Hochstufung von G auf aG

Der medizinische Dienst hat festgestellt, dass ich dauerhaft Hilfe bei Verrichtungen brauche und mich nur im Rollstuhl bewegen kann - im Haus. Draußen bin ich auf Hilfe angewiesen. Ich kann überhaupt nicht gehen, kann gerade mal 3 sec.stehen.
Ich würde meinen Behinderungsgrad gern von G auf aG hochstufen lassen.
Frage: Wie und wo?

Antworten

  • Hallo Euphelia,

    Um Dich von G auf aG hochstufen zu lassen, brauchst Du ein fachärztliches Gutachten in dem Fall vom Orthopäden, das beschreibt,was sich behinderungsbedingt verschlechtert hat in Alltag und Job uns was für zusätzliche Schwierigkeiten neu entstanden sind.
    Das Gutachten schickst Du dann zum Versorgungsamt Deiner Heimatregion mit dem Antrag auf aG.

    LG

    Surfer
  • hallo euphelia

    um surfers beitrag noch zu ergänzen:
    du kannst den verschlimmerungsantrag auch aus dem internet runterladen.

    lg rosi

    nachtrag:
    surfer schreibt "...brauchst Du ein fachärztliches Gutachten in dem Fall vom Orthopäden…"

    bei mir waren es mein hausarzt und mein neurologe, die ZUSÄTZLICH von dem mir eingereichten neurogischen gutachten, die vom versorgungsamt angeschrieben wurden , nachdem ich meinen verschlimmerungsantrag eingereicht hatte.

    es muss ja immer angegeben werden, bei welchen ärzten, ggf. in welchen kliniken usw. man in den letzten beiden jahren in behandlung gewesen ist.


  • Hallo Euphelia,

    um einen Verschlimmerungsantrag stellen zu können, braucht man kein Gutachten, es kann natürlich sein, das es hilfreich ist. Gutachten kosten aber meist etwas.


    Grundsätzlich greift der Medizinische Dienst des Versorgungsamtes oder der zuständigen Kreisbehörden auf die Berichte deiner dich behandelnden Ärtze zurück.

    Im Klartext, nur wenn du alles von deiner Krankengeschichte bei deinen Ärtzen dokumentieren läßt, hast Du überhaupt eine Chance auf einen erfolgreichen Antrag.


    Ich wünsche Dir Gesundheit und gutes gelingen.

    lg Yeggdrasil


  • Dieser Beitrag soll an yeggdrasil gehen, der mir einen guten Tipp rübergeschickt hat,
    der med.Dienst war grad bei mir und hat mir so einiges bestätigt, kurz, dass überhaupt keine Besserung eingetreten ist und ich weiterhin im Rollstuhl sitzen werde. Er wird auch keine"Kontolleure" mehr schicken. Ob das wohl ausreicht? Und wohin soll ich mich wenden? ans Versorgungsamt?
    Weiß jemand ne Antwort?
    Auch an RosiHH Dank für Ihre Beiträge-
    ich komme nicht zurecht mit Posteingang und antworten uns so, hab den Eindruck, immer auf die falschen Seiten zu geraten.
    Ich grüße alle Gefährten,
    handycap ist eine fantastische Einrichtung, für die ich dankbar bin!
    Euphelia.
  • Euphelia hat geschrieben:...Ob das wohl ausreicht? Und wohin soll ich mich wenden? ans Versorgungsamt?
    Weiß jemand ne Antwort?......

    liebe Euphelia

    meiner kenntnis nach kann nur das versorgungsamt darüber entscheiden, ob du das "ag" bekommst.
    ich denke, dass du tatsächlich einen verschlimmerungsantrag stellen musst.

    Yeggdrasil hat natürlich recht, dass du nicht unbedingt ein ärztliches gutachten beifügen musst (es ist für die bearbeitung aber evtl. hilfreich).

    die einstufung in der pflege und die meinung des med. dienstes haben meines erachtens nichts mit dem schwerbehindertenausweis (GdB und merkmalen) zu tun.

    liebe grüße und viel erfolg
    rosi
  • Hallo RosiHH und Euphelia,

    es gibt Bundesländer, wie hier in NRW, die seit jahren keine Versorgungsämter mehr haben.

    Da regeln die Kreis / Komunnenämter, alle angelegenheiten mit Schwerbehindertenausweisen.

    Zur Not einfach googeln oder ein Integrationsamt in der Stadt anfragen.


    Ich meinte auch nicht den Medizinischen Dienst, der für die Einstufung der Pflegestufe zuständig ist, sondern den Medizinischen Dienst der Versorgungsämter / Kreisämter.

    lg Yeggdrasil
  • Euphelia hat geschrieben:...der med.Dienst war grad bei mir und hat mir so einiges bestätigt, kurz, dass überhaupt keine Besserung eingetreten ist und ich weiterhin im Rollstuhl sitzen werde. Er wird auch keine"Kontolleure" mehr schicken.....

    hallo Euphelia

    welchen medizinischen dienst meinst du, der bei dir war (vom MDK oder vom versorgungsamt bzw. kreisamt)?
    Yeggdrasil hat geschrieben:....Ich meinte auch nicht den Medizinischen Dienst, der für die Einstufung der Pflegestufe zuständig ist, sondern den Medizinischen Dienst der Versorgungsämter / Kreisämter.

    hallo Yeggdrasil

    das ist mir schon klar, wie DU es gemeint hast.

    lg rosi


  • Hallo Yeggdrasil

    Im Prinzip hast Du recht. Das Versorgungsamt ist bei uns in Essen immer noch an gleicher Stelle untergebracht. Alldedings sind sie nicht mehr eine eigenständige Behörde, sondern sind der Kommunalverwaltung unterstellt.

    @ Euphelia

    Der Verschlechterungsantrag steht auch im Netz zum Download zur VBerfügung. Unter dem nachstehenden Link kannst Du herausfinden, welche Versorgungs (Integrationsamt) für Dich zuständig ist. Auch die entsprechenden Antragsformulare findest Du dort.

    http://versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm

    Und ganz wichtig, alles was Du in den Anträgen reinschreibst bitte zuvor mit den behandelnden Ärzten besprechen.

    LG Nobby
  • Danke, Nobby, dr Link ist hilfreich, und überhaupt, Deine Mitteilung hilft mir sehr!
    Liebe Grüße und schön Sonntag - Euphelia.
  • Hallo Euphelia,

    Du hast aus der Community schon alle notwendigen Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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