Kostenbeitrag Heimunterbringung

Mein Adoptivsohn ist in einem Heim untergebracht.Er erhält Hilfe nach § 35 a SGB VIII. Er ist 19 Jahre alt. Ich ziehe nun in die Schweiz und werde dort arbeiten, mein voraussichtlicher Lohn beträgt brutto ca 5000 Franken. Ich werde bei meinem schweizer Lebensgefährten wohnen. Wie hoch kann mein Kostenbeitrag sein, und kann auch das Einkommen meines Lebensgefährten zur Bemessung herangezogen werden?
Danke

Antworten

  • Hallo chawera,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    In unserem Info-Bereich gibt es einen Artikel zum Thema:
    http://www.myhandicap.de/rechtstipp-kostenbeitraege-heim.html

    Das Einkommen Deines Lebensgefährten wird erst dann für Kostenträger aller Art interessant, wenn Ihr heiraten solltet.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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