finanzielle Unterstützung - Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz

Hallo Zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen:

Zur Zeit arbeite ich als Bürokauffrau und plane nun den Wechsel in die Gastronomie (Cafe), genauer gesagt: in den elterlichen Betrieb. Da meine Eltern irgendwann Altersbedingt das Zepter abgeben wollen, soll ich das Cafe weiterführen (Was ich auch sehr gerne machen würde). Nur vorher wäre der eine oder andere Umbau bzw. Neuanschaffung nötig, damit das möglich ist.

Nun zu meiner Frage: Könnt ihr mir sagen an welches Amt o.ä. ich mich dafür wenden muß? Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen? Was unterstützt wird und wo ist die Grenze?

Vielen Dank und liebe Grüße
Sandra

Antworten

  • @sandra

    bei mir war es so: ich bin zum Arbeitsamt , da gibt es eine extra Sachbearbeiterin
    die zuständig ist für Menschen mit Behinderung.
    Der habe ich alles erzählt was ich benötige für meinen Arbeitsplatz.
    Sie hat dann einen technichen Beauftragten vom Arbeitsamt zu uns in
    die Firma gesendet und er hat alles aufgeschrieben was mir die Arbeit erleichtern
    würde trotz Behinderung.Dann habe ich ein paar Wochen gewartet und
    danach wurde alles genehmigt und ich konnte die Möbel bestellen.Dieser
    Techn Arbeiter hat mit mir eine Möbelfirma besucht und ich konnte mir
    die Sachen aussuchen, die in Frage kommen, wie zb.ergo Stuhl und
    Höhenverstellbarer Tisch.
    Muss dazu sagen ich war in der Phase arbeitslos und da dieser Arbeitgeber
    sagte mich zu nehmen so hat Arbeitsamt alles dafür getan damit ich wirklich
    arbeiten gehen kann und nicht vom Staat abhängig bin.
    So weiss ich nciht wie es in deinem Fall ist , da du noch arbeitest ob
    du jetzt da anfragen sollst oder erst wenn du arbeitslos bist.
    Aber ich denke dich informieren kostet nichts.Wie gesagt eine Abteilung für
    Menschen mit Behinderung beim Arbeitsamt war für mich zuständig.


    GLG
    bili
  • Hallo Sandra,

    ich würde es beim Integrationssamt deiner Stadt probieren.

    Die können dir bestimmt Adressen nenen, an die du dich wenden kannst.

    Viel Erfolg 😀

    lg Yeggdrasil
  • Hallo Sandra,

    Zuständig ist das Arbeitsamt Abteilung Reha, in manchen Fällen aber auch der Rentenversicherungstraäger.
    Auch der Arbeitgeber kann Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Eingliederungszuschüsse für Behinderte stellen.
    Auch das Integrationsamt und die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb kann helfen.

    LG

    Surfer
  • Hallo Sandra,

    Ich sage es Mal so, laß Dich von Deinen Eltern erst einmal einstellen, meinetwegen auch Teilzeit. Dann haben sie die Möglichkeit, für Dich als Arbeitnehmerin die entsprechenden Umbauten zu beantragen. Auch ist es sehr wichtig, sich zuvor gut zu informieren, damit man überhaupt weiß was alles möglich ist bzw. was man machen kann. Als Kostenträger kommt das Versorgungsamt/Integrationsamt oder unter bestimmten Voraussetzung die Rentenversicherung in Betracht. Es ist sicher einfacher als Arbeitgeber (Deine Eltern)als später Du (als Selbständige)etwas zu erreichen. Bei den ganzen Vorbereitungen kannst Du ja schon aktiv mitwirken. Zum Schluß ganz wichtig erst die Anträge stellen, genehmigen lassen und dann aktiv werden. Zugeben, daß ganze Procedere kann ziemlich langwierig und stresseig werden. Aber ich denke, Du hast sicher die nötige Zeit eingeplant. Wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben.

    LG Nobby
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