Duftstoffallergie wird nicht als "Nachteil" anerkannt...!?

Ich habe seit 2006 einen anerkannten und unbefristeten GdB von 80 unter anderem aufgrund von multiplen Allergien, welche sich multisystemisch auswirken - u.a. in allergischem Asthma, Hautausschlägen oder Krampfgeschehen.

Aufgrund von Duftstoff- und Chemikalienunverträglichkeiten kann ich mich in der Öffentlichkeit zwangsläufig nur mit einer Atemschutzmaske, bzw. zusätzlichem Sauerstoffgerät auftreten. Somit ist mir der Zugang zu kulturellen Veranstaltungen aller Art seit langer Zeit schon verwehrt.
Fast jede Person ist heutzutage von einem regelrechten Potpourri aus Duftstoffen umgeben, öffentliche (Kultur–)Gebäude sind davon nicht ausgenommen und generieren für Allergiker somit unvorhersehbare gesundheitliche Risiken.

Darum lebe ich weitestgehend nur an meine (Duftstoff-freien) Räumlichkeiten gebunden und gehe allenfalls in die Öffentlichkeit, um - mit Atemschutz und mobilem Sauerstoffgerät - meine nötigsten Besorgungen wie z.B. Arztbesuche zu erledigen.

Vor einigen Jahren hatte ich dann bei meinem Versorgungsamt den Nachteilsausgleich RF beantragt, welcher mir sofort abgelehnt und auch über ein folgendes Klageverfahren versagt blieb, obwohl der gerichtliche Gutachter seinerzeit "positiv" geurteilt hatte.

Nun habe ich es erneut versucht, da ich umgezogen bin und auch hoffte, dass Allergiker evtl. heute neue Berücksichtigung erfahren.

Leider war dem nicht so - ich erhielt nach Antragstellung mit sorgfältig beschriebenen Lebensumständen nur einen lieblos erstellte "Textbaustein-Ablehnung". "Die Voraussetzungen für ein RF seien nicht erfüllt"...

Das ist so was von entwürdigend, wenn man schon so lange mit derartigen Nachteilen gestraft ist und dann so ignoriert wird...! :( Auch Deutschland hat die UN-Konvention für Behinderte unterschrieben, aber man merkt überhaupt nichts davon, dass man sich hier bemüht, es den Behinderten einfacher zu machen. Das Gegenteil ist der Fall!

Nun habe ich überhaupt keine Lust mehr auf einen erneuten Widerspruch...!

Aber falls hier jemand richtig gute Argumente hätte und mir helfen würde...?

Naja, danke jedenfalls für Ihre Aufmerksamkeit!

Antworten

  • Hallo marijo77,

    ich kann verstehen, dass Du dieses Verfahren traurig findest.

    Vielleicht tröstet es Dich, dass das Merkzeichen heutzutage eigentlich eh schon überholt ist.

    Für die Ermäßigung von Telefonanbietern (z.B. bei Vodafon) und auch für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr werden inzwischen andere Kriterien herangezogen, als das Merkzeichen "RF".

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen oder Austausch-Bedarf wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Vielleicht tröstet es Dich, dass das Merkzeichen heutzutage eigentlich eh schon überholt ist.

    Für die Ermäßigung von Telefonanbietern (z.B. bei Vodafon) und auch für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr werden inzwischen andere Kriterien herangezogen, als das Merkzeichen "RF".


    Hallo Justin,
    nein, das "tröstet" mich gar nicht, zumal ich das von dir zum allerersten Male erfahre.
    Es wäre schön, wenn du mich diesbzgl. - auch bzgl. der "anderen Kriterien" aufklären könntest.

    Einen angenehmen Tag wünscht dir

    Mari Jo




  • Hallo Mari Jo,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung. Es tut mir leid zu hören, dass Dich die Information, dass das Merkzeichen RF in Zeiten von privaten Telefonanbietern und einer Überarbeitung der Gebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio ohnehin an "Wert" verloren hat, wenig aufzubauen vermag.

    Vodafone bietet zum Beispiel einen Rabatt auf den Paketpreis ihrer Mobilfunktarife für Personen, die einen gültigen SBA und einen GdB von mind. 50 haben.

    Details zur Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags kannst Du hier nachlesen:
    http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen-fuer-menschen-mit-behinderung.shtml

    Diese Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreicher und positiver für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Vielen Dank, Justin,

    das war zwar neu für mich, aber eigentlich auch nicht überraschend.

    Interessant hingegen finde ich, dass nicht mal das Amt es für nötig hält, entsprechend zu diesen Änderungen aufzuklären. Dass in der Ablehnung auch bereits nur von "Ermäßigung" die Rede ist, war sehr klein gedruckt.... Im GEZ-Antragsformular steht noch "Befreiung".... Die "Ermäßigung" ist schon ein Witz.

    Wie es bei den Telekom-Tarifen aussieht, darf mir nun auch egal sein.

    Schönen Tag noch!
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