Arbeit mit Behinderung?

Hallo,

ich bin Schwerbehindert und bekomme momentan Pflegegeld für die Pflegestufe 1

Ich habe eine Stelle angeboten bekommen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von max. 15-20 Stunden.

Meine Frage ist kann mir das Pflegegeld gestrichen werden?
Gibt es eine maximale Stundenarbeitszeit die man arbeiten darf um Pflegestufe 1 zu bekommen?

Der Aufwand für meine Pflege würde sich ja nicht ändern sondern nur zu anderen Zeiten stattfinden wie bisher.

Vielen Dank im Voraus.

fadomeu

Antworten

  • Hi

    Pflegegeld hat nichts mit Erwerbsfähigkeit zu tun. Mit Pflegestufe 1 kannst du 40h die Woche arbeiten und auch ordentlich verdienen. Da wird nichts angerechnet oder abgezogen. Ich kenne eine ganz hochgekähmnte Querschnittgelähmnte die Vollzeit arbeitet und Pflegestufe 2 hat. Daher Pflegestufe und Arbeit -egal wie lange- sind gleichzeitig kein Problem

    Grüßle
    Klaus
  • Hallo Klaus!

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Muss sich das dem MDK oder der Krankenkasse melden?

    Schöne Grüße,


  • Hallo nochmal

    Wegen der Pflegestufe musst du nichts melden. Aber ab 15h wöchentlich ist es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Anmeldung macht aber dein Arbeitgeber.
    Falls du EM-Rente beziehst muss du aber jede Arbeit - auch unter 15 h wöchentlich - der Rentenversicherung melden oder dem Grundsicheungsamt (Sozialamt) falls du Grusi beziehst.
    Bis 450€ monatlich wird dir auf die volle EM-Rente nichts angerechnet, auf die Grusi allerdings schon. Aber wie gesagt auf die Pflegeversicherung wird nichts angerechnet, auch wenn du 40h arbeitest und zig Tausend € verdienst.

    Klaus123
  • Herzlichen Dank für die gute Nachricht!

    LG

    Erika
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