Schwerbehindertenrechtsskandal nach dem Mollath Fall

Sehr geehrte MyHandicap,

in meinem o. gen. Fall (Betreff) suche ich aktive, lösungsorientierte Aufklärung und Unterstützung im Rechtsweg.
Ich bekam meinen Schwb. Ausweis am 30.04.2004 - nächste Woche gab ich meine Schwerbehinderung meinem Arbeitgeber bekannt - rückwirkend ab 13.03.1003. Ich wurde bei meinem Arbeitgeber ab 16.10.2003 eingestellt !

Mein Arbeitgeber machte eine wirtschaftliche Veränderung, ergo hatte er keinen Kündigungsgrund. Aufgrund meiner Schwerbehinderung, um mich trotzdem los zu haben, musste er vorsätzlich handeln ! In meinem Fall dauerte es ab 12.2004 bis zur Kündigung.
Ab dieser Zeit wurde ich zu keiner Pflichtdienstbesprechung eingeladen und als er in 01.07.2004 zwei neue Einsatzgebiete eröffnete, nahm von mir am 02.07.2004 den Büroschlüssel weg und gab für mich in 8 Tagen zwei Abmahnungen, weil die vorherige Krankmeldungen, die ich sofort abgab, konnte ich nach der Büroschlüsselwegnahme erst später abgeben !!! Alle seine grobe Fehler seit 01.2005 schob er vorsätzlich auf meinen Schulter ! Am 24.01.2005 wurde ein unnötiger Arbeitsvertrag mit der Unterstützung des Integrationsfachdienst erstellt, der wurde ab dem nächsten Tag NIE eingehalten. Keine merkte diesen schwerwiegenden Fehler!
Mein Arbeitgeber reichte in 04.07.2005 dem Inegrationsamt München trotz vorhandenen, nicht eine Arbeitsmöglichkeiten ohne Antrag, einfach einen Schrift : "Kündigungszusage" zur betriebsbedingten Kündigung in meiner zweiten (06.05 - 04.10.2005) Langzeiterkrankung ein. Er trug in seinem Schrift beweisbar unkonkret, zum Teil falsch, zum Teil fehlend die vorhandne Arbeitsmöglichkeiten ein. Ere machte noch falsche Erklärungen. Diese unmittelbare, private Falschbeurkundung, anders gesagt, unzulässiger (oder gem. § 40(1)SGB X nichtiger) "Antrag" wurde von allen Amtsträger ohne die Pflichte des SGB IX einzubeziehen, sehr bedenkliche Weise, sogar kündigungsorientiert übernommen und durch die Urteile entstanden die unmittelbare öffentliche Falschbeurkundungen. Die Prozesse wurden gem. §§ 85, 88 SGB IX begründet geführt, aber ohne die Arbeitgeber- Arbeitsvertrag- Unternehmens- Fürsorge- und Integrationsamtpflichten einzubeziehen !!! Die Begründung trotz § 417 ZPO fehlt. Die DGB Rechtssekretäre folgten die Richterwille, nicht d. Rechtsschutzpflicht. So ist es eine klare, kollektive StGB Fall.

Diese Tat verjährt gem. § 199 BGB nach 10 Jahren.

Dabei entstand, dass die Deutsche Rentenversicherung gab für mich seinen Rentenbescheid dann falsch " Altersrente für Schwerbehinderte Menschen" aus, weil die nicht einbezogene Pflichte des SGB IX wirkt auf die falsche Beiträge aus, weil die dementsprechende Beiträge wurden nicht pflichtgemäß abgeführt und dabei falsch einbezogen!
Die Akten, die sind überall nummeriert vorhanden, beweisen meine Mitteilung, dass mein Arbeitgeber hätte mich gem. §§ 72(1)2., 81(4), 89(1),(2), 117, 122, 156(1) SGB IX beschäftigen müssen.

Das Integrationsamt reagierte nicht auf meinen Antrag gem. § 40(5) SGB X. Die Untätigkeitsklage ist vor Verwaltungsgericht, aber dieses Gericht ist seit 12.2012 absichtlich auch Untätig !!! Ich zeigte meinen Arbeitgeber bei der Polizei an, dann gegen Unbekannten, wg. unmittelbaren Falschbeurkundungskette.

Was wäre der nächste Schritt, den ich unbedingt machen muss?
Auf Ihre fachliche Kompetenz freue ich mich.

Meinen Beitrag können Sie überall veröffentlichen. Die Beweise schicke ich Ihnen gerne zu. Warum wurde ein Schwerbehinderter- Mensch ausgewählt ?

Es ist der nächste Justizskandal in Bayern.

