Unterhalt für erwachsene Kinder

Hallo,ich habe eine Tochter ( 19 Jahre,Pflegestufe III,Merkzeichen H,B,G).
Ich lebe in einer neuen Beziehung und der Vater meiner Tochter ebenso. Mein Exmann ist auch in einer neuen Beziehung und hat noch einen einjährigen Sohn.
Steht nun meiner Tochter noch Unterhalt zu,obwohl er nun noch ein unterhaltspflichtiges Kind in seinem Haushalt hat? Und wenn ja, nach welchen Kriterien wird dieser Unterhalt dann berechnet?

Vielen lieben Dank schon mal und LG!!

Antworten

  • Hallo Kabouter,

    Bei mir als Behinderte, war es allein schon durch das Scheidungsurteil so festgelegt, daß der Unterhalt unberenzt festgelegt war.
    Das heißt mein Vater zahlen muß, solange ich lebe.
    Ich habe keinen Job gefunden und wenn Deine Tochter nichts findet oder nicht genug verdient, hat sie weiter Unterhaltsanspruch.

    LG

    Surfer

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