50 GdB - aber keine Merkmale im Ausweis

hallo zusammen,
habe endlich (nach fast 12 Monaten!!!) meinen Schwerbehindertenauseis bekommen.Erst wurde er abgelehnt (keine 30 GdB erreicht,trotz verschiedener Ekrankungen. Nach meinem Widerspruch wurden jetzt 50 GdB anerkannt. Aber im Ausweis (grün) ist kein Merkmal eingetragen. Ich bin schwer gehbehindertund außerhalb meiner Wohnung auf Begleitung angewiesen. Kann mir das jemand erklären? Ich wurde niemals begutachtet.Alles nur nach Aktenlage entschieden.

Antworten

  • Hallo Oldie,

    nein das wird dir niemand erklären könen, da wir weder Dich mit deinen Hndicaps kennen, noch den Fall als ganzem.

    Wenn du dich ungerecht / unzurecht eingestuft fühlst, bleibt dir nur der Weg über den Widerspruch. Dann solltest du die Widerspruchsfrist einhalten.

    Du kannst immer weiter Widerspruch einlegen, irgendwann wirst du dann einem Gutachter vorgestellt und danach bliebe dir noch der Weg zum Sozialgericht.

    Wenn ich schon höre oder lese, das ein MD ( der KK oder des Amtes) einen nach Akteneinsicht beurteilen...🙁((((


    Dir viel Gesundheit und viel Erfolg auf deinem Weg

    Yeggdrasil


  • Yeggdrasil hat geschrieben:
    ....Wenn ich schon höre oder lese, das ein MD ( der KK oder des Amtes) einen nach Akteneinsicht beurteilen...🙁((((

    hallo Yeggdrasil

    tja, so isses aber meist. kaum wir jemand mal zu gutachter bestellt.
    war es bei dir denn anders? 😎

    lg rosi

  • Hallo Rosi,

    mir kommen da gleich 2 Fälle in meinem Leben wieder in Erinnerung.

    Zum einen eine Therapiepause - Zyklenpause während eine Chemotherapie, als ich bei meiner KK nachfragte ob ich da in Urlaub fahren dürfte. Eigentlich braucht man von denen die Genehmigung, wenn man von denen Krankengeld bekommt.

    Die Antwort lautete...na was schon: *unser MD wird ihre Urlaubsfähigkeit nach Aktenlage beurteilen, sie erhalten einen Bescheid*

    Ich antwortetet denen, das sie mich gerne zu einem pers. Gespräch mit Untersuchung einladen dürfen, doch nach Aktenlage, lass ich mich nicht beurteilen!

    Und so fuhr ich in Urlaub😀 ohen Beurteilung und Zustimmung.

    Der andere Fall war:

    Ich sollte in meinem GdB stark runtergestuft werden und legte solange Widerspruch ein, bis ich zu einem Gutachter bestellt wurde.

    In seinem Gutachten kamen sogar Dinge vor, die mir bei der Untersuchung von ihm gar nicht aufgefallen waren.

    Ich wurde bei weitem nicht so stark runtergestuft.

    Es lohnt sich also den Mund auf zu machen, sich nicht alles gefallen zulassen und zu kämpfen - sofern man dazu in der Lage ist.

    Leider geht es in diesem sozialstaat nicht mehr amnders, deswegen schreibe ich sozialstaat auch klein!

    In dem Sinne

    einen schönen Sonntag

    Yeggdrasil





  • Yeggdrasil hat geschrieben:....Es lohnt sich also den Mund auf zu machen, sich nicht alles gefallen zulassen und zu kämpfen - sofern man dazu in der Lage ist...

    hallo Yeggdrasil

    da hast du sicher recht!

    ich würde auch jeden dazu ermutigen, dies zu tun.
    die, die nicht dazu in der lage sind, sollten versuchen sich hilfe zu holen, um ihre ansprüche durchzusetzen.

    wünsche ebenfalls einen schönen sonntag 😉
    rosi


  • Hallo oldie51,

    hattest Du bzw. hatten Deine Ärzte in den eingesandten Unterlagen diese Umstände geschildert?
  • Hallo zusammen,
    habe heute beim Amt angerufen. Sie konnnte mir keine genauen Angaben zur Beurteilung. (NATÜRLICH NICHT)machen. Muß jetzt einen neuen Antrag stellen, und explziet auf meine körperlichen Sympthome hinweisen. Möchte wissen,was in den Arztberichten stand.Jedenfalls war der guten Frau nur etwas von psychischen Problemen bekannt. Kommenden Montag bin ich bei meinem Hausazt.Der soll mir ein aktzuelles Attest schreiben und mir zeigen,was im ersten stand.Ob ich jetzt wieder 12 Monate warten muß?
    Vielleicht ist es ratsam, mich an den VDK zu wenden.Habe viel gutes gehört.
    Berichte später über den weiteren Verlauf.

