Einfluss einer Abfindung durch Arbeitgeberin infolge Betriebschliessung auf IV Rente?

Ich bin IV-Rentner, halbe Rente, 57 Jahre und bin seit 2007 bei meiner jetzigen Arbeitgeberin beschäftigt. Leider wird der Betrieb per Ende 2013 geschlossen und ich bin auf Stellensuche. Die Arbeitgeberin hat eine Abfindung von 3 Monatsgehältern in Aussicht gestellt, wenn der Betrieb bis Ende Jahr funktioniert.
Ist diese einmalige Abfindung massgebender Lohn?
Hat die Abfindung nach Meldung an die IV-Stelle Einfluss auf die Rentenhöhe der nächsten Jahre?

Antworten

  • Hallo Nußbaum

    ich kann Dir jetzt nur die Regelungen für Deutschland schildern, denke mal aber daß es in der Schweiz ähnlich zugeht. Eine Abfindung wird in Deutschland nicht auf Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Übergangsgeld angerechnet.Auch Renten sind in der Regel vor einer Anrechnung verschont, es sei denn sie sind so gering daß man zusätzlich Grundsicherung (Sozialhilfe) nach SGB XII beantragen muß Erst wenn man bei uns Leistungen nach SGB II besser auch bekannt als Hartz IV findet eine Verrechnung statt, was einfach gesagt bedeutet, daß Du die Abfindung für Deinen Lebensunterhalt verwerten mußt, bevor Du Hartz IV bekommst.

    LG Nobby

    PS. Eine Abfindung wird zu dem zuletzt verdienten Gehalt addiert. Durch den erhöhten Verdienst muß man natürlich mehr Steuern bezahlen, welche man aber im kommenden Jahr überwiegend über die Steuererklärung zurückerhält, da man meist nur noch die obengenannten Lohnersatzleistungen bezieht.
  • Hallo Nussbaum,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich habe Dein Anliegen an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

  • Hallo Nussbaum

    Nein, m. E. gehört eine sog. Abfindung nicht zum sog. Invalideneinkommen. Eine Abfindung ist nicht Entgelt für geleistete Arbeit (zumindest nicht direkt), weshalb diese keinen Einfluss haben sollte. D. h. der Invaliditätsgrad sollte sich nicht verändern.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
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