Behinderung in der Bewerbung angeben?Wie&Wo?

Ich bin derzeit auf Arbeitssuche und stehe nun vor der Frage WIE und WO ich bei einer schriftlichen Bewerbung meine Behinderung angebe bzw. formuliere.

Antworten

  • Hallo Olly,

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Ich persönlich habe meine Behinderung unter den persönlichen Daten angegeben. Also Name, Adresse, Tel.

    z.B. so:

    Name: Max Mustermann
    Geb : 00.00.1985
    Adresse: Musterstadt
    Musterstraße
    Behinderung: MdE von 80& wegen ..........(Behinderung angeben) evtl. kurze Erklärung was das für eine Behinderung ist,

    LG Sanne
  • cowboy76 hat geschrieben:
    Ich bin derzeit auf Arbeitssuche und stehe nun vor der Frage WIE und WO ich bei einer schriftlichen Bewerbung meine Behinderung angebe bzw. formuliere.


    Guten Abend Cowboy
    zusätzlich zu deiner Frage habe ich hier noch etwas Lesestoff:
    http://www.myhandicap.de/4414.html?cx=016824734068205117944%3A1gqlazmqtfe&cof=FORID%3A10&ie=UTF-8&q=+Behinderung+bei+der+Bewerbung+angeben%3F&sa=Suche&siteurl=www.myhandicap.de%2Fforum.html&ref=www.myhandicap.de%2Fforum.html%3F%26frage%3Dbehinderung-bewerbung-angebenwiewo-bewerbungformu%26no_cache%3D1%26tx_mmforum_pi1%5Baction%5D%3Dlist_post%26tx_mmforum_pi1%5Btid%5D%3D28836&ss=11210j4392290j41
    Schönen Abend
    Holger
  • Die Behinderung musst du nur angeben, wenn sie einen Einfluss auf die Arbeit hat. Also z.B. eine Beinamputation bei überwiegend stehenden Tätigkeit. Hat die Behinderung keinen Einfluss auf die Tätigkeit, musst du sie nicht angeben. Fällt die Behinderung nicht weiter auf, brauchst du sie nicht zu thematisieren. Nach der Probezeit kannst du sie dann angeben, um die Vergünstigungen wie Zusatzurlaub zu bekommen.
    Der potentielle Arbeitgeber wäre übrigens ziemlich blöd, dich darauf anzusprechen, wenn es nicht sowieso offensichtlich (Bsp. Rollstuhlfahrer). Weil er hinterher nicht nachweisen kann, dass er dich nur wegen der Behinderung nicht genommen hat und dann ggf. schadenersatzfplichtig wird.
    Kommst du aus längerer Krankheit oder Arbeitssuche, die durch die Behinderung erklärbar ist, macht es natürlich Sinn, diese Lücke im Lebenslauf zu füllen.
    Viele Arbeitgeber sind bei einer Behinderung durchaus offen, andere haben schlechte Erfahrungen mit Drückebergern wegen "ich bin doch behindert" gemacht.
    Ich würde empfehelen, mit dem Arbeitgeber spätestens darüber zu sprechen, wenn du den unterschriftsreifen Vertrag in der Hand hast. Dann ist die Entscheidung ja schon mal für dich gefallen und ein Arbeitsverhältnis ist auch ein Vertrauensverhältnis.
    Das ist aber meine persönliche Einschätzung.
  • Hallo Einbein,B

    du bist meines Wissens im Irrtum. Man muß eine Behinderung angeben, nicht aber welche man hat. Wenn Du erst nach der Probezeit die Behinderung angibst, die du schon seit längerer Zeit hat, ist das arglistige Täuschung und Dein AG kann Dich entlassen!

    Es ist natürlich was anderes, wenn Du Deine Behinderung erst während Deiner Beschäftigung erlangt hast, z.B. durch einen Unfall, eine Amputation....

    Und vor allem kommt es auch auf die Prozentzahl an. Hast Du unter 50% kannst Du die Gleichstellung als Schwerbehinderter beantragen, du bekommst dann aber nicht den Zusatzurlaub.

    LG Sanne
  • Guten Abend
    Links werden hier scheinbar generell ungern gelesen.
    Sicher ist das auch manchmal mühselig. 👿
    Die Expertentipps im angegebenen Link läßt eigentlich keine Fragen offen.
    Gute Nacht
    Holger
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