Fahrrad

Hallo,

weiß einer, ob das Fahrradfahren für Behinderte auf dem Bürgersteig erlaubt ist bzw. ob es hier Sonderregeln gibt ?

Hintergrund : eine Freundin wohnt in einer Großstadt und traut sich nicht vor allem in der Innenstadt auf der Straße zu fahren (Fahrradwege gibt es nur zum Teil)

Schonmal vielen Dank für eine Antwort
Gruß aus Bonn
Christof

Antworten

  • Grundsätzlich ist es nicht erlaubt. Es wird oft toleriert. Aber, wenn jemand aus dem Hausgang kommt, ist es für alle Beteiligten schlecht. Ich kann nur raten, dort zu fahren wo die Radler hin gehören: Auf dem Radweg, sofern geeignet und vorhanden oder auf der Straße. Und zwar so, dass man ausreichenden Raum hat. Also nicht press am Randstein.

    Übrigens, was die wenigsten Autofahrer wissen: Der Abstand beim überholen eines Radfahrers muss mindestens 1,5 m* betragen. D.h. das ist auf den meisten Landstraßen nur ohne Gegenverkehr möglich.

    *http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/ueberholen-von-radfahrern.html
  • Hallo Christof
    Wie mein Vorschreiber richtig bemerkt ist das Radfahren auf Bürgersteig verboten . Einzige Ausnahme sind speziell bezeichnete Abschnitte . Als Autofahrer und Radfahrer merke ich oft wie schnell man die andere Sete vergisst . das heisst ich fahre eher agresiv... der wird doch schon noch Platz haben oder der hat ja auch Bremsen .Genauso ist es als Fusgänger . Möglichkeiten die du hast sind Elektromobil wenn das klein und langsam genug ist ist es auf dem Bürgersteig erlaubt . Oder verbotenerweise Bürgersteig benutzen und auf Godwill der Mittmenschen hoffen .
  • Hallo Christof,

    in der StVO gibt es den Vertrauensgrundsatz, der besagt, Zitat:


    Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    Die Grundlage für die geordnete und sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist dass der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nach diesem Grundsatz handelt. Dieses vorausgesetzte gegenseitige Vertrauen ermöglicht erst die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs. Wäre es nicht selbstverständlich bei Grün zu fahren und bei Rot zu stehen müßte man in jeder Fahrsituation neu entscheiden was passieren könnte und von welcher Seite nun die Gefahr kommen würde.

    Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht wenn der Andere einen erkennbaren Fehler begeht sowie bei erkennbar Betrunkenen Kindern Behinderten u.a.

    Dem Vertrauensgrundsatz vorgelagert ist der Grundsatz der doppelten Sicherung. Dabei ist Jeder verpflichtet seinen Beitrag zur Unfallvermeidung zu bringen. Darunter versteht man auch die Forderung des defensiven Fahrens. Zitat Ende


    Behinderte, sofern sie im Strassenverkehr gut sichtbar zu erkennen sind, wie z.B. Blinde an ihrem langstock, obliegen also nicht diesem Vertrauensgrundsatz und man muß / sollte dann mehr Vorsicht un Rücksicht walten lassen.

    Wenn sich Deine Freundin also ein Dreirädriges Therapierad zulegt und zudem auch auf der Kleidung ein entsprechendes Symbol aufbringt, wäre das eine rechtliche Lösung.

    Allerdings hat jeder Verkehrsteilnehmer auch eine Sorgsampflicht gegenüber anderen, heißt, man muß selber entscheiden, ob man mit den eigenen Handicaps überhaupt am Verkehr teilnehmen kann.

    Wenn deine Freundin auf ihrem Fahrrad zu große Bögen / Schlenker fährt, ist das mit Sicherheit kontraproduktiv um am Verkehr auf der Strasse teil zunehmen.
    Dazu steht natürlich auch immer die eigene Sicherheit.

    Schon mal über 3 rädrige Liegeräder nachgedacht?

    Die Händler lassen einen auch Probe fahren😀

    lg Yeggdrasil


  • Na, ein 3-Rad ist ja eine Behinderung an sich. Besser als Laufen, aber ein Stanrad-Fahrrad ist viel einfacher in der Handhabung.

    Es gibt noch eine Ausnahme: Tretroller. Die gibt es auch mit Sitz. Wer also einen funktionsfähigen Fuß hat, ist damit sicher besser bedient als mit einem Rolli.
    http://www.laufrad-ilting.de/
    Das Teil zählt nicht als Fahrrad, darf auf dem Trottoit benutzt werden und kann in jeden Zug (Es ist ja kein Fahrrad) mitnehmen und man kann es dem Reiedienst-Personal als "Gehhilfe" verkaufen.

    Habe das mal auf einer Messe getestet. Ich kann es nur empfehlen.
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