Krankenkasse lehnt meinen beantragten Sportrollstuhl ab und jetzt?

Den Sportrollstuhl möchte ich zum Rollstuhlrugby spielen nutzen, da mein Aktivrollstuhl dafür nicht geeignet ist. Ich spiele seit einiger Zeit im Verein und möchte nun meinen eigenen Rugbyrollstuhl, der auf mich angepasst ist und mit dem ich auch erfolgreicher am Spiel teilhaben kann, um mehr Kraft aufzubauen und noch fiter zu werden.
Jetzt hat mir jedoch die Krankenkasse diesen Stuhl abgelehnt.
Werde Ihn aber nochmal beantragen, doch was tun, wenn er wieder abgelehnt wird?
Hat jemand einen heoißen Tip?
Hat jemand selbst schon mal nen Sportrollstuhl beaantragt und dann auch gezahlt bekommen?
Selbst kann ich mir den Stuhl nicht leiste, gibt es evtl. Stiftungen die man anschreiben kann?
Vielen Dank schon mal im vorraus.

Antworten

  • hallo

    du hast doch schon einen thread mit dieser frage erstellt

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=tun-mir-sportrollstuhl-kranke&tx_mmforum_pi1[tid]=28456&tx_mmforum_pi1[action]=list_post

    warum schreibst du dort nicht weiter?

    es wird sonst leider etwas unübersichtlich.

    lg rosi
  • Ein Sporrollstuhl / Sportprothese ist keine Kassenleistung. Das kannst du nur durch die Hintertür als "Aktivrollstuhl" oder über ganz viel guten Willen z.Bsp. zur Teilnahme am Schulsport mit ganz viel Glück bekommen.

    Du kannst es aber auch mal bei der Franz Beckenbauer Stiftung versuchen oder mit Freunden eine Spendenaktion anleiern. So was bringt manchmal erstaunlichen Erfolg.

    Viel Glück
  • Hallo Leinade6

    Wie schon erwähnt wurde, ist ein Sportrollstuhl keine Kassenleistung. Erfällt unter der Kategorie Hilfsmittel. Wenn Du Deine genauen Maße des Rollstuhls kennst würde ich mich für diese Zwecke Mal auf Ebay umschauen. Da ist teilweise ein ganz aktraktives Angebot vorhanden.

    LG Nobby
  • Hallo leinad,
    ich weiß das deine Frage schon ein älter ist, aber vielleicht interessiert es einige andere auch noch.
    Ich habe gestern im Newsletter vom BMAB folgendes gelesen:

    Sportrollstuhl und Sportprothese können doch Leistungen der GKV sein
    Das Bundessozialgericht hat mit seinen Urteilen vom 21.3.2013, B 3 KR 3/12 R, (Sportprothese) und vom Urteil vom 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R, (Sportrollstuhl) deutlich klargestellt, dass Hilfsmittel, deren Hauptzielrichtung der Erfüllung von Freizeitaktivitäten wie Vereinssport diene, keine Leistungen der GKV seien. Anders verhält es sich hingegen, wenn Hilfsmittel im Rahmen des Schulsportes benötigt werden oder zur sozialen Integration Kindern und Jugendlichen in den Freundeskreis dienen oder aber im Rahmen des ärztlich verordneten Rehasports unabdingbar sind. So hat das Sozialgericht Kiel im Urteil vom 18.10.2013, S 3 KR 5/11, bei einem schulpflichtigen Versicherten entschieden, dass dieser zur Teilnahme am Schulsport Anspruch auf Versorgung mit einem Sportrollstuhl hatte. In einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Oldenburg (S 62 KR 407/13) erkannte die beklagte Krankenkasse den Leistungsanspruch eines Schülers auf Versorgung mit einer Sportprothese zur Teilnahme am Schulsport an.
    Quelle: Reimann Linden - Rechtsanwälte


    Quelle: http://bmab.de/artikel/sportrollstuhl-und-sportprothese-koennen-doch-leistungen-der-gkv-sein-280/
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