jahre, hat für ein halbes Jahr (bis 6/2013)Pflegegeld zugesprochen bekommen (Unterarmbruch).
Meine Frage: Kommt der Medizinische Dienst von sich aus auf uns zu und begutachtet die Situation erneut? Oder müssen wir ihn benachrichtigen. Der Pflegedienst meint, nichts machen, die kommen von alleine. Und der Pflegedienst will auch so weitermachen wie bisher mit der Pflege (kann man verstehen, sie wollen keinen Patienten verlieren). Wer zahlt denn aber, wenn der Med. Dienst beispielsweise 4 Wochen später kommt und keine Notwendigkeit für eine weitere Befürwortung des Pflegegeldes sieht und der Pflegedienst aber seine Leistung erbracht hat? Normalerweise steht im Pflegevertrag mit dem Pflegedienst ja auch, man muß schriftlich kündigen.
Danke schon mal für eine Antwort. Liebe Grüße von der "bürgerin"

Antworten

  • Guten Abend Bürgerin
    von selbst geht in unserem Land selten etwas, wenn doch, dann wird meist die Zahlung eingestellt. 😀
    Der med. Dienst ist frühzeitig zu informieren um eine neuerliche Begutachtung duchzuführen. Nur so ist eine unterbrechungsfreie weitere Versorgung mittels des Pflegedienstes möglich.
    Den Worten des Pflegedienstes würde ich skeptisch gegenüber stehen, die wollen Geld verdienen, egal von wem sie das Geld bekommen.
    Viel Erfolg.
    Schönen Abend
  • Guten Abend,..

    Die Frage ist was sagt der MdK laut Gutachten. Steht auf der letzten Seite vom Gutachten. Wenn dort drin steht nach 6 Monaten Nachbegutachtung, musst du auf die zuständige KK 4 Wochen vorher zugehen und eine neue Begutachtung beantragen.

    Tust du es nicht, laufen die 6 Mo. aus und auch die Leistungen der Pflegestufe. Alles was darüber der Pflegedienst leistet muss dann privat bezahlt werden. Es sei denn die erneute Begutachtung ist bereits beantragt durch euch.

    Die Aussage durch den Pflegedienst ist falsch.

    z.B.
    In meinem Pflegegutachten steht drin eine nochmalige Begutachtung ist nicht notwendig, weil eine Verbesserung nicht mehr erreicht werden kann. Zu achten ist darauf das eine gleichbleibende Stabilität auf Dauer erreicht wird. Die Ausstattung durch einen Notknopf wird, ist erforderlich auf Dauer,... usw. etc. ( der Rest ist nicht relevant zu deinem Fall )

    Schaue mal was dort steht und gib den Wortlaut bitte an. Dann kann ich dir sagen was du tun musst um eine Verlängerung durchzusetzen. Mfg Lyn 😉

  • Hallo bürgerin,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wir freuen uns darauf, hier wieder von Dir zu lesen und ggf. noch weiterhelfen zu dürfen.

    Zunächst einmal wünsche ich aber ein schönes Wochenende 😀
  • danke allen für die Tips
    "die Bürgerin"

  • Guten Abend Bürgerin
    es wäre nett wenn du auf die Fragen eingehst, nur so kann dir auch abschließend geholfen werden.
    Vor allem aber wäre das Ergebnis auch interessant.
    Schönen Abend.
  • Hallo zusammen,

    vielleicht auch noch eine "Bitte" von mir an die Themenstarterin und einige Hinweise:

    Nicht auf das MDK-Gutachten, sondern auf den Bescheid der Krankenkasse kommt es an! Wenn dort eine "Begrenzung" enthalten ist (was ich persönlich so nicht kenne), dann reicht ein rechtzeitiger formloser Antrag an die Kasse aus um eine neue Prüfung einzuleiten (wichtig: vor Ablauf des Zeitraums).

    Aber wie gesagt: in dieser Form kenne ich keine Bewertungen der Pflegebedürftigkeit.

    Meist wird von der Kasse die Pflegestufe gemäß MDK-Gutachten anerkannt. Eine "Begrenzung" gibt es da vom Prinzip her nicht. Wenn der Medzinische Dienst in seinem Gutachten eine erneute Begutachtung nach Zeitraum X empfielt ist dies eine Empfehlung für die Krankenkasse, ab dann erneut einen Gutachtenauftrag zur erneuten Überprüfung zu stellen. Dies deshalb, weil nach Meinung des Gutachters eine Änderung (dann natürlich eher eine Verbesserung) des Zustandes erwartet werden und ggf. die Pflegestufe nicht mehr gerechtfertigt sein kann.

    Bitte also mal die Formulierung im KK-Schreiben posten...

    Danke und liebe Grüße,

    Thomas
  • Hallo Thomas,
    danke auch Dir für Deinen Hinweis. Ich hatte mich mit Lyn schon ausgetauscht. Aber hier nochmal, das was im Gutachten steht:

    1. Wird eine Befristung empfohlen: ja
    2. Befristung bis: 06/2013
    Die Alltagskompetenz ist nicht erheblich eingeschränkt. (sagt der Gutachter)

    3. Prognose/Wiederholungsbegutachtung
    Prognose: Hilfebdarf könnte sich verringern!

    Auch im Anschreiben der KK steht da nirgends eindeutig, dass eine Wiederbegutachtung erfolgen soll.
    Meinerseits hatte ich jetzt schon mit der AOK Verbindung aufgenommen, die sich am Montag melden wollte.
    Einen guten Abend weiterhin allen Lesern und Hinweisgebern.
    die Bürgerin
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