Mit bestem Dank und freundlichem Gruß

Antworten

  • Hallo Szendi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Sie MyHandicap gefunden haben 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich habe Ihr Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte haben Sie ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉
    Beachten Sie bitte auch, dass wir keine Einzelfallbetreuung anbieten können, unser Team und unsere Fachexperten aber gern mit Informationen zur Seite stehen.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Sehr geehrtes Forumsmitglied,

    ihre Schilderung bedarf einer sehr konkreten und intensiven sowie detailreichen Aufarbeitung. Ihre Sachverhaltsschilderung vereinigt 3 Rechtswege (Arbeitsrecht, Sozialrecht/ Verwaltungsrecht und Strafrecht).
    Zu beachten sind die jeweils unterschiedlichen Verjährungsvorschriften. Für mich ist aus Ihrer Schilderung nicht zu erkennen, ob auch ein Kündigungsschutzprozess geführt wurde.

    Ich rate Ihnen angesichts der Komplexität der Sache dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe aufzusuchen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Ihnen die Bearbeitungszeiten der Gerichte sehr lang vorkommen. Gerade vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sind jedoch erstinstanzliche Verfahren von 2 bis 3 Jahren keine Seltenheit. Ihre Schilderung macht betroffen. Jedoch ist dringend zu beachten, dass nur eine sachliche Aufarbeitung am Ende zu einem für Sie annehmbaren Ergebnis führen kann. Die von Ihnen geschilderten zeitlichen Zusammenhänge und zum Teil bereits weit zurückliegenden Vorgänge müssen schnellstmöglich anwaltlich überprüft werde, damit dann jeweils geprüft werden kann, ob weitere Schritte erforderlich und möglich sind.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
  • Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Marc Florian Teßmer,

    vielen Dank für Ihre aussagekräftige Zeile in meinem Schwerbehindertenrecht (nächster Justizskandal in Bayern.
    Ihre weitere Hilfe wäre sehr aktuell, weil beantragte ich vor Verw.G. München die gerichtsinterne Mediation.
    In diesem Antrag stellte ich in 09.2013 noch Antrag auf Prozesskostenhife, mit Beiordnung eines Rechtsanwaltes, weil ist mein Einkommen ca. € 530,-Brutto (Rente + Zusatzversorgung).

    Sie Haben richtig erfasst,

    dass das Integrationsamt seine Pflichte zum Kündigungsschutz, die Gerichte die Pflichte des Kündigungsschutzklages nicht einbezogen haben. Anderseits, dadurch ist dieser Fall gleich StGB Fall ? Ist es grawierender Fehler? Wann, von wem und wie passiert die Korrektur (oder Schadenersatz) ? Anders gesagt, wann muss in meinem Schwerbehinderten Fall der besondere Kündigungsschutz passieren ? Wenn Sie keinen konkreten Rechtsschritt mitteilen dürfen, reicht, wenn Sie beantworten, wie passiert in einem Prozess, wenn die Nichteinhaltung (= Entzug)der besonderen Kündigungsschutz kollektiv passiert.
    Hier erwähne ich Ihnen, dass mein Arbeitgeber alle 3 ältere (teure) Arbeitskräfte kündigte und nahm mehrere 5 billigere feste Arbeitskräfte + Aushilfekräfte auf. Aufgrund meiner Schwerbehinderung, um die Kündigung zu erreichen, musste er nicht die Wahrheit sagen und schreiben (StGB Fall), die behinderungsgerechte Arbeitsmöglichkeiten trug er in seinem Kündigungsszusageantrag nicht ein. Das Integrationsamt verlangte,aber ohne Antwort gab seine Zustimmung aus !Mein Arbeitgeber eröffnete in 02.07.2005 zwei neue Einsatzgebiete. Die konkrete Touren und die betriebswirtschaftliche Prognose teilte aber nicht mit. Hier fehlt auch gem. § 89 SGB IX : Die Zusage sollte nur gem § 89(1)dann stattfinden können, wenn in den anderen Arbeitsplatz(Abs.2) meine Beschäftigung gesichert ist. Es passierte auch nicht !
    Für den historischen Sachverhalt habe ich schriftliche Dokumente, die in der Akten nummeriert vorhanden sind.

    Für eine intensive und detallierte Datenverarbeitung ist abgesichert.
    Ich habe alle wichtige und nicht wichtige Kopien. Dadurch konnte ich eine kollektive, gegüber mir eingerichteten Straf - Fall nach meinen Akteneinsichten erfassen.

    Reicht es, wenn ich bei der Mediation für die behindertengerechte Prozessführung gem. SGB IX und deswegen die Durchführung die Kündigungsschutzklage als schwerwiegender Fehler beantrage ? Oder wird dort bei der Mediation festgestellt, dass das SGB IX Pflichte hat das Integrationsamt nicht einbezogen und dabei ein schwerwiegender Fall entstanden ist ? Ergo wird gem. § 44 SGB X zurückgenommen, usw. ? Welche Schritte werden festgesetzt ?

    Aufgrund dieser Fehlerkette, enthält der Zustimmungsbescheid aber auch die Urteile (Urkunde) nicht eine schwerwiegende Fehler bei der Beweisaufnahmen, ergo sind nichtig.

    Wenn Sie oder durch Ihre Referenzen eine Vertretung stattfinden können, teilen Sie bitte auch mit.

    Mit bestem Dank und freundlichem Gruß

    I. Szendi
  • Hm, nach 6 Monaten antworten. 😢
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