Rechtsberatung für schweizer Behinderte

Hallo,

ich habe eine Bekannte aus der Schweiz. Sie lebt in einem Heim und hat eine Vormundin. Ich vermute, das heißt so in der Schweiz, "Vormundin"? Sie hat mit dieser Dame große Probleme und will den Vormund loswerden. Meine Bekannte ist eigentlich ganz klar im Kopf, ich weiß auch nicht, wie sie zu dem Vormund gekommen ist, meines erachtens braucht sie keinen Vormund. Wo kann sie eine gute rechtliche Beratung bekommen, die möglichst nix kostet?

Gruß

Antworten

  • Guten Tag Malte,..

    schön dich nach langer Zeit lesen zu dürfen,.. 😉

    Der User - slorentz und Simon sind Top in Fragen was die CH betrifft. Ganz bestimmt wird einer der Beiden dir nach diesem Feiertag einen Hinweis oder Rat geben können. Wobei in der CH ist es kein Feiertag heute,.. Jungs Euer Wissen wird benötigt. 😀

    Klingt schon hemmungslos was du da schreibst zu deiner Bekannten. Nur ich denke schon das es Gründe gibt warum man diesen Schritt gegangen ist. In D gibt es klare jedoch sehr komplizierte Regelungen dazu, oft endet es wie du es beschreibst vor dem Richter in der Sache. 😺

    Malte ich wünsche dir einen sonnigen 1. Mai und das du für deine Bekannte die Hilfe bekommst die benötigt wird, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Malte,

    ich habe Dein Anliegen an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo Malte,

    ich habe Dein Anliegen an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.



    Dankeschön. Wie ist das eigentlich, wenn sich jemand auf myhandicap.ch anmeldet, wird dort das Forum von der Seite myhandicap.de gespiegelt? Ist das am Ende derselbe Server oder hat das Forum auf der .ch Seite andere Einträge? Ich würde ihr dann ggf. raten, sich bei myhandicap.ch zu registrieren.

    Gruß
    Malte

    PS: ich kann mir ja eigentlich die Frage selbst beantworten, ich gehe mal auf myhandicap.ch und sehe dort mal ins Forum rein.

    Aha, wie ich sehe ist das Forum auf der .ch Seite exakt das selbe, also derselbe Server.

  • Hallo Malte

    Ich habe einige Jahre auf dem Vormundschaftamt gearbeitet. Eine Vormundschaft nach Gesetzesartikel 369 oder 371 ist eine sehr einschneidende Massnahme für die betoffene Person. Um eine solche Massnahme ergreifen zu können braucht sehr trifftige Gründe respektive ein ärztliches Zeugnis, welche eine solche Massnahme begründet.

    In der Verfügung wo diese Massnahme ergriffen und rechtskräftig wurde, muss stehen, dass wenn die Gründe, die zur dieser Massnahme geführt haben, weggeefallen sind, dass diese Massnahme aufgehoben kann.

    Deine Bekannte kann also jederzeit einen schriftlichen Antrag an das zuständige Vormundschaftsamt machen, um Aufhebung der Vormundschaft. Die Vormundschaft kann auch in eine Beistandschaft umgewandelt werden. Dies würde bedeuten, dass zwar weiterhin eine Massnahme bestehen würde, jedoch eine viel lockere. Die Vormundin wurde von der Behörde eingesetzt. Bei einem Disput mit der Vorumindin, kann auch ein Antag auf einen Vormundswechsel gestellt werden.

    In der Schweiz gibt es seit dem 1.1.2013 das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht. Grund für das neue Recht ist vorallem eine Regionalisierung und eine Professionalisierung.

    Es ist möglich, dass durch das neue Recht auch neue Personen in den Kreis der Behörde dazugekommen sind. Unter diesem Aspekt bietet es sich mal telefonisch einen Termin zu vereinbaren und das Anliegen mit den zuständigen Personen zu besprechen.

    Ich hoffe dir mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.

    Liebe Grüsse
  • Danke für die Informationen, ich werde das mal weitergeben.

    Gruß
    Malte