Wo kann ich mich austauschen über extreme Verfahrensdauer bei der Bearbeitung von Anträgen beim LWV

Hallo

Ich habe beim LWV Hessen mehrere Anträge laufen.
2 davon sind schon seit 375 Tagen am laufen.
Eine Entscheidung ist bisher nicht erlassen worden.
Es gab Ende November letzten jahres ein gespräch mit den Sachbearbeitern des LWV,bei mir Zuhause.
Danach kam keine Rückmeldung.
Ich habe insgesammt schon 17 mal angemahnt das die beantragten Leistungen dringend notwendig sind.
Es kam nie auch nur eine Rückmeldung.
Habe ich beim LWV angerufen wurde sofort wortlos aufgelegt.
Wenn man mir mal zugehört hat,hat man,als man meine schlecht verständliche Aussprache gehört hat,aufgelegt.
Habe ich jemanden gebeten in meinem Auftrag beim LWV anzurufen wurde auch da sofort aufgelegt.

Alle schriftlichen Anhamhnungen habe ich entweder per Fax mit qualifizierten Sendenachweiss (14),oder per Einschreiben mit Rückschein (3).
Wie gesagt jedes mal kam keine Reaktion.


Die Anträge um die es dabei geht sind:
Zum einen auf EGH (Eingliederungshilfe) 3 Stunden täglich in Form von Persönlicher Assistenz.(Dies ist ein neuantrag).
Zum anderen auf TPB (Trägerübergreifendes Persönliches Butget).(Dies ist ein Folgeantrag).

Inzwischen sind noch 3 weitere Anträge von mir bei denen.
Auch schon einige Monate,der letzte ging vor ca 3 Wochen bei denen ein.
Auch da die gleiche bekannte Reaktion.

Jetzt zahlen die mir schon seit 2 Monaten nicht mal mehr das Restpflegegeld,natürlich auch ohne vorherige Ankündigung.
Hier überlege ich ein gerichtliches Mahnverfahren,wer weiss ob das erfolgreich sein könnte?.

Wie soll ich da weiter vorgehen?.
Natürlich könnte ich eine Untätigkeitsklage anstreben.
Ich kann aber nur schlecht außer Haus.
Anderer Personen die mich unterstützen sind rar.

Inzwischen wird das ganze,durch die mangelne Hilfe,auch gesundheitlich ein Problem.
Wer weiss Rat bzw wer weiss wo ich mich darüber austauschen kann?.

Antworten

  • Hallo!

    Fachlich kann ich dir nicht helfen. Wofür steht LWV? "Langweilerverwaltung"? (Achtung Sakasmus)

    Im Profil hast du Zerebrale Störungen als Handicap angegeben, das ist ein weites Feld. Im Beitrag schreibst du von Sprachstörungen und dass du schlecht ausser Haus kannst. Daher gehe ich von einer Gehbehinderung (Spastik) aus, die sich auch auf die Sprache auswirkt.
    Es ist immer gut, etwas zum Handicap zu wissen, sonst kann man nur spekulieren.

    Ist das LWV deine einzige Anlaufstelle für deine Anträge oder gibt es Behörden, wohin du ausweichen könntest? Hast du schon mal versucht, dir Hilfe zu holen vom Schwerbehindertenbeauftragten deines Wohnortes (Stadt oder Region)?


    Gruß, Katrin
  • Guten Tag Yaskalnera,..

    sei uns willkommen im Forum.

    Liest sich nicht wirklich gut was du da beschreibst. Für was steht LWV ? Und welche Behörde / Amt ist für dich zuständig? Wo hast du deine Anträge gestellt? Persönlich oder per Postweg ?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten;

    Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg bringen beim Dienstleiter etc., nur das wird nicht viel bringen. Die Erfahrung in der Praxis ist das sich die Fronten dann nur verhärten und eine weitere Kommunikation dann kaum noch besteht oder möglich wird.

    Erscheine selbst bei der Behörde und Frage beim zuständigen SB = Sachbearbeiter persönlich den Stand der Dinge ab zu den einzelnen Anträgen. Anders wird sich da kaum etwas bewegen.

    Auch darf eine Behörde eine Leistung definitiv nicht mal so Alla hopp einstellen. Dazu muss im Vorfeld erst ein Änderungsbescheid an dich ergangen sein oder kommen.

    Entweder du hast nicht alles geschrieben hier und etwas vergessen in der Aufregung, denn so wie du es geschrieben hast ist es in dem Sinne ein Fall für die Sendung " Frontal 21".

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    Generell muss die Behörde, das Amt innerhalb von 5 Wochen Antworten. Ist dies nicht möglich die Gründe können sehr vielfältig dazu sein von beiden Seiten muss es einen Zwischenbescheid zum Antrag oder der beantragten begehrten Leistung ergehen.

    Weiter, ist der Antrag bei der falschen Behörde eingegangen, darf dieser Antrag dort auch nicht liegenbleiben, sondern muss an die zuständige Behörde unverzüglich weitergeleitet werden. Wäre dies in deinem Fall so, müsste dich dann die Behörde bei der der Antrag zuerst eingegangen ist über den Verwaltungsakt gleichfalls informieren.

    Da du nichts von dem schreibst stellt sich mir die Frage ob deine Anträge dort überhaupt eingegangen sind. Mfg Lyn 😺
  • Hallo Zusammen,

    als Leserin der Zeitschrift: Handicap weiß ich, dass in der letzten Ausgabe einen Artikel zu dem Thema war, eine Gesetzesänderung zu unserem Vorteil. da ich gerade alle Sachen in Umzugskartons habe weiß ich den Wortlaut nicht ... wendet euch doch bitte an die Redaktion, da ich den Artikel hier nicht veröffentlichen und weiter leiten darf.



    LG
    Mona
  • Hallo,

    bei dem LWV düfte es sich wohl um den Landeswohlfahrtsverband handeln.

    Wenn Du einen sozialrechtlichen Antrag gestellt hast und über den 6 Monate nicht entscheiden wurde (und Du auch keine sonstigen Schreiben, Aufforderungen etc. bekommen hast, dass Du z. B. noch Unterlagen einreichen musst, d.h. die Behörde einfach nichts getan hat), kannst Du tatsächlich eine Untätigkeitsklage anstrengen. Die geht aber nicht auf die Leistung, die Du beantragt hast, sondern nur darauf, dass die Behörde entscheidet.

    Für eine Untätigkeitsklage musst Du ja nicht zwingend außer Haus, Du kannst einen Anwalt beauftragen (anrufen oder mailen, Lage schildern, Unterlagen hinschicken) oder notfalls auch selbst schriftlich eine Klage einreichen - beim Sozialgericht brauchst Du keinen Anwalt. Du kannst so etwas ggf. auch bei der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben, vgl. http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lsg/ra_stelle.html.
    Das solltest Du allerdings nur tun, wenn Du sicher bist, dass Du alles richtig gemacht hast, sonst verlierst Du und hast ggf. Gerichtkosten zu zahlen.

    Eine Einstellung von Leistungen, die Dir durch einen rechtskräftigen Bescheid ohne zeitliche Berfrist zugesprochen wurden, ohne entsprechenden Aufhebungsbescheid klingt merkwürdig, aber es ist schwer dazu ohne Kenntnis der genauen Lage und Dokumente etwas zu sagen.

    Ansonsten eventuell mal das Stichwort "Sozialberatung" und Deine Stadt bzw. die nächstgelegene größere Stadt mit einer Suchmaschine Deiner Wahl suchen. In Frankfurt z. B. hat das das hier produziert: http://www.caritas-frankfurt.de/60569.html

    Viel Glück!

  • Hallo Yaskalnera,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Was Du da schilderst klingt wirklich nahezu unglaublich. Ich würde Dir unter diesen Umständen dringend raten, Unterstützung vor Ort z.B. durch den VdK oder SoVD in Anspruch zu nehmen. Die Mitgliedschaft dort ist sehr günstig.

    Wenn wir Dich aus der Ferne noch irgendwie unterstützen können, zögere bitte nicht, hier zu schreiben.
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