was bedeutet die 61 Regelung (EU -Rente) und ab wann gilt diese?

Gibt es dafür noch eine Sonderregelung?

Antworten

  • Hallo Holger,

    ja hier steht was über die 61 Reglung.

    und zwar:
    (Die 61iger Regelung bedeutet das für Menschen die bis einschließlich 31.12.1961 geboren worden sind, in der Rentenversicherung eine VBertrauensschutzregelung besteht. Diese besagt, daß Du Dich im Falle der Erwerbsunfähigkeit nicht auf irgendeinen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen lassen mußt)

    Aber ist es ev. so das diese nur bis 31.12.10160 gilt.

    Gruß ko
  • Hallo ko!

    Ich kann dir fachlich nicht helfen. Grundsätzlich ist es aber für uns einfacher, deine Frage zu beantworten, wenn du uns mit Hintergrundwissen versorgst, sonst sind es nur oberflächliche Antworten, die du bekommst.

    Also z.B. worum geht es dir speziell bei dieser Regelung?

    Gruß, Katrin

  • Hallo Karin,

    Danke für die schnelle Antwort,

    Es geht um den Vertrauenschutz (Beruf) bei der Rentenversicherung.
    Diesen Beruf aber nicht mehr ausüben kann.
    D.h das man dann nicht auf einen anderen Beruf bzw. Job (Arbeitsfähig 3bis 6h)
    eingesetzt werden kann.

    Ich hatte immer geglaubt das der Vertrauenschutz für geb. bis 31.12.1960
    gilt.

    Ich habe aber im Forum gelesen (Intruder) das der bis 31.12.1961 gilt.

    Gruss ko




  • Hi ko

    Um die Verwirrung wegen des Datums komplett zu machen habe ich mal im Gesetz nachgeschaut 😃

    § 240 SGB VI
    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

    (1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die

    1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und
    2. berufsunfähig

    sind.

    Vorraussetzung für den Vertauensschutz, also die Möglicchkeit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Berufsschutz, ist neben anderen, dass du vor
    dem 2. Januar 1961 geboren bist
  • Hallo konser6,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige die entsprechenden Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo konser6

    Wie einiger User hier schon erwähnt haben, ist die sogenannte 61iger Regelung eine Vertrauensschutzregelung in der Rentenversicherung. Für die Betroffenen bedeutet das sinngemäß. Wenn man bis einschließlich 31.12.1961 (Stichtag) geboren ist und teilweise erwerbs bzw. berufsunfähig ist erhält man trotzdem die vollständige Erwerbsminderungsrente. Dieser Personenkreis brau sich rententechnisch nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und nicht auf irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen lassen.

    LG Nobby