Ist die Eintragung des Merkzeichens

Ich habe bitte eine Frage:
Ich habe auf Anraten meiner Ärzte (das wurde von denen auch schriftlich formuliert) um eine Erweiterung des Merkzeichens "G" beim Versorgungsamt angesucht.
Z.Zt. habe ich GdB 90 infolge Teilverlust Dick- und Dünndarm, daraus 2 künstliche Ausgänge, sowie koronare Herzkrankheit nach 3 Infarkten mit Stentsetzungen.
Die Verschlimmerung - nun festgestellt durch die Fachärzte - haben dokumentiert und sämtliche Unterlagen hierzu dem Versorgungsamt vorgelegt.
Die Gründe für die Beantragung des Merkzeichens "G" sind:
chronisch arterielle Verschlusskrankheit mit deutlicher Symptomatik, übergreifende und ausgeprägte pAVK III, dorsales Impingement li. Hüftgelenk mit beginnender Knochenmarksalteration.
Auf Befragung - ob dieses Krankheitsbild auch in meiner Familie aufgetreten sei gab ich bekannt, dass man meiner Mutter unter quasi denselben Merkmalen beide Unterschenkel amputiert wurden - das am Rande.
Einer möglichen Hüft-OP steht jedoch ein deutlich erhöhtes Risiko infolge vorhandener Grunderkrankungen gegenüber und weiter - um die körperliche Belastung des Pat. so gering wie möglich zu halten, empfehle ich (also der Arzt) den Antrag auf "aG" zustellen.
Das bedeutet:
Ich kann derzeit eine Wegstrecke von max. 50 m zurücklegen
um mich dann wg. auftretender Schmerzen auf meinen Rollator zu setzen und abzuwarten bis selbiger nachlässt.
Ergebnis:
Der Antrag wurde mit folgender Begründung abgelehnt, undzwar:
...dass keine wesentlichen Änderungen in Ihren gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten sind, die eine Erhöhung des GdB rechtfertigen und das keine Verschlimmerung der bisherigen Funktionsbeeinträchtigungen festgestellt wurde, und, dass ich, trotz der Bewegungsbeeinträchtigung durchaus noch in der Lage wäre, ortsübliche Strecken zu Fuß zurückzulegen.
Im Klartext:
Die Ärzte (Venerologen, Gefäßchirugen, die Krankenhausärzte sowie Facharzt für innere Chirugie stellen fest, dass:
alle vorher beschriebenen Beeinträchtigungen und Funktionsstörungen vorliegen, dass eine Wegstrecke von etwa 50 m zurückgelegt werden kann und das Versorgungsamt
"stellt fest", dass ich trotz Funktionsstörungen UND Beeinträchtigungen sehr wohl noch eine Wegstrecke von 2000 m in 30 Minuten zurücklegen kann.
Für mich klingt das wie ein schlechter Scherz.
Ich würde gern mal Eure Meinung dazu hören.
Freundlichen Dank und Euch noch einen guten und schönen Tag.

Antworten

  • Hallo Wolf63,

    herzlich willkommen hier im Forum!

    Zu deinem Anliegen. Dir ist das Merkzeichen "aG" nicht zuerkannt worden. Das ist nichts neues.
    Um das Merkzeichen "aG" zu erhalten, sind einige Vorschriften einzuhalten. "aG wenn der schwerbehinderte Mensch außergewöhnlich Gehbehindert im Sinne des §6 Abs. 1 Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes oder entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist."
    "Merkzeichen "G" wenn der schwerbehinderte Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt des § 146 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuches oder entsprechender Vorschriften ist."

    Du kannst vieles im Internet unter www.schwerbehindertenausweis.de nachsehen.
    Um das Merkzeichen "aG" zu erhalten, siehst du welche Vorschriften eingehalten und Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Mein Augenmerk liegt hier aus "Vorschriften".
    So gibt es Bundesländer, in dem ein erst ein amputierter Mensch das Merkzeichen "aG" erhält.
    Du solltest, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, zu einem Rechtsanwalt gehen. Ein Anwalt der auf diese Dinge spezialisiert ist! Ansonsten gibt es die VDK als Ansprechpartner.
    Zuerst solltest du einen Widerspruch einlegen. Der kann Formlos sein. Also, "die Begründung kommt zu einem späteren Zeitpunkt". Es ist wichtig einen Widerspruch einzulegen, nur so hast du die Möglichkeit, einen evtl. Erfolg zu erzielen!

    Du schreibst, du kannst eine Wegstrecke von ca. 50 Meter zurücklegen. Auch wenn Ärzte, Fachärzte etc. festellen, dass du ca. 50 Meter zurück legen kannst, so muss das nicht die Meinung des Versorgungsamtes sein.
    Wer hat denn festgestellt, dass du 2000 Meter in ca. 30 Minuten zurück legen kannst? Wurdest du von Versorgungsamt (Gutachter) untersucht? Oder wurde das an Hand von der Dokumentation (deinen Unterlagen) festgestellt?
    Bei 1. und 2. kannst du in Widerspruch gehen. Bei 2. hast du sogar noch größer Möglichkeiten!

    Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben. Solltest du Fragen haben, kontaktiere uns hier im Forum. Wenn du an meine Wenigkeit Fragen hast, ich bin Sam. bis ca. 12.00 Uhr und dann Sonn. bis ca. 15.00 Uhr im Forum.

    Also, schau nach vorn, da ist das Ziel!

    LG, Emmerisch
  • Hallo Wolf63,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Emmerisch 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin,

    hoffe du hattest, wie auch alle anderen schöne Pfingsten.

    Ich habe noch gar nicht geschaut ob es einen Emmerich unter den Usern gibt.
    Der jetzt schreibt ist Emmerisch 😀

    Schöne Tage mit der Hoffnung auf baldigen Frühling!

    LG, Emmerisch
  • Hallo Emmerisch,

    danke der Nachfrage. Ich hatte tolle Pfingsten mit einem guten Freund in Berlin. Unter anderem Karneval der Kulturen. Wirklich empfehlenswert.

    Bitte entschuldige den falschen Namen… Da habe ich wohl die aufgepasst und die Autokorrektur des Mac zugeschlagen. Hoffe, das war ein einmaliges Versehen.

    Wünsche Dir eine schöne Zeit, Emmerisch.
  • Hallo Emmerich,

    Du brauchst einen sehr guten FA, am besten Orthopäden, der bescheinigt, daß Du weniger als 50m im Umkreis am Stück laufen kannst. Günstig ist auch die Notwendigkeit einer Begleitperson.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer,

    da hast du recht! Da in solchen Dingen meistens das Gericht einbezogen werden muss, ist ein FA empfehlenswert! In der heutigen Zeit, ohne einen FA oder anderen rechtlichen Beistand ist ein positiver Ausgang sehr schwer.

    Es ist auch möglich, einen selbst bestellten (also privaten) Gutachter einzubeziehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein Recht einzuklagen. Ob man immer sein Recht bekommt, 🥺.

    Schöne Tage bis zum Frühling, Emmerisch
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