    LG
    Oldie
  • Hallo zusammen,

    ein Attest / Gutachten vom eigenen Arzt kann Geld kosten und ist eigentlich nur der Zustand zum ausfährtigungszeitpunkt.

    Um dem Amt den Gesundheitszustand / auch desen Verschlechterung, besser dokumentieren zu können, ist es absolut ratsam, alles beim Arzt aufzuführen und aufzulisten und jede noch so kleine Verschlechterung schriftlich in der Arztakte festzuhalten.

    So entstehen keinerlei Kosten für ein Attest und der Krankheitszustand ist über einen längeren Zeitpunkt dokumentiert und nur das zählt.

    Dir viel Glück und Erfolg

    lg Yeggdrasil
  • Hallo Oldie,
    ja bei mir ist es so ähnlich, habe nach einem Motorradunfall 50% GdB erhalten. Eine gute Freundin ist Berufsbetreuerin und Anwältin und hat mir wie mein Hausarzt auch geraten einen Änderungsantrag zu stellen, dann muss ja neu geprüft und entschieden werden. Er sagt das wäre ein praktikabler Weg zu mehr %%. Er kennt den "Verein" und war für die mal als Gutachter tätig gewesen. Das habe ich dann auch getan durch den VDK (Sozialverband). Nun heißt es abwarten und leiden! Viel Glück bei der Entscheidungsfindung und "Helm ab zum Gebet".

    Schöne Grüße und Gesundung mit Erfolg

    Christoph
  • oldie51 hat geschrieben:
    hallo zusammen,
    habe endlich (nach fast 12 Monaten!!!) meinen Schwerbehindertenauseis bekommen.Erst wurde er abgelehnt (keine 30 GdB erreicht,trotz verschiedener Ekrankungen. Nach meinem Widerspruch wurden jetzt 50 GdB anerkannt. Aber im Ausweis (grün) ist kein Merkmal eingetragen. Ich bin schwer gehbehindertund außerhalb meiner Wohnung auf Begleitung angewiesen. Kann mir das jemand erklären? Ich wurde niemals begutachtet.Alles nur nach Aktenlage entschieden.


    Hallo Oldie,

    ich habe jetzt nur Deinen ersten Beitrag zu diesem Thema gelesen und so wie ich Deinen Beitrag verstehe, vermittelt sich mir der Eindruck (ich schreibe lediglich VERMITTELT, denn ich habe ja nun nur Deinen Text), als knausere das zuständige Amt mit %en und vermutich auch mit Merkzeichen.

    Gerade was die Beurteilung zu Merkzeichen angeht, scheint eine Beurteilung lediglich nach Aktenlage durch das Amt ein übliches Verfahren zu sein.
    Zumindest war das bei mir anfangs genauso.
    Nachdem ich bei einem 3. Anlauf meines Antrages auf Merkzeichen aG wieder eine Ablehnung nach Beurteilung durch Aktenlage mit der Begründung


    - es ist optisch kein Leidenszustand feststellbar


    bekommen habe, erfolgte von mir Widerspruch mit dem Hinweis, dass optisch das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Leidenszustandes ja nur beurteilt werde kann, wenn man auch tatsächlich optisch begutachtet wird, was ja nicht der Fall ist, wenn lediglich der Aktenordner bemüht wird.
    Der VdK hat meinen Widerspruch unterstützt.

    Ich habe daraufhin innerhalb 1 Woche eine Einladung des Amtes zur persönlichen Vorstellung bekommen.
    Eine weitere Woche später bekamich einen Bewilligungsbescheid zum Merkzeichen.

    Deswegen will ich Dir raten den VDK hinzuzuziehen.
    Für wichtig halte ich es auch aktuelle Atteste - am Besten von für Deine Erkrankung zuständigen Fachärzten - beizubringen !!!!
    Ein Attest vom Hausarzt halte ich für nicht ausreichend, da ein Attest eines FACHARZTES weitaus weniger angezweifelt werden kann,als das eines Hausarztes !

    Viele Grüße
    Tom
  • Hallo oldie,

    wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, kannst Du auch noch Widerspruch einlegen.

    In diesem Fall ist es jedoch wichtig, Deine Situation umfassend durch ärztliche Berichte zu untermauern.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern auch jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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