Aufsichtspflichtverletzung

Hallo,ich habe folgendes Problem,meine Tochter ist 16 Jahre und hat wegen einer Erbkrankheit die Geistige Reife von ca einer 11 Jährigen.Sie hat einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und den Merkzeichen G,H,B.Sie wird von der Tagesbildungsstätte aus zu Trainingszwecken(Selbständigkeit)in die Stadt begleitet.Nun stand diese Begleitung nicht zur verfügung und sie ging mit zwei anderen
Schülern in die Stadt.Einer der Drei hatte die Busfahrkarte und fuhr nach einer weile allein zurück in die Schule.Da die zurück gelassenen Schüler nun weder Busfahrkarte noch Geld hatten gingen sie den Weg zurück in die Schule zu Fuß.Der weg war ca 2 km lang und laut Aussage der Schule war der Weg den Schülern bekannt und es sei ja nichts passiert.Handelt es sich hierbei nicht um Verletzung der Aufsichtspflicht? Der Schulleiter streitet alles ab.Was sagt der Fachmann??

Antworten

  • Hallo geli69,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉
    Für eine kompetente Antwort durch unseren Experten wäre es hilfreich, wenn Du in der Zwischenzeit Deinen Thread um alle weiteren, relevanten Informationen (z.B. ob dies schon einmal passiert ist, wie Deine Tochter oder die Schulleitung den Ablauf genau schildert) ergänzt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Geli69,
    die Informationen, die du uns gibst, sind nicht wirklich ausreichend für eine Beurteilung, ob hier eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt oder nicht.
    Ich kann verstehen, dass dich die ganze Situation aufbringt, aber es wäre vielleicht gut, mal mit einer anderen Brille den Sachverhalt anzuschauen und konkrete Fragen an die Einrichtung zu formulieren:

    Ist die Begleitung deiner Tochter durch die Tagesbildungsstätte z.B. einfach ohne wichtigen Grund weggefallen oder war der Gang in die Stadt ein pädagogisch verantworteter Versuch, die Selbständigkeit der Jugendlichen in einer kleinen Gruppe zu trainieren?
    Was wollten oder sollten die Jugendlichen in der Stadt erledigen - und kam es dazu?
    Wie sicher bewältigen die Jugendlichen bekannte Wege?
    Sind die beteiligten Jugendlichen in der Lage, mit veränderten Situationen umzugehen? Wissen sie sich zu helfen? Trauen sie sich zu fragen, wenn sie nicht weiter wissen?

    Das Fehlverhalten des einen Jungen, der mit der Fahrkarte einfach losgefahren ist und die beiden anderen zurückgelassen hat, wird sicher in der Tagesbildungsstätte ebenso zu bearbeiten sein wie ein weiteres Training für alle, was zu tun ist, wenn die Dinge anders laufen als geplant.

    Als Eltern würde ich auch erwarten, dass die Einrichtung mitteilt, wann welche Formen der Selbständigkeitsübungen geplant sind. Darum würde ich in einem klärenden Gespräch auf jeden Fall bitten.

    Mein Rat:
    Ganz prinzipiell finde ich es gut, wenn die Einrichtung um Selbständigkeitserziehung bemüht ist und den Jugendlichen auch zutraut und zumutet, Alltag in der Öffentlichkeit zu leben. Dies allerdings nicht "einfach so", sondern immer in einem sinnvollen Zweckzusammenhang: man fährt in die Stadt, weil man etwas besorgen muss. Um xx Uhr muss man wieder zurück sein.
    Zuerst hat man für diese Aufgaben eine Begleitung, bei wachsender Selbständigkeit kann man manche Dinge auch schon ohne Assistenz erledigen - zur Sicherheit nicht allein, sondern mit anderen Jugendlichen, die auf einem ähnlichen Level der Selbständigkeit sind. Auch hier gilt aber immer die Notwendigkeit der klaren Absprache: Was ist die Aufgabe? Wie und von wem wird sie erledigt? Wie wird der Weg bewältigt? Wann ist man zurück?

    In deinem Beispiel haben wohl mehrere Dinge nicht richtig funktioniert: die Eltern waren nicht informiert, dass eine neuer Trainingsschritt anstand.
    Als etwas schief gegangen ist, scheint die Verständigung und Information zwischen Einrichtung und Eltern auch nicht gut geklappt zu haben. Dies führt dazu, dass du misstrauisch und in Sorge um dein Kind bist. Mit der Vermutung der Verletzung der Aufsichtspflicht sprichst du dann einen großen Vorwurf aus - und die Einrichtung reagiert abwehrend. Wirklich seid ihr nicht zusammengekommen, habt euch nicht verständigen können.

    Mit dieser Beschreibung wird klar, was sinnvoll wäre: Nicht gegenseitig nur Vorhaltungen machen und Unterstellungen aussprechen, sondern miteinander reden und sich auf die nächsten Schritte verständigen. Am besten zusammen mit deiner Tochter!

    Sollte es entgegen meiner Annahme wirklich so sein, dass der Weg in die Stadt ohne Begleitung stattfand, "weil einfach grad keine da war", sollten also die pädagogischen Zusammenhänge, die ich oben vermutet habe, nicht zutreffen, käme ich zu einer anderen Einschätzung. Rausfinden kannst du das wiederum nur im Gespräch mit der Einrichtung.

    Herzliche Grüße!
    Wiltrud Thies
  • Hallo,also zunächst hab ich natürlich in der Schule angerufen und Nachgefragt was da los war.Vom Schulleiter kamen nur die Aussagen das 1. Er mich nicht zurück rufen muss wenn ich ihn vorher auf dem AB darum bitte.
    2. Sei das Sache der "Lehrerin" und ich hätte mich mit ihr in verbindung zu setzen.
    3. Wenn ich dann noch etwas von IHM wollte hätte ich bei ihm noch einmal anzurufen.
    Als er im verlauf des Gespräches merkte das er nicht gegen mich ankommt legte er einfach auf.Ich rief erneut an und fragte welche Erziehung er eigentlich genossen hat.
    Diese Gänge in die Stadt fanden immer mit Begleitung statt,an dem Tag war dieser Erkrankt und so wurden sie allein los geschickt.Die einzigste "Aufgabe" die es gibt ist diese um 11:30 uhr zurück zu sein.Ansonsten kann man tun und lassen was man will!Das hat für mich nichts mit Selbständigkeit Training zu tun wenn ich mit dem Bus in die Stadt fahren kann aber in Geschäften nichts erledigen kann,sprich stehe vorm Bäcker und trau mich nicht rein.Dafür ist die Begleitung da um dies zu Trainieren.Die Jugendlichen waren alle 3 nicht in der Lage irgendwo zu fragen.Die Klassenkameradin meiner Tochter hat sich komplett auf sie verlassen da sie nur einen geringen Wortschatz hat und meine Tochter traute sich nicht den Busfahrer um Hilfe zu bitten.Für ihn wäre es ja ein leichtes gewesen sich zu erkundigen ob sie wirklich zu der Schule gehören.Der Junge kam eine halbe Stunde zu spät in die Schule und die beiden anderen fast 1 Stunde.Die Lehrerin zog es vor erstmal Mittag zu essen und zu warten was passiert.Es ging bislang so mancher Brief hin und her und in jedem Brief "verrät "sich der Schulleiter.Im letzten hat er sogar eingestanden das es eine Aufsichtspflichtverletzung wäre Wenn etwas passiert wäre.Diese Begriffe kommen nicht von uns sondern durch Info gespräche mit der Polizei.Man spricht auch von Grob Fahrlässig.Da man in der Schule nicht weiter kommt habe ich nun direkt den Geschäftsführer der Einrichtung angeschrieben und um Hilfe gebeten.Wir wussten bis zu diesem Vorfall nicht das die Jugendlichen Allein in der Stadt waren und sind auch nicht über diese Trainingsmaßnahme informiert worden.

    Lieben Gruß
  • Hallo Geli,

    Deine Tochter hat u.a. die Merkzeichen G & B.

    Das B kann man vernachlässigen da es im Prinzip nur für den ÖPNV gedacht ist bzw. freien Eintritt in Veranstaltungen für die Begleitperson ermöglicht.

    Man sollte also das Augenmerk auf das Merkzeichen H = Hilflos legen.

    Meines erachtens kann die Schule keine Person die Hilflos ist, in eine alleinige Obhut anderer Schüler legen, also die Aufsichtspflicht für diese Person an Menschen übertragen, die selbst nicht (noch nicht) über andere wachen und aufpassen können.

    Wäre ich ein Elternteil, hätte es in der Schule schon ein großes Beben gegeben!!!

    Die anfängliche Reaktion vom Schulleiter läßt sowohl Wissen, als auch Kompetenz und Pädagogische Fähigkeiten in aller höchtem Masse vermissen.
    Für mich stellt sich so die Frage, obe er die richtige Person am richtigen Job ist!!!


    Ich hoffe die Sachlage klärt sich noch und deine Tochter und die beiden anderen Kinder haben keine Nachteile errungen.

    lg Yeggdrasil
  • Hallo,naja sie hatte gehörige Blasen an den Füssen und hat nun noch mehr Angst irgendwo hin zu gehen ,allein.Das ist nicht der erste Ärger mit der Schule.Vor ca 3 Jahren war mein Sohn "dran". Das Problem wurde gelöst in dem er ein halbes Jahr früher von der Schule ging in eine Werkstatt für Behinderte.Laut Schulleiter sollte er mit Medikamente ruhig gestellt werden und in die geschlosene kommen.Aber das ist vorbei.
  • ...und so einem Schulleiter, vertraust du ein weiteres Kind an?

    Du mußt dich jetzt hier nicht rechtfertigen.

    Damit möchte ich nur seine fehlende Qualifikation für seinen Job zum Ausdruck bringen.

    lg Yeggdrasil
  • Leider ist das die Beste Schule gewesen für die Kinder.Jahrelang ging alles gut.Sie wird in diesem Jahr noch 17 kommt also nächstes Jahr raus
  • Hallo geli,

    wie es scheint hast Du ja nun inzwischen bereits weitere Maßnahmen ergriffen.

    Gern kannst Du uns an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht. Wir sind gespannt.
  • Es kommt Bewegung in die Angelegenheit.Der Geschäftsführer hat die Angelegenheit an die Zuständige Stelle weiter geleitet.Nun wurde meiner Tochter gesagt sie dürfe auf keinen Fall mehr Allein in die Stadt.Selbst den Brötchendienst haben sie anders verteilt.Für mich Persönlich ein Zeichen das man eingesehen hat das dort etwas falsch lief... 😉
  • Hallo geli,

    schön dass Du einen solchen Erfolg für dich verbuchen kannst.

    Wenn Dein Anliegen nun geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Selbstverständlich kannst Du anschließend immer noch an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht - und die Bewertung ggf. auch wieder runter setzen 😉

    Wünsche ein sonniges Wochenende.
  • Hallo.Hier mal wieder eine kleine Auffrischung der ganzen Angelegenheit.Die Sache ist bis heute nicht geklärt worden!!! Man hat mich ja seitens der Geschäftsleitung gebeten die Sache nicht zur Anzeige zu bringen,man würde sich kümmern! NICHTS ist passiert,kein Gespräch,keine Entschuldigung,Nichts! Einzigster Erfolg meiner Tochter wurde der Stadtgang untersagt!An sonsten hat man die 3 Monate verstreichen lassen in der ich die Anzeige hätte machen können.
    Nun hat besagte Geschäftsführung eine weitere Offizielle Beschwerde vorliegen von mir da der Schulleiter nicht in der Lage war eine Auskunft zugeben, an die Schulbehörde, wegen der Schultentlassung meiner Tochter.Statt einer Antwort sendete der Schulleiter eine Email an die Klasse meiner Tochter mit Persönlichen Beleidigungen gegen mich!!!! Er hatte nicht bedacht das der PC in einem Raum steht der für JEDEN in der Abschlussstufe zugänglich ist.Die Lehrerin wiederum war so schlau die Mail zu lesen,offen auf dem Bildschirm stehen zu lassen und die Schule wegen eines Termins zu verlassen.Meine Tochter und ein paar andere hatten kurz darauf Unterricht in diesem Raum,woraufhin meine Tochter diese Mail gelesen hat und mir davon berichtet hat.Ich habe nun passende Briefe losgeschickt da ich nicht bereit bin mir dies gefallen zu lassen.Hierüber ist auch noch Bedarf an Rechtlicher Beratung.Hier???...In jeder Behörde liest man inzwischen das man zwecks Datenschutz sich nur melden muss damit man nicht Namentlich aufgerufen wird.Und da soll ich mir sowas gefallen lassen??? Sicher nicht 👿 Was muss man sich denn noch alles gefallen lassen???
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo geli,

    schön dass Du einen solchen Erfolg für dich verbuchen kannst.

    Wenn Dein Anliegen nun geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Selbstverständlich kannst Du anschließend immer noch an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht - und die Bewertung ggf. auch wieder runter setzen 😉

    Wünsche ein sonniges Wochenende.

    Habe weiter unten eine Fortsetzung geschrieben!Lg

  • Hallo geli69,

    das ist bedauerlich zu hören.

    Unter diesen Umständen ist es verständlich, wenn Du dir einen Rechtsbeistand holst.

    Ich wünsche Dir in jedem Fall viel Erfolg!

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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