ab 90 % GdB a.G. soll der PKW zum orthop. Hilfsmittel werden

Ich habe 9%GdB a.G.+"B". Ich habe einen orth. Gehapparat, orth. Schuhe, Unterarmstützen und einen Rollstuhl. Damit kann ich mich im näheren Umkreis von ca. 100 m einiger-maßen ohne fremde Hilfe bewegen. Für weitere Strecken benötige ich fremde Hilfe oder meinen PKW. Ohne dem ist eine Teilnahme am normalen Leben erst möglich.Ohne PKW geht garnichts. Kein Einkaufen, kein Arztbesuch, kein Transport meines Rollstuhl u.s.w..
Ich habe deshalb beim Versorgungsamt den Antrag gestellt,
das mein PKW als orthop. Hilfsmittel(überdachter Rollstuhl) oder als Krankentransportmittel angesehen wird.
Bin z.Zt. in der Klageschrift und suche Mitstreiter, die es genauso sehen.
Würde mich freuen, kurzfristig Mitstreiter zufinden und die
mit Rat(rechtlich)unterstützen können.

Antworten

  • Guten Abend 1957 (toller Name)
    Brauchst du das Fahrzeug auch um zur Arbeit/Ausbildung zu kommen?
    Die Definition "Teilnahme am normalen Leben " wäre bzw ist mit einem angemessenen Rollstuhl erfüllt.
    Viele Gemeinden bieten einen Behindertenfahrdienst an der bei Erfüllung der Voraussetzungen(meist KB aG) kostenlos ist. Damit ist dir dann auch die Möglichkeit gegeben Arztbesuche zu machen und an Veranstaltungen etc. teilzunehmen.
    Desweiteren gibt es noch die Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel über die Wertmarke.
    Ich sehe wenig Chancen auf Erfolg für dein Vorhaben.Ein sehr guter Fachanwalt könnte aber vielleicht etwas biegen.
    Schönen Abend
    Holger
  • Hallo Holger,

    danke für Deine Antwort. Ist leider keine große Hilfe. Ich brauche meinen PKW auch um zur Arbeit zu kommen. Ich brauche ihn zu allem, um überhaupt mobil zu sein.

    Was nützt mir ein angemessener Rollstuhl und wie soll der ausgestattet sein, wenn Ärzte, Geschäfte, Freunde und anderes in ca. 1, 2 oder 5 km Entfernung sind. Wie lange soll man denn unterwegs sein. Wenn ich irgendein Fahrdienst oder ähnliches nutzen soll, bin ich ja wieder auf andere, fremde Hilfe angewiesen.

    Hast Du eine derartige Behinderung(90 % a.G., Rollstuhlfahrer o.ä.)?Ich glaube nicht, da Deine Antwort nicht danach klingt. Du hast mein Vorhaben nicht verstanden.

    Und bei den Freifahrten bis Du im Irrtum. Trotz Wertmarke muss ich und alle Behinderte für Ihren PKW Fährgebühren bezahlen, obwohl die Fähre von öffentlichen Geldern(Land Bremen, LK Wesermarsch)finanziert wird.

    Mfg,
    1957
  • Guten Morgen 1957
    bitte mach mir keine Vorwürfe weil du nicht alles, was für eine Antwort relevant ist,
    schreibst.
    Nur zur Info, ich habe 100% aG, G und B
    Ich weis sehr wohl wovon ich schreibe, nur wenn du den entscheidenden Punkt weg lässt dann ist meine Antwort sehr wohl zutreffend!
    Wenn du eine Pflegestufe hast steht dir eine Begleitung zu.
    Gute Nacht
    Holger 👿

    Nachtrag: Ich habe meinen PKW abgeschafft(er war ungeeignet zum Transport eines E-Rollstuhls) weil eine KFZ-Hilfe negativ entschieden wurde (ich bin Rentner).
    Von der Stadt habe ich 90 Freifahrten mit dem Behindertenfahrdienst im halben Jahr, von den Verkehrsbetrieben wird ein kostenloser Begleitservice angeboten, man wird abgeholt, begleitet zu Bus oder Strassenbahn und man hilft beim ein-und aussteigen.
    Im Nahbereich reicht mir mein E-Rollstuhl und die anderen Angebote sind mir völlig ausreichend.
  • Hallo Holger,

    den Begleitservice beim öffentlichen Nahverkehr gibts leider nicht überall, das ist eher die Ausnahme das es sowas gibt. Hier in HH gibts den nicht.

    1957: Hast Du mal bei den Betreibern von der Fähre angefragt, ob es Ermäßigungen für Schwerbehinderte gibt bzw. vergünstigte Monatskarten? Fragen kostet bekanntlich nix.

    LG Sanne
  • Hallo 1957,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich fürchte leider auch, dass Deine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Orthopädische Hilfsmittel dienen dazu, Deine Behinderung insoweit auszugleichen, dass Du einem gesunden Fußgänger gleichgestellt bist. Dies ist z.B. durch einen entsprechenden Rollstuhl gegeben. Denn auch ein gesunder Fußgänger ist länger unterwegs, wenn er einige Kilometer zurücklegen muss.

    Ein Auto und damit uneingeschränkte Mobilität ist grundsätzlich Luxus.
    Auch Fußgänger ohne Einschränkungen können nicht jederzeit mobil sein, sondern müssen sich nach Fahrplänen richten, wenn sie kein Auto haben.

    Ausnahmen macht das Sozialgesetz nur, wenn der PKW zum Erreichen der Arbeite- oder Ausbildungsstelle benötigt wird.

    Ich muss auch gestehen, dass mir noch unklar ist, was Du mit dieser Klage erreichen willst bzw. was Du dir davon versprichst, wenn Dein Auto ein Orthopädisches Hilfsmittel wäre.
    Freue mich auf Deine Ergänzungen, um Dein Anliegen besser zu verstehen 😀

    Abschließend noch ein Hinweis für alle: Bitte beachtet unsere Netiquette und pflegt einen respektvollen Umgangston untereinander.