erfolgt ein finanzieller Abzug wenn Versicherung vor Ablauf gekündigt wird trotz Behinderung

ich habe vor eine Lebensvers. zu kündigen. Da vorher gekündigt wird, kommt ein Abzug zu Stande. Mit 100% Behinderung aG und B auch? Dachte ich hätte hier was gelesen kann es aber nicht mehr finden.

Antworten

  • Guten Abend chanelle97
    schau einfach in die AGB deines Lebensversicherungsvertrages, da steht alles genau drin.
    Ich rate ab eine LV vorher aufzukündigen, der Verlust ist zu hoch.
    Hast du mal über einen Verkauf nachgedacht? Im Netz findest du einiges dazu.
    http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/lebensversicherung-kuendigung.htm
    Schönen Abend
    Holger
  • Hallo chanelle97,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Chanelle

    Der Abschluß einer Lebensversicherung ist zu vergleichen mit dem Abschluß eines lanfristugen Sparvertrages. Der Grad einer Schwerbehinderung spielt bei der Kündigung keine Rolle. Du kannst damit keine Rabatte auf auf die Abschläge erhalten. Bei der vorzeitigen Auflösung spielt ausschließlich der erreichte Zeitwert der Versicherung eine Rolle plus bis dahin aufgelaufenen Zinsen. Ein vertraglich zugesicherter Schlußgewinn entfällt bei der vorzeitigen Kündigung. Ich weiß nicht wann Du die Versicherung abgeschlossen hast. Wenn es sich um einen älteren Vertrag aus den achziger oder neunziger handelt und man die Police nicht mehr bedienen kann/will sollte man den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit beitragsfrei weiterführen. Bei den alten Verträgen sind die Versicherer verpflichtet noch eine hohe Mindestverzinsung (je nach Abschlußjahr zwischen 3 und 4%)zahlen. Bei Neuverträgen werden derzeit nur noch 1,75 % Mindestverzinsung gezahlt. Auch bei Jungen Verträgen (unter 3 Jahren)ist von einer Auflösung abzuraten, da der Versicherer die Verwaltungs und Bearbeitungskosten von den eingezahlten Raten abzieht. Und das ist in jedem Fall ein Minusgeschäft. Auch hier ist über beitragfreie Weiterführung oder über eine zeitlich befristete Aussetzung der Beitragszahlung nachzudenken.

    LG Nobby