Kostenübernahme Verladehilfe Rollstuhl ins Auto durch Beihilfe bei Beamten

Ich bin Pensionärin (ehem. Beamtin), habe seit 35 Jahren Rheuma und besitze nun seit 1 Jahr einen E-Faltrollstuhl, der auch von der Beihilfe bezuschußt wurde.
Nun kann ich den Rollstuhl nicht mehr in das Auto heben. Ich habe mir jetzt ins Auto einen Rollstuhlverladelift einbauen lassen, den ich selbst vorab bezahlt habe.
Die Beihilfe hat vorab schon erklärt, dass sie nur Verladerampen bezahlen will (Hilfsmittelkatalog), die ich aber nicht benutzen kannl.
Gibt es Erfahrungen / Urteile zu einer Kostenübernahme bei Beamten (Verwaltungsgericht) und wo kann ich die evt. finden.

Vielen Dank an alle Antwortende.

Antworten

  • Hallo hanskatzeblau,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Welchen Kostenträger meinst Du genau mit "Beihilfe"?

    Üblicherweise werden Hilfsmittel, gleich welcher Art und welcher Kostenträger, in Deutschland nur bezahlt, wenn man die Kostenübernahme für genau dieses Hilfsmittel vor der Anschaffung beantragt und einen entsprechenden Bewilligungsbescheid abwartet.

    Vielleicht hat jemand in der Community andere Erfahrungen und kann diese hier mit uns teilen?
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