Maßnahme in einer Behindertenwerkstatt für zwei Jahre, wie hoch die Anrechnung von Vermögen?

Hallo! 😃

Da ich momentan aus psychischer Krankheit ein Rehaverfahren mache und ich vorher arbeitsuchend war, erhalte ich ALG II.

Momentan bin ich nicht so ganz belastbar für den allgemeinen Arbeitsmarkt und es wird als mögliche Alternative vorgeschlagen, eine 2-jährige Maßnahme in einer Behindertenwerkstatt zu beginnen.

-Wird mir dann weiterhin ALG II bezahlt oder erhalte ich Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung?

-Wie hoch ist dabei die Anrechnung vom Vermögen und Einkommen?

Antworten

  • Hallo Mann837,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Was für eine Maßnahme sollst Du denn in der WfbM machen?

    Ich freue mich darauf, Dir helfen zu dürfen 😀
  • Guten Tag wünsche ich Dir!

    Es soll eine berufliche Eingliederung für zwei Jahre sein. Also Beruflicher Bildungsbereich in einer WfbM.
    Ich möchte lieber in eine Integrationsfirma, aber von denen gibt es bei uns nicht so viele und im Büro ist derzeit nichts möglich.

    Es ist nur ein Rat von der Agentur f. Arbeit, aber ich bin mir da auf Dauer sehr unsicher.

    Bekomme ich dann HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) in der WfbM oder wie vorher ALG II ?

    Ich bin mir völlig unsicher ob ich in der WfbM auch weiterhin durch ALG II unterstützt werde!? Da ich doch meine Ersparnisse benötige...
    Bei HLU darf ich nur 1.600,- Ersparnisse besitzen.
  • Hallo Mann837,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung.

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Mann837,

    Wenn dein Aufenthalt als Maßnahme im Rahmen der beruflichen Reha zu verstehen ist, wirst du in aller Regel das weiterbekommen, was du bisher bekommen hast.

    Und so würde ich deine Situation einschätzen, wie du sie beschrieben hast. eidneutig antwort kann dir jedoch das Jobcenter bescheid geben, bei dem du aktuell ALG II bekommst. einfach nachfragen.

    Viel erfolg und viele Grüße

    michael
  • Hallo 😕

    Also muss ich erst unter drei Stunden arbeiten können, damit ich kein ALG II wie bisher erhalte, wenn ich in einer WfbM kommen würde? Verstehe ich das richtig, oder gibt es da noch Ausnahmen?
  • Hallo Mann837

    Wenn du nur noch unter 3 Stunden arbeiten kannst, bist du im Sinne des ALG II nicht erwerbsfähig. Als Förderung deiner persönlichen Situation hast du dann den Status für jemand der entweder Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente bekommt. Allerdings wird für den Zeitraum der Befristung einer entsprechenden Entscheidung oftmals keine Veränderung bei deinem sogenannten Lohnersatz bewirken, weil erst die endgültige Festlegung abgewartet wird.

    Die Zuweisung in eine WfbM geschieht im Einzelfall über deinen Kostenträger und kann durchaus auch schon im Vorfeld der ober beschriebenen Entscheidung passieren.

    Viele Grüße

    Michael
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