schlaganfall durch schlag auf den kopf ?

Mein freund hatte einen Arbeitsunfall vor 4 Wochen .Er arbeitet auf dem Bau und war mit dem ausschalen einer Deckenschalung beschäftigt .Da fiel ihm eine Schaltafel die 2,5 m lang war auf den mit dem Helm geschützten Kopf .Er fühlte sich danach komisch und hatte Schmerzen am linken Ellebogen. Er arbeitete weiter da er unter Zeitduck stand .Am nächsten Morgen konnte er den Arm nicht mehr bewegen inkl.Hand ..da schickte ihn sein Chef zum Arzt .dieser stellte einen Bandscheibenvorfall fest und überwies ihn in den Spital ,im Spital wurde ein Schlaganfall festgestellt und stufen diesen als Krankheit ein .
Nun meine Frage: kann ein Schlaganfall durch einen Schlag auf den Kopf ausgelöst werden ,oder war das ein Zufall?

Antworten

  • Hallo susialex,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich werde Deinen Thread in unser Forum "Gesundheit & Hilfsmittel" verschieben und auch meinen zuständigen Kollegen informieren, damit dort die versierteren Leute Dein Anliegen klären können 😉
  • Hallo Susialex,

    im "Wunderland" der Medizin ist fast ALLES möglich! Vorausgesetzt die Diagnose Schlaganfall stimmt, wird es schwierig sein einen Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall herzustellen. Es gibt viele auslösende Faktoren die einen Schlaganfall provozieren. Demnach wird es auch schwierig sein evtl einen "Arbeitsunfall" sprich Berufsgenossenschaftlichen Vorgang daraus zu machen. Aber dazu fehlen hier einfach die Informationen. Ich denke das wichtigste ist das dein Freund bald wieder der "Alte" ist.
    LG Thomas
  • Hallo Susialex!

    Du schreibst, dein Freund hat eine große Schalttafel auf den Kopf bekommen, der mit Helm geschützt war. Schlaganfälle entstehen, wenn Blutbahnen verengt sind und sich Pfropfen bilden, die die Zirkulation erschweren oder verhindern.
    Theoretisch könnte es durch den Schlag auf den Kopf mit so einer großen Wucht oder kraft zu einer Art Stauchung einiger Blutbahnen gekommen sein, die sich dann über Nacht so verengt haben, dass der Schlaganfall entstand.
    Evtl., wenn dein Freund nach Feierabend oder eher mit den Ellenbogenschmerzen noch am Unfalltag zum Arzt gegangen wäre, um einen Arbeitsunfall zu melden und behandeln zu lassen, wäre der Schlaganfall als Folgeerscheinung verhindert worden, vorrausgesetzt, man hätte eine mögliche Stauchung erkannt.

    Das ist alles eine vage Vermutung, keine Ferndiagnose, aber so könnte ich mir den Krankheitsverlauf erklären.


    Gruß, Katrin
  • Sehr geehrter Fragender!

    Ein Arbeitsunfall „bei einer versicherten Tätigkeit“ ist im § 548 der RVO (Reichsversicherungsordnung) geregelt.
    Die Rechtssprechung machte bisher zur Voraussetzung der Anerkennung eines Arbeitsunfalls, dass dieser Unfall nicht nur bei der Arbeit auftrat, sondern infolge der Arbeit und in einem inneren Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen muss. Gelegenheitsursachen wie z.B. ein Angestellter erleidet am Arbeitsplatz einen Schlaganfall, sollten damit ausgeschlossen sein.

    Die Berufsgenossenschaften berufen sich auf folgende Definition:

    Arbeitsunfall: Eine von außen kommende, plötzlich, d.h. auf längstens eine Arbeitsschicht begrenzte, körperlich schädigende Einwirkung, die in einem inneren, wesentlichen, zumindest teilursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.

    Eine exemplarische BG Anfrage hat diese Aussage nochmals bestätigt.

    D.h. Der Kostenträger für die Akutbehandlung und die Frühreha-Phase B ist die Krankenkasse. Die Reha-Phase C und Anschlußheilbehandlungs-Phase D in der Regel vom Rentenversicherungsträger, sowie die Wiedereingliederungsmaßnahmen bei Berufstätigen mit Versicherungsansprüchen. Ist der Patient bereits Rentner, bleibt die Krankenkasse der Kostenträger.

    Ganz wichtig für den Patienten und die Angehörigen ist der Kontakt zu den Sozialdienstmitarbeitern der jeweiligen Klinik über alle Schnittstellen hinweg.

    Wie Sie beschreiben, geht die Klinik von keinem Zusammenhang zwischen der Gewalteinwirkung auf den durch Helm geschützten Kopf aus, sondern stuft den Schlaganfall als Krankheit ein.

    Dieser Sachverhalt muss differenziert und sehr genau betrachtet werden.
    Der Bandscheibenvorfall und die Schmerzen am linken Ellebogen müssen gesondert in Augenschein genommen werden, diese können ursächlich auf die Gewalteinwirkung zurückzuführen sein (Stauchung des gesamten Stützapparates). Natürlich muss abgeklärt werden, ob die Ausfälle in der Hand schlaganfallbedingt oder verletzungsbedingt oder beides sind. Dementsprechend muss auch therapiert werden.
    Es wäre sicher sinnvoll dies als BG Fall bei Aufnahme zu melden, da dies auch weitreichende Folgen hat. Ohne Begutachtung kann dazu aber keine Aussage getroffen werden.

    Wichtig für den Betroffenen ist sicher die Tatsache, dass die Akut- wie Reha-Behandlung sichergestellt ist. Ambulante Therapien übernehmen nach Entlassung und Verordnung durch den Hausarzt oder Neurologen, niedergelassene Therapeuten.

    In Berlin können Sie auch parallel schon zum Servicepunkt Schlaganfall der Berliner Schlaganfallallianz Kontakt zwecks Beratung aufnehmen. Wir beraten Sie gerne.
    www.schlaganfall-allianz.de

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra Thea Knispel
    Servicepunkt Schlaganfall
    10117 Berlin
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