Kann man Grundsicherung rückwirkend beantragen?

Kann ich Grundsicherung rückwirkend für mein Tochter beantragen. Sie ist jetzt 21 Jahre. Wir haben nicht gewusst daß man schon ab 18 Jahre beantragen kann.

Antworten

  • Hallo Maria,

    herzlich Willkommen hier im Forum. Normalerweise heißt es immer, Bewilligung ab Antragsstellung. Also Rückwirkend sollte gerade bei Grundsicherung nicht gehen. Ich selbst arbeite in einer Behörde, habe aber nichts mit der Grundsicherung zu tun. Ich arbeite in HH ind er Abteilung für KITA-Plätze und die Anträge werden immer ab Antragsstellung bewilligt, nie Rückwirkend, vor allem nicht bei einem Erstantrag.

    Ich hoffe, ich konnte Dir damit etwas helfen.

    LG Sanne
  • Nein soweit mir dies auch bekannt ist geht dies nicht.

    Es heißt ja "Bedürftigkeit", die beantragt wird, wenn du voher
    nicht hingegangen bist dann schließen die zuständigen Ämter darauf
    daß du bisher deinen Lebensunterhalt problemlos selber fristen konntest.

    Rückwirkend bekommt man das Geld allerdings bis zur Erteilung einer solchen
    Leistung. Also wenn der Antrag 3 Monate zur Bearbeitung dauert dann bekommst du dannach das Geld Rückwirkend zum Stempeldatum des Antrags.


  • Hallo Maria,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon die entsprechenden Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Diese Diskussion wurde geschlossen.