Behindert 100%Gl kann ich in Aussweiß B eintragen lassen

Ich habe einen Behinderten Ausweiss mit Einzelerkrankungen von insgesamt 140°Prozent eingetragen bekommen. Bei meiner Behinderung GI hochgradig an Taupheit grenzende Schwerhörigkeit sind es 80°, da ich im Gespräch und bei Durchsagen, non Lautsprechern für Fahrgäste nicht verstehen kann, möchte ich beim Versorgungsamt in mein Behindertenausweiss das Merkzeichen B für Begleitperson eintragen lassen geht das und was muß ich tun

Antworten

  • Hallo Fstrehle,

    herzlich Willkommen hier im Forum. Ob Du ein B bekommst, entscheidet das Versorgungsamt. Wie lange hast Du schon Deinen Ausweis? Erst jetzt bekommen, oder schon einige Jahre? Wenn Du den Ausweis erst jetzt bekommen hast, bzw. jetzt die Behinderung festgestellt worden ist, kannst Du innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Widerpsruch einlegen. Wenn Du den Ausweis schon länger hast, würde ich einen Verschlimmerungsantrag stellen. Ich habe hier mal einen Link für Dich.

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Ich denke du wirst noch mehr Tipps von hier bekommen. Ich wünsch Dir ein schönes WE.
    LG Sanne
  • Meinen Behindertenausweishabe ich seit 1975 das Mergzeichen Gl habe ich seit 2008
  • hallo Fstrehle

    wie delphisanne schon schrieb, solltest du einen verschlimmerungsantrag stellen.

    diesen kannst du dir aus dem internet herunterladen.
    siehe hier:

    http://versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm

    wir hatten kürzlich einen beitrag, der auch so einen antrag betraf (allerdings aus einem anderen grund):

    http://www.myhandicap.de/forum.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=28429&tx_mmforum_pi1[page]=1

    viel erfolg und liebe grüße 😉
    rosi
  • Hallo Fstrehle,

    dir steht das B für Begleitperson absolut zu und das nicht nur weil Du schwerhörig / fast taub bist und nicht alles hören kannst.

    Schwerhörige und taube Menschen leiden oftmals auch unter Schwindel bzw. Gleichgewichtsproblemen und auch deswegen steht dir ein B zu.

    Ich kann dir nur den Rat geben, wie Rosi und Delphinsanne, stelle einen Verschlimmerungsantrag.

    Lass dich auch nicht vom Amt mit anders lautenden Aussagen abspeisen.

    Dir steht unter diesen Voraussetzungen ein B ganz klar zu !!!!

    Viel Erfolg mit netten Grüßen

    Yeggdrasil


  • Hallo Fstrehle,

    Kann mich nur anschließen. Gut ist die Verschlechterungen im Gutachten zu nennen.
    Wo die Schwierigkeiten in Deinen Lebensbereichen sind und was vorher ging und jetzt nicht mehr.

    LG

    Surfer
  • Hallo Fstrehle,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit auch an mich oder meine Kollegen. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