Kraftfahrzeughilfe und volle Erwerbsminderung
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung besagt, dass Schwerbehinderte KFZ-Beihilfe beantragen können, sofern ein Auto notwendig ist um die Arbeitsstelle zu erreichen.
Wie sieht es bei Menschen aus die volle Erwerbsminderungsrente beziehen? Diese müssen ja auch zum Arzt / zur Therapie fahren können.
Gibt es ein Gesetz, welches auch diese Situation beschreibt? Im SGB ist davon nichts zu finden.
Es scheint, als würde ein eigenes KFZ nicht zur Integration behinderter Menschen gehören. Als sei es nicht notwenig, da auch Fahrdienste genutzt werden könnten.
Vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen.
Wie sieht es bei Menschen aus die volle Erwerbsminderungsrente beziehen? Diese müssen ja auch zum Arzt / zur Therapie fahren können.
Gibt es ein Gesetz, welches auch diese Situation beschreibt? Im SGB ist davon nichts zu finden.
Es scheint, als würde ein eigenes KFZ nicht zur Integration behinderter Menschen gehören. Als sei es nicht notwenig, da auch Fahrdienste genutzt werden könnten.
Vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen.
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Antworten
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notdeadyet hat geschrieben:
Es scheint, als würde ein eigenes KFZ nicht zur Integration behinderter Menschen gehören. Als sei es nicht notwenig, da auch Fahrdienste genutzt werden könnten.
Guten Abend notdeadyet
genau so ist das Gesetz ausgelegt, zur beruflichen Integration kann KFZ-Hilfe gewährt werden ansonsten in der Regel nicht.
Schönen Abend
Holger
http://www.myhandicap.de/integrationsamt-job-behinderung.html#c25799
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Egal an welche Stelle man sich wendet, ich gehe davon aus, dass sich alle an das SGB halten.
Daher ist die Nachfrage bei anderen Stellen (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Integrationsamt, Arbeitsamt, Betreuungswerk) - mangels Erfolgsaussicht - sicherlich unnötig, oder?
Speziell wurde beim Betreuungswerk Post Postbank Telekom nachgefragt. Hier wird auch gesagt, dass man sich zuerst an die anderen Stellen wenden soll. Mit dem Hinweis, dass zuerst Einkommen / pers. Geldmittel für diese Umbauten verwendet werden sollen.
Desweiteren wird auf geraten, einen Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen / Teilhabe an der Gesellschaft zu stellen.
Aber die Eingliederunshilfe verweist wiederrum auf die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.
Alles endet am gleichen Punkt: KFZ-Hilfe nur wenn man einer Arbeit nachgeht.
Als Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente kann man täglich 2 Stunden arbeiten, dies wird aber nicht ausreichen um einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Denn der Lohn wird bei dieser Menge monatlicher Arbeitsstunden im Bereich von 400€ liegen. Damit ist die Arbeitsstelle nicht sozialversicherungspflichtig.
Oder sollte diese Menge an Arbeitsstunden dazu ausreichen? Sehr unwarscheinlich. Vielleicht kann mir ja jemand den Paragraphen sagen, in dem steht wie hoch der Verdienst mindestens sein muss.
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Hallo notdeadyet,
ich habe diesen Thread in unser Forum "Reisen & Mobilität" verschoben.
Du hast es schon richtig erfasst: Fahrzeugbezogene Leistungen bei Erwachsenen (also Kredit für die Anschaffung eines Autos oder Umbauten) werden nur noch gewährt, wenn die Mobilität im Zusammenhang mit der Arbeit oder der Ausbildung (auch Studium) steht.
Arbeit sollte nach Ansicht der Gesetzgeber den Betroffenen möglichst in die Lage versetzen, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Wenn Du voll erwerbsgemindert bist schließt dies die o.g. Bedingungen also von vorn herein aus.
Auch wenn dies theoretisch anders möglich ist, sieht die Praxis in Zeiten leerer Sozialkassen leider genau so aus.
Tut mir leid, Dir keine positivere Antwort geben zu können...
In unserem Info-Bereich findest Du aber ein paar Artikel, wie Du trotzdem mobil sein kannst:
http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html
http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html
Einen kleinen Hoffnungsschimmer bietet vielleicht auch dieser Artikel hier:
http://www.myhandicap.de/finanzierung-auto-ohne-beruf.html
Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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@notdeadyet
Bei der Kraftfahrzeug-Beihilfeverorndnung ist entscheidend, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit handelt, d.h auch bei einem Teilzeit-Arbeitsplatz ist eine Unterstützung möglich. Widerspricht natürlich einer vollen EM Rente. aber Teil-EM Rente und Beihlife sollte klappen.
Klaus
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Hallo zusammen,
ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.
Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.
Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.
Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.
Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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Hat sich nun (2013->2021) zum Thema Kfz-Hilfe ohne Arbeitsplatz etwas geändert?
Hier: Rentner-Ehepaar, beide schwerbehindert, Mz. G und Pflegegrad 2 (einer bald 3, ggf. auch Mz. aG) - gibt es hier eine Möglichkeit der Förderung zur Teilnahme am Leben in Form einer Kfz-Hilfe?
Beide erhalten jeweils eine (kleine) Altersrente und sind gesetzlich krankenversichert.
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