Keine IV-Rente mehr, was nun?

Meine Mutter hat über 10 Jahre IV. Nun ist sie in eine Massnahme gesteckt worden (Arbeiten in einer Institution 2 Stunden täglich). Der IV-Sachbearbeiter hat ihr Pensum nach nunmehr 2 Monaten auf 3 Stunden täglich erhöht und im gleichen Atemzug gesagt, dass sie sie in 3 Monaten (ziemlich sicher)rauswerfen werden. KEINE IV mehr. Meine Mutter hat Bandscheibenvorfälle, Muskelverhärtungen und muss die Bauchaorta bald operieren...sie ist ein kleiner Putzteufel, kann aber seit sie in dieser Massnahme ist, nicht einmal mehr ihren kleinen Haushalt führen. Sie schläft kaum mehr, da die Schmerzen wieder ins Unerträgliche wachsen....
Nun, der Sachbearbeiter hat ihr gesagt, sie müsse DIREKT zum Sozialamt, wenn die IV ihre Rente streichen würde. Jetzt ist sie doch laut IV arbeitsfähig zu 100%!!!! Dann muss sie doch zum RAV?! Ich hab dies so verstanden, als ich mich in die ganzen Gesetzesartikel eingelesen habe? Oder nicht? Kennt sich jemand mit den Schweizer Gesetzen aus? Bitte helft mir!!!

Besten Dank

Antworten

  • Hallo Bonsai,

    Dein Anliegen habe ich an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

    Wünsche Dir trotz allem noch einen schönen Sonntag.
  • Hallo Bonsai

    Der IV-Sachbearbeiter hat nicht die Kompetenzen um zu entscheiden, dass deiner Mutter die IV-Rente gekürzt wird. Dafür braucht es ein ärztliches Gutachten. Es müssen eindeutige Gründe vorliegen, welche eine Revision eines bestehnden Gutachtens möglich machen. Dies muss also klar in einem ärztlichen Bericht hervorgehen.

    Betreffend dieses zwingend vorliegenden ärztlichen Berichtes habt ihr auch immer die Möglichkeit das Rechtsmittel zu ergreifen, also Einspruch zu erheben. Wichtig ist allerdings dies in der entsprechenden Frist schriftlich zu machen.

    Da ich nicht weiss was genau vorliegt, empfehle ich euch unbedingt mit dem ensprechenden IV-Sachbearbeiter zu sprechen.

    Als wichtiger Gesprächspartner kann zudem Pro Infirmis weiterhelfen. Hier der entsprechende Link dazu
    http://www.proinfirmis.ch/de/betroffene-angehoerige.html

    Falls Deine Frage geklärt sein sollte, sei bitte so lieb und benutze den Zahlenstrahl. So hilfst Du uns eine bessere Übersicht im Forum zu wahren.

    Liebe Grüsse
  • Hallo Simon

    Besten Dank für Deine Antwort. Tja, Gespräche mit dem IV-Sachbearbeiter wurden schon etliche geführt. Nun habe ich am Wochenende die ganze Sache etwas in die Richtung gelenkt, die mir richtig erschien. Wir haben auf die bereits vorhandenen Arztberichte verwiesen und zusätzlich darauf hingewiesen, dass unser ach so kompetenter Sachbearbeiter doch bitte daran halten soll, dass er mittels entsprechendem Formular Auskünfte einholen soll (und nicht telefonisch!) Vollmachten hat meine Mutter schon längst an die Ärzte erteilt. Nun ist plötzlich die Rede davon, dass sich die Situation ja ziemlich verschlechtert hätte und er eh keine Ahnung von medizinischen Fachbegriffen hätte, dies an die medizinische Abteilung weiterleiten werde...(Seine Aussage) Ich habe meine Mutter "der kleine Sturkopf" gesagt, dass sie endlich lernen muss, Verantwortungsbereiche richtig einzuschätzen und für Gutachten nicht sich selbst verpflichtet fühlen muss, Auskünfte zu erteilen. Manche Menschen sind nun einmal nicht so selbstbewusst und möchten es immer allen recht machen...genau so ein Mensch ist sie...nur niemanden darauf hinweisen, dass auch Pflichten von ihm oder ihr ausgehen.
    Soweit ist alles einmal unter Dach und Fach. Ich habe sämtliche Arztberichte an alle beteiligten Sachbearbeiter weitergeleitet und darauf verwiesen, dass sie ihre Pflichten selbst wahrnehmen sollen. (Nicht genau dieser Wortlaut aber so in etwa)...Hab halt manchmal Haare auf den Zähnen



    Nun, ich bin froh, dass ich in meinem Sozialversicherungslehrgang doch keinen Fensterplatz hatte und doch noch etwas davon weiss. Werde mich trotzdem weiterhin hinter die Bücher klemmen und extern Hilfe einholen.

    DANKE VIELMALS FÜR DEINE BEMÜHUNGEN.

    Der kleine 👿 aus der Schweiz
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