Verordnung für neuen Rollstuhl


Hallo zusammen,

kürzlich war der Rehatechniker des Sanitätshauses von dm ich meinen Rollie im Jahre 2010 geliefert bekommen habe bei mir.

Er meinte, dass mein Rolli schon ziemlich "fertig" ist und ich eigentlich einen neuen Rollstuhl brauchen könnte.
Ich war eigentlich immer der Meinung, dass man den Rolli, den man hat, ein Leben lang nicht ausgetauscht bekommt.

Der RehaTechniker hat mir erklärt, dass man eigentlich alle 2 Jahre Anspruch auf einen neun Rolli hätte und ich könnte eine dsbzgl. Verordnung von meinem Arzt besorgen und soll dann mt meiner KK darüber reden.

Möglich, dass der Reha-Techniker hier nur Marketing betreibt (?),andererseits wäre ein neuer Rolli schon nicht schlecht, zumal ich mir - wenn ein neuer Rolli möglich wäre - versch. Modelle zeigen und vorführen lassen möchte und nicht wieder nur einfach etwas vor die Nase gesetzt bekommen will.

Wer kann mir sagen, ob die Aussage des Rehatechnikers so stimmt und was ich evtl. weiter beachten muss.

Vielen Dank und Grüße
Tom

Antworten

  • Hallo,

    sollten Sie einen einfachen Standardrollstuhl nutzen, so können Sie ganz gut selber einschätzen, ob er lediglich einen "neuen" Rollstuhl verkaufen möchte, oder ob er einfach bestrebt ist, dass der jetzige Ihren Anforderungen gerecht wird.

    Sie können sicher ganz gut selber abschätzen, ob die Fahreigenschaften gut sind, die Bremsen funktionieren und die Bereifung ok ist. Die beiden zuletzt genannten Punkte bedürfen dann ggf. lediglich einer Reparatur.

    Wenn sich Ihre Anforderungen, z.B. durch Änderung Ihres Krankheitsbildes verändert haben, dann ist es in jedem Fall ratsam, über eine Neuversorgung nachzudenken.

    Sie müssen jedoch bedenken, dass jede Neuversorgung unter Umständen auch mit neuen Kosten für Sie verbunden ist. Denn wir kennen hier alle das Genehmigungsverhalten der deutschen Krankenkassen...

    In diesem Sinne bin ich immer der Meinung: warum etwas ändern, wenn es gut funktioniert...

    Mfg
    O. Barth

    http://www.sanivit.eu/act/produktansicht/category/Aktivrollstuhl/product/K-schll-Ultra-Light-Aktivrollstuhl-mit-hervorragendem-Fahrverhalten.htm
  • Hallo Thom

    ich weiß es jetzt auch nicht so genau, aber meines Wissens ist es so, daß Du alle 5 Jahre Anspruch auf einen neuen Rollstuhl hast. Eine frühere Neuversorgung kommt nur in Betracht, wenn sich Dein Gesundheitszustand erheblich verändert hat. Das muß Dein behandelnder Arzt gegenüber dem Kostenträger sehr genau begründen. Ich denke Mal, wie Du schon vermutest,daß der Rehatechniker das Marketing im Kopf hat, und Dich animieren möchte einen neuen Rollstuhl zu beantragen. Aber das Procedere hättest Du am Hals, nicht er.

    LG Nobby

    PS Sorry, ich weiß es jetzt nicht genau, aber nutzt Du wenn ich das richtig in Erinnerung habe einen Stuhl mit Einhandbedienung, oder täusche ich mich da? Sag uns doch bitte, was Du für einen Stuhl nutzt. Danke
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