100% mit G und B Schwerbehinderung!! gibt es verschiedene Grundsicherung in den Städten?

ich wüsste gerne, ob die Stadt Gladbeck meine Anfrage wegen einer Beratungsdhilfe bei einem Sozialanwalt ablehen kann, mit der Begründung; meine Fragen wären nicht wichtig genug um einen teuren Anwald zu belästigen und aufzusuchen???
Man hat mich eiskalt abgewimmelt!!!brauche aber sehr dringend Beratung und kompetente Hilfe und Unterstützung!!
bitte um Hilfe....
es grüsst alle hier im Forum
das verzweifelte Engelchen

Antworten

  • Hallo Engelchen
    wenn mit der Frage die in deinem Betreff gemeint ist dann ist das frech aber richtig.
    Die Grundsicherung ist Bundesweit bei 382,-€ plus Mehrbedarfszuschlag von 17% des Regelsatzes. Dazu kommen angemessene Miet-und Heizkosten
    Solltest du eine andere Frage meinen dann entschuldige und erkläre uns was du meinst.
    Benny
  • Ich verstehe die Frage auch nicht so richtig, was Benny schreibt ist soweit
    auch meine Kenntniss, daß bei den Miet- und Heißkosten in den Städten Unterschiede
    gibt. Ist immer ein Schlüssel der sich aus dem Mietspiegel berechnet soweit ich weiß.

    Also wenn du in München oder Hamburg in der Innenstadt eine Wohnung beziehen willst mit genug Raum dann ist es recht schwierig dort eine zu finden anderswo nicht so schwierig um wirklich im Zentrum zu wohnen.

  • Hallo Engelchen46,
    ich verstehe Dich so: 1.) Du willst wissen, ob es in den Städtchen einen unterschiedlich hohen Satz bei der Grundsicherung gibt.
    2.) Du willst wissen, ob eine Behörde jemanden einen Rechtsberatungschein für eine anwaltliche Beratung verweigern darf.

    Die Grundsicherung besteht aus einem festen Satz (Regelbedarf) zuzüglich verbrauchsabhängiger Kosten für Heizung usw. Siehe Antwort von Bennys53.
    Der Regelsatz ist nicht von der Stadt abhängig in der man wohnt.
    Die Grundsicherung für alleinstehende Anspruchsberechtigte erhöhen sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro monatlich.
    Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Weitere Regelbedarfsstufen (2013):
    Regelbedarfsstufe 1 (Alleinlebend) 382 Euro + 8 Euro
    Regelbedarfsstufe 2 (Paare / Bedarfsgemeinschaften) 345 Euro + 8 Euro
    Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer) 306 Euro + 7 Euro

    Einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelsatzes gibt es für Anspruchsberechtigte mit gültigem Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" oder "aG" (§ 30, SGB 12). Also dürfte der in Deinem Fall gezahlt werden. Auch da gibt es in den Städten keine Unterschiede. Es sind 17% des Regelsatzes.

    Ein öffentliche Rechtsberatung gibt es meist am Amtsgericht. Sie steht Menschen mit geringem Einkommen offen. Ist die Behörde nun der Auffassung, dass diese Beratung ausreicht, dann muss sie keinen Rechtsberatungschein aushändigen, der eine weitere Beratung bei einem Anwalt ermöglichen würde. Sie muss es nicht und sie darf es auch nicht.

    Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat auf seiner Internetseite ein Merkblatt zum Thema Grundsicherung veröffentlicht. (z. Zt. kostenloser download).

    Wenn Du 4,50/Monat aufbringen kannst, dann ist die Mitgliedschaft beim VdK, Kreisverband Recklinghausen-Gladbeck vielleicht eine Überlegung wert. Dort gibt es eine Beratung in sozialen Fragen für Mitglieder.

    Engelchen46, es wäre gut, eine Rückmeldung von Dir zu bekommen, ob wir Deine Fragen richtig verstanden haben und schon - oder wohlmöglich gar nicht - helfen konnten.
